Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen Vom 1. Juni 1981
Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen Vom 1. Juni 1981
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 70 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2099) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen vom 1. Juni 1981 | 01.01.2004 |
Eingangsformel | 01.07.2020 |
Die Zuständigkeit für die Aufgaben des staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen wird mit Wirkung vom 1. Juni 1981 von der Kulturbehörde auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übertragen.
Hamburg, den 1. Juni 1981
Der Senat
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