EGRL33/05UmsGDAnO HA 2015
    DE - Landesrecht Hamburg

    Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen Vom 29. September 2015

    Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen Vom 29. September 2015
    *
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 40 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2094)
    Fußnoten
    *)
    Verkündet als Artikel 20 der Anordnung zur Änderung von Zuständigkeitsanordnungen aus Anlass der Neustrukturierung der Behörden 2015 vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen vom 29. September 201501.07.2015
    Eingangsformel01.07.2020
    Zuständig für die Durchführung des Gesetzes über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 385), geändert am 30. Januar 2015 (HmbGVBl. S. 20), in der jeweils geltenden Fassung ist
    die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren