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DE - Landesrecht Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden Vom 14. Februar 1974

Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden Vom 14. Februar 1974
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitt I neu gefasst durch Artikel 108 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2102)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 14. Februar 197401.01.2004
I01.07.2020
II01.01.2004

I

Zuständig für die Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 1. Dezember 1969 (HmbGVBl. S. 225), zuletzt geändert am 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 236, 237), in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit nicht dort etwas anderes bestimmt ist,
die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

II

Die Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 9. Februar 1970 (Amtlicher Anzeiger Seite 209) wird aufgehoben.
Hamburg, den 14. Februar 1974
Der Senat
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