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Landesgesetz zu der Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein Vom 23. Juni 2003

Landesgesetz zu der Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein Vom 23. Juni 2003
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesgesetz zu der Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 23. Juni 200327.07.1999
Eingangsformel27.07.1999
§ 127.07.1999
§ 228.06.2003
§ 327.07.1999
VEREINBARUNG - VEREINBARUNG ÜBER DIE RÜCKGABE DER RHEIN-MAIN AIR BASE FRANKFURT UND DER WOHNSIEDLUNG GATEWAY GARDENS SOWIE DIE DURCHFÜHRUNG UND FINANZIERUNG VON BAUMAßNAHMEN AUF DEN LUFTWAFFENSTÜTZPUNKTEN SPANGDAHLEM UND RAMSTEIN27.07.1999
§ 127.07.1999
§ 227.07.1999
§ 327.07.1999
§ 427.07.1999
§ 527.07.1999
§ 627.07.1999
§ 727.07.1999
§ 827.07.1999
§ 927.07.1999
§ 1027.07.1999
§ 1127.07.1999
ANLAGE A TEIL 127.07.1999
ANLAGE A TEIL 2 - BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON GEMÄß § 1 ZIFFER 3 ZURÜCKGEGEBENEN TEILFLÄCHEN27.07.1999
ANHANG B - GEPLANTE BAUMASSNAHMEN27.07.1999
Luftwaffenstützpunkt Ramstein27.07.1999
Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem27.07.1999
Zahlungsplan27.07.1999
Spangdahlem Entwurfzeitplan & Bauzeitplan:27.07.1999
Ramstein Entwurfzeitplan & Bauzeitplan:27.07.1999
ANHANG C - Angenommene/Verunreinigte Flächen, Rückgabeflächen RHEIN-MAIN AB27.07.1999
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Der am 27. Juli 1999 in Frankfurt am Main unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, der Flughafen Frankfurt/ Main Aktiengesellschaft, dem Land Hessen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein wird zugestimmt. Die Vereinbarung und ihre Anlagen werden nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Die Vereinbarung vom 27. Juli 1999 ist vertragsgemäß am 23. Dezember 1999 in Kraft getreten.

§ 3

Es treten in Kraft:
1.
§ 1 mit Wirkung vom 27. Juli 1999.
2.
§ 2 am Tage nach der Verkündung.
Mainz, den 23. Juni 2003
Der Ministerpräsident
Kurt Beck

VEREINBARUNG

VEREINBARUNG ÜBER DIE RÜCKGABE DER RHEIN-MAIN AIR BASE FRANKFURT UND DER WOHNSIEDLUNG GATEWAY GARDENS SOWIE DIE DURCHFÜHRUNG UND FINANZIERUNG VON BAUMAßNAHMEN AUF DEN LUFTWAFFENSTÜTZPUNKTEN SPANGDAHLEM UND RAMSTEIN
Zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen
- nachstehend „Bund“ genannt -
und der Regierung der Vereinigten Staaten, vertreten durch die US-Luftstreitkräfte in Europa, vertreten durch den stellvertretenden Befehlshaber
- nachstehend „USAFE“ genannt -
und der Flughafen Frankfurt/Main AG, vertreten durch den Vorstand
- nachstehend „FAG“ genannt -
und dem Land Hessen, vertreten durch das Finanzministerium
- nachfolgend „Land Hessen“ genannt -
und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Finanzministerium
- nachfolgend „Land Rheinland-Pfalz“ genannt -
wird Folgendes vereinbart:
PRÄAMBEL
Auf Grundlage des Vertrages zwischen der FAG und dem Bund vom 24.08./26.11.1959 und dessen neun Nachträgen sowie der Korrespondenz zwischen USAFE und dem Bundesministerium der Finanzen vom 10. und 18. November 1959 wurde den US-Luftstreitkräften das Recht zur Nutzung von Teilflächen des Flughafens Frankfurt/Main zur Wahrnehmung ihrer Lufttransportaufgaben eingeräumt. Im Zuge des weiteren von der FAG geltend gemachten Flächenbedarfs des Flughafens Frankfurt/Main wurden, basierend auf der Grundsatzvereinbarung vom 20.12.1993, Teilfunktionen der USAFE auf die Air Base Ramstein verlagert und Flächen der Rhein-Main Air Base Frankfurt an die FAG zurückübertragen.
Zur weiteren Förderung des Wirtschaftsstandortes Bundesrepublik Deutschland und insbesondere des Rhein-Main Gebietes sowie der Erhaltung der Funktion des Flughafens Frankfurt/ Main als Hauptverkehrsknoten im nationalen und internationalen Luftverkehr ist es für die FAG notwendig, darüber hinausgehende Flächen für den zivilen Luftverkehr bzw. hiermit zusammenhängende Aktivitäten zu erschließen.
USAFE hat ein maßgebliches Interesse daran, ihre Lufttransportaufgaben durch Verlagerung ihrer Aktivitäten von der Rhein-Main Air Base Frankfurt nach Ramstein und Spangdahlem ohne Unterbrechung oder Verlust ihrer derzeitigen nationalen oder NATO-Verteidigungsfähigkeit zu erfüllen.
Die Vertragsparteien gehen von folgendem Sachverhalt aus:
1.
Die Absicherung der Funktion des Flughafens Frankfurt/Main als Hauptverkehrsknoten im nationalen und internationalen Luftverkehr für den zivilen Luftverkehr erfordert die Nutzung der gesamten Rhein-Main Air Base Frankfurt, so dass mit der Vereinbarung auch wesentliche verkehrliche und damit wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.
2.
Das US-Verteidigungsministerium und die NATO haben ein wesentliches nationales und alliiertes Sicherheitsinteresse sowie den Bedarf, Lufttransporteinsätze, wie sie gegenwärtig über die Rhein-Main Air Base Frankfurt abgewickelt werden, künftig von Ramstein und Spangdahlem aus durchzuführen.
Die Räumung und Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt an die FAG ist unter der Voraussetzung möglich, dass USAFE die derzeit von dort aus wahrgenommenen Lufttransportaufgaben und vorhandenen Kapazitäten auf die Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Ramstein verlegen kann. Diese Verlegung bedingt die Finanzierung und Durchführung erheblicher Ausbaumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein. Darüber hinaus sind die für die Ausbaumaßnahmen benötigten Flächen zu beschaffen. Der Bund erklärt sich bereit, sich nach besten Kräften zu bemühen, die hierfür notwendigen Flächen schnellstmöglich zuerwerben. Darüber hinaus wird er (wie es im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut vorgesehen ist) gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisse und Genehmigungen einholen, um die Verlagerung der Lufttransportaufgaben von der Rhein-Main Air Base Frankfurt nach Ramstein und Spangdahlem sicherzustellen. Er wird sich weiterhin nach besten Kräften bemühen, sonstige etwa erforderliche Erlaubnisse zu erteilen oder deren Erteilung zu betreiben, wie z. B. im Umweltbereich, um die Verlegung der militärischen Mission auf die Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Ramstein durchführen zu können.
Dies vorausgeschickt treffen die Parteien folgende Vereinbarung:

§ 1

1.
USAFE wird die gesamten im anliegenden Lageplan (Anlage A, Teil l, Plan 1) blau markierten Flächen (Rhein-Main Air Base Frankfurt ca. 153 ha) räumen und über den Bund an die FAG zurückgeben. Bis dahin sollen die nach dieser Vereinbarung auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein zu errichtenden Anlagen und Gebäude gem. Anlage B fertiggestellt sein, damit die notwendigen Lufttransportaufgaben von dort erfolgen können.
Die blau umrandeten Flächen (Gateway Gardens Housing Area, ca. 35 ha, Anlage A, Teil l, Plan 2 ) wird USAFE geräumt über den Bund an die Stadt Frankfurt zurückgeben. Diese Rückgabe erfolgt i.ü. nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen Bund und den Vereinigten Staaten von Amerika.
USAFE wird die o.g. Flächen bis zum 31.12.2005 zurückgeben. § 8 ist anwendbar.
2.
In jedem Fall werden die Flächen gem. Ziff. 1 frei von allen Mietern und anderen Nutzern bis zum 31.12.2005 zurückgegeben.
3.
Die in Anlage A, Teil l, Plan 3 und 4 grün umrandeten Flächen werden spätestens zum 30. Juni 2000 an die FAG zurückgegeben. Die Nutzung der grün umrandeten sowie anderer, noch zu bestimmender Flächen, welche USAFE zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor der endgültigen Räumung, zurückgibt, unterliegt den Bedingungen und Voraussetzungen, die in Anlage A, Teil II dieser Vereinbarung dargelegt sind. Des Weiteren muss die FAG auf ihre Kosten die Flächen, die ihr zur Nutzung übergeben werden, durch Errichtung geeigneter Zäune abtrennen. Die Bedingungen und Voraussetzungen gemäß Anlage A, Teil II, gelten nur bis zum endgültigen Abzug der USAFE gem. Ziffer 1.
4.
FAG hat bzgl. der anderen als der in Anlage A, Teil l, Pläne 3und 4 grün umrandeten Flächen ebenfalls das Recht, Bau- und Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen, sofern der militärische Auftrag der USAFE auf der Rhein-Main Air Base Frankfurt dadurch nicht behindert wird. In diesem Fall ist die vorherige schriftliche Zustimmung von USAFE einzuholen. Im Geiste der Präambel dieser Vereinbarung wird USAFE sich bemühen, dem Bedarf der FAG zu entsprechen. Im Gegenzug wird die FAG dafür Sorge tragen, dass die Sicherheitsinteressen der USAFE gebührend Berücksichtigung finden und eventuelle Beeinträchtigungen auf ein Minimum beschränkt werden.

§ 2

1.
An den Baukosten zur Verlagerung der Rhein-Main Air Base Frankfurt ist eine Beteiligung von insgesamt maximal DM 727,8 Mio. zu den Baukosten einschließlich Baunebenkosten von maximal DM 100,4 Mio. (entspricht 16 % der Baukosten in Höhe von DM 627,4 Mio.) vorgesehen. USAFE ist nicht verpflichtet, Baunebenkosten sowie Verwaltungskosten zu zahlen. Die Finanzierung dieses Betrages erfolgt gem. den Bestimmungen des nachfolgenden Absatzes. Eine gesamtschuldnerische Haftung der deutschen Parteien ist ausgeschlossen. Der Betrag von DM 727,8 Mio. dient zur Finanzierung der Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Ramstein und Spangdahlem wie in Anlage B dieser Vereinbarung ausgewiesen.
Die o.g. Kosten einschließlich der Baunebenkosten werden entsprechend ihrem tatsächlichen Anfall für die in Ramstein und Spangdahlem zu schaffenden Gebäude und Anlagen gemäß Anlage B, Teil II nach Maßgabe von Ziff. 2 wie folgt getragen:
a.
vom Bund bis zu einem Betrag von max. DM 122,5 Mio.,
b.
von der Stadt Frankfurt bis zu einem Betrag von max. DM 90 Mio. nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung zwischen ihr und der FAG,
c.
vom Land Hessen bis zu einem Betrag von max. DM 70 Mio.,
d.
vom Land Rheinland-Pfalz durch Reduzierung der gem. der Kostenerstattungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz vom 20.04.1999 an das Land zu zahlenden Baunebenkosten bis zu einem Betrag von max. DM 33,9 Mio.,
e.
von der FAG bis zu einem Betrag von max. DM 253,9 Mio.
f.
Die Vertragsparteien erwarten, dass die Nordatlantische Vertragsorganisation (NATO) sich in Höhe von mindestens DM 157,5 Millionen an der Finanzierung der wesentlichen Maßnahmen (gem. Anlage B) auf der Ramstein Air Base beteiligt. Sollten diese Mittel wider Erwarten und aus heute nicht absehbaren Gründen ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen, so werden der Bund, die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und die Stadt Frankfurt eine gesonderte Vereinbarung zur Schließung der Finanzierungslücke treffen. Parallel wird sich USAFE bemühen, die NATO-Projekte zu überprüfen, um festzustellen, ob Einsparungen realisiert werden können. Sollte sich die NATO entscheiden, in Anlage B aufgeführte Projekte zusätzlich zu denen zu finanzieren, deren Finanzierung derzeit erwartet wird, wird dies die Beiträge der deutschen Parteien entsprechend ihrem Anteil an den Gesamtbaukosten (einschließlich Baunebenkosten) verringern. Gleiches gilt, soweit die NATO in Anlage B aufgeführte Projekte mit einem höheren Betrag als derzeit erwartet finanziert und dies ganz oder teilweise den US-nationalen Anforderungen gem. Anlage B entspricht. Sollten die NATO-Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden, übernimmt der Bund nach Genehmigung der einzelnen Bauvorhaben im Infrastrukturausschuss der NATO die jeweilige Vorfinanzierung.
Mit den Beträgen gem. lit. a-e und lit. f, soweit anwendbar, sind sämtliche Ausgleichsansprüche des Bundes und der USAFE aus der Verlagerung gemäß § 1 dieser Vereinbarung abgegolten.
2.
Der Gesamtbetrag gem. Ziff. 1 abzüglich des NATO-Anteils (Ziff. 1 lit. f) und des Anteils des Landes Rheinland-Pfalz gem. Ziff. 1 lit. d ist in Teilbeträgen auf ein vom Bund zu benennendes Konto nach Prüfung durch die Bauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz rechtzeitig vor Fälligkeit bei Sicherstellung der Liquidität entsprechend den anfallenden Kosten (gem. Baufortschritt) gemäß folgendem Kostenschlüssel unverzüglich auf entsprechende Anforderung des Bundes, vertreten durch die Bauverwaltung Rheinland-Pfalz, zu zahlen:
Bund 22,84 %
Stadt Frankfurt 16,78 % nach Maßgabe der gesonderten Vereinbarung gem. Ziffer 1 lit. b
Land Hessen 13,05 %
FAG 47,33 %
Mittel für Projekte aus der Grundsatzvereinbarung, welche sich derzeit auf dem vom Bund im Rahmen der Grundsatzvereinbarung eingerichteten Konto befinden und die derzeit nicht für die Finanzierung von Projekten nach der Grundsatzvereinbarung benötigt werden, sollen für Projekte gem. Anlage B dieser Vereinbarung verwendet werden. So verwendete Mittel werden auf die Finanzierungsverpflichtung der FAG nach dieser Vereinbarung angerechnet. Falls die von dem Konto so abgezogenen Mittel zur endgültigen Erfüllung der Verpflichtungen aus der Grundsatzvereinbarung benötigt werden, verpflichtet sich die FAG, die benötigten Mittel aus der Grundsatzvereinbarung rechtzeitig wieder zur Verfügung zu stellen, um die Baumaßnahmen nach der Grundsatzvereinbarung nicht zu verzögern. Hinsichtlich der zusammengelegten Projekte gem. Ziff. 6 verstehen sich die in der Grundsatzvereinbarung vorgesehenen Mittel, soweit benötigt, als zusätzlicher Beitrag zur Gesamtfinanzierung nach diesem Vertrag. Alle Zinsen aus dem Konto nach der Grundsatzvereinbarung stehen der FAG zu. Kosteneinsparungen bei einzelnen Projekten gem. Anlage B sind nach Maßgabe von Ziff. 5 zunächst auf andere in Anlage B erwähnte Projekte anzurechnen. Übersteigt die Summe der Kosteneinsparungen die der Kostenüberschreitungen, vermindern sich die Finanzierungsbeiträge der deutschen Parteien gem. Ziff. 1 entsprechend.
3.
Zusätzlich zu ihrer Beteiligung an den Finanzierungskosten gestattet die FAG USAFE über den Bund, unbeschadet ihrer Mietansprüche aus dem Südteilvertrag, die vorübergehende mietfreie Nutzung des Gebäudes A-565 (Turnhalle). Sollten wichtige Belange des Flughafens eine Inanspruchnahme dieser Flächen dringend erfordern, ist USAFE zur Rückübertragung dieser Einrichtung zum erforderlichen Zeitpunkt bereit. Die vorübergehende Nutzung endet spätestens mit dem endgültigen Abzug der USAFE von der Rhein-Main Air Base Frankfurt gem. § 1 Ziffer 1. USAFE ist für die mit dem Betrieb und der Nutzung dieser Einrichtung verbundenen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und Kosten der Versorgungsleistungen zuständig. Die FAG wird durch Errichtung entsprechender Zäune dafür sorgen, dass ein direkter Zugang vom Bereich der Air Base zu der genannten Einrichtung gewährleistet ist.
4.
Mit Ausnahme der aus NATO-Mitteln finanzierten Maßnahmen sind alle Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein im Auftragsbauverfahren gemäß Artikel 49 Absatz 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZANTS) und den zwischen dem Bund und den US-Streitkräften vereinbarten Auftragsbautengrundsätzen (ABG 75) festgelegten Durchführungsverfahren abzuwickeln. Die vorbezeichneten Baumaßnahmen sind gem. Art. 67 Abs. 3 ZANTS von der MwSt befreit. USAFE trägt keine Kosten für die im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführenden Baumaßnahmen, die normalerweise der Bund im Zusammenhang mit für die US-Streitkräfte in Deutschland durchgeführten Auftragsbauten gem. ABG 75 trägt. Darüber hinaus erklärt sich der Bund bereit, auf die Entschädigung nach ABG 75, die im Zusammenhang mit von deutschen Behörden im eigenen Namen für die US-Streitkräfte in Deutschland durchgeführten Auftragsbauten anfallen und die üblicherweise von den US-Streitkräften zu bezahlen ist, zu verzichten. Der Bund stellt im Rahmen des ihm möglichen sicher, dass die Baumaßnahmen entsprechend dem in Anlage B, Teil II festgelegten Zeitplan durchgeführt werden.
5.
Die erforderlichen Baumaßnahmen sind hinsichtlich Planung, Vergabe, Ausstattung und Konstruktion so kostengünstig wie möglich durchzuführen, um den in Ziffer 1 genannten finanziellen Rahmen möglichst zu unterschreiten. USAFE und die anderen Parteien werden eng zusammenarbeiten und die Erfahrungen und Fachkenntnisse der FAG bzgl. effizienter Planung und Bau der Projekte gem. Anlage B berücksichtigen. Sollten sich die gemäß Ziffer 1 verfügbaren Gesamtmittel aufgrund von Baupreis- oder anderen Kostenerhöhungen als nicht ausreichend erweisen, so ist entweder der Umfang der Baumaßnahmen zu modifizieren oder die Anzahl der Projekte nach Maßgabe der USAFE zu reduzieren. Eine derartige Entscheidung hat keinen Einfluss auf den endgültigen Verlegungstermin gemäß § 1 Ziffer 1. Sollten sich nachträglich Kostenminderungen ergeben oder ein Fall der Ziff. 1 lit. f Satz 4 oder 5 vorliegen, so wird der verbleibende Betrag an die deutschen Vertragsparteien entsprechend dem von ihnen getragenen Anteil an den Gesamtbaukosten (einschließlich Baunebenkosten) zurückerstattet, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach abschließender Bescheinigung der Gesamtprojektkosten durch die zuständigen deutschen Baubehörden und im Falle von NATO-Projekten des Rechnungsprüfungsamtes der NATO. Die Verteilung der verbliebenen Gelder an die deutschen Vertragsparteien obliegt dem Bund.
6.
Der in der Grundsatzvereinbarung vorgesehene Bau eines Flugzeugwartungs-/Treibstoffzellenhangars (Projekt Nr. 6, Anlage B der Grundsatzvereinbarung) wird zusammengelegt mit der in Anlage B dieser Vereinbarung ausgewiesenen Baumaßnahme R2.4a - Bau eines C-5 Treibstoffzellenhangars und einer Treibstoffzellenfläche im Freien.
7.
Alle Parteien bestätigen die Bedeutung der NATO-Finanzierung für die in Anlage B beschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang sowohl mit der Verlegung der Rhein-Main Air Base Frankfurt als auch mit der Unterstützung der NATO-Allianz. Daher verpflichten sich USAFE und der Bund in dieser Angelegenheit zur Zusammenarbeit mit der NATO und werden weiterhin die entsprechenden NATO-Stabsebenen einbeziehen, um das Finanzierungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen für den strategischen Lufttransport gemäß vorliegender Vereinbarung zu fördern/zu beschleunigen.

§ 3

Die gem. § 1 dieser Vereinbarung zurückzugebenden Flächen sind vor Übergabe, spätestens bis zum 31.12.2005, von Mietern und Nutzern geräumt, einschließlich aller sich hierauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen, mit Ausnahme der rein militärischen Einrichtungen, an die FAG zurückzugeben. Der Abbruch rein militärischer Einrichtungen und deren Räumung bzw. Freimachung, die im Rahmen der vorgesehenen zivilen Nutzung der zurückgegebenen Flächen in keinem Fall verwertbar sind, obliegt USAFE. Die nach § 6 dieser Vereinbarung zu bildende Arbeitsgruppe entscheidet, welche Einrichtungen als rein militärisch zu definieren sind.

§ 4

1.
Der Bund und USAFE übernehmen die Haftung für die Beseitigung von Umweltschäden, die innerhalb von drei Jahren nach erfolgter vereinbarungsgemäßer Rückgabe der jeweiligen Fläche festgestellt werden und auf US-Aktivitäten zwischen dem 1. April 1959 und dem Rückgabezeitpunkt gemäß dieser Vereinbarung zurückzuführen sind. Als Umweltschäden gelten z. B. Schäden im Boden und Grundwasser aus ehemaligen Schadstoffquellen (wie verschüttete Flüssigkeiten, undichte Tanks, Lagerung von Gefahrstoffen). Diffuse (nicht eingrenzbare) Schadstoffquellen, wie die üblichen durch undichte Abwasseranlagen verursachten Schäden, Asbest in Bauwerken oder Schäden durch detonierte und nicht detonierte Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gelten beispielsweise nicht als Umweltschäden. USAFE wird der FAG oder von ihr beauftragten Dritten uneingeschränkt Zugang gewähren, damit in diesem Zeitraum sachgemäße Umweltprüfungen durchgeführt werden können. Vertiefende Umweltuntersuchungen von Flächen oder Teilflächen gehen zu Lasten des Sanierungsbudgets gem. Ziff. 5 und 6. Alle festgestellten zu sanierenden Umweltschäden sind mit Flächennummern in Anlage C aufzulisten. Jeder zu beseitigende Umweltschaden ist nach Ort, Quelle und, falls bekannt, chemischer Bezeichnung der Schadstoffe im Boden und/oder Bodengas und/oder Grundwasser zu definieren und einzugrenzen. Änderungen und/oder Ergänzungen in Anlage C sind einvernehmlich und im Geiste einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von den Parteien schriftlich vorzunehmen. Bestehen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob eine Fläche in die Anlage C aufzunehmen ist, wird die nach § 6 dieser Vereinbarung einzusetzende Arbeitsgruppe hierzu das Gutachten eines unabhängigen Umweltsachverständigen einholen, dessen Entscheidungsvorschlag die Parteien berücksichtigen werden. Die Gutachterkosten sind Teil der Kosten gem. Ziff. 5 und 6.
2.
Für alle Maßnahmen zur Beseitigung der Umweltschäden gemäß vorstehender Ziffer 1 vereinbaren die Parteien in Zusammenarbeit mit den zuständigen deutschen Behörden die gefahrenbezogene Beschreibung der kontaminierten Fläche, die in der gefahrenbezogenen Sanierung anzuwendenden Standards sowie die Ausgestaltung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen für die jeweilige Verdachtsfläche, der von der nach § 6 dieser Vereinbarung gebildeten Arbeitsgruppe einvernehmlich zu bestätigen ist, endet jede weitere Haftung seitens des Bundes und der USAFE für die jeweilige Schadensfläche. Für die Sanierungsarbeiten der Vertragsparteien gelten die Verfahren, die im Zuge der Umsetzung der Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung zur Sanierung von Umweltschäden erarbeitet wurden.
3.
Die Bestimmungen dieses Paragraphen berühren die bereits im Gang befindlichen Sanierungsmaßnahmen für die Verdachtsflächen A1/00107 und B1/00108 in Anlage C sowie deren Sanierungskosten nicht.
4.
Bund und USAFE haften nicht für von USAFE verursachte Umweltschäden, sofern sie nicht in Anlage C aufgenommen sind, und werden insoweit von der FAG von möglichen Ansprüchen freigestellt.
5.
Sollten die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden für die in Anlage C aufgeführten Flächen DM 27 Mio. nicht überschreiten, so werden solche Kosten wie folgt von den Parteien getragen:
USAFE wird die zuerst anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von DM 9 Mio. tragen.
Sollten die Gesamtbeseitigungskosten DM 9 Mio. überschreiten, dann trägt FAG die nachfolgenden Kosten bis zu einem Betrag von ebenfalls DM 9 Mio.
Sollten die Gesamtbeseitigungskosten den Betrag von DM 18 Mio. übersteigen, so trägt der Bund die nachfolgenden Kosten bis zu einem Gesamtbetrag bis DM 9 Mio.
Die Zahlung erfolgt in Teilbeträgen auf ein vom Bund zu benennendes Konto entsprechend der tatsächlich anfallenden Kosten für Umweltuntersuchungen und Dekontaminierungsmaßnahmen unverzüglich auf entsprechende Anforderung durch den Bund und gegen Nachweis.
6.
Für den Fall, dass die Sanierungskosten für die in Anlage C enthaltenen Flächen über die gemäß vorstehender Ziffer 5 zu finanzierende Gesamtsumme von DM 27 Millionen hinausgehen, vereinbaren der Bund und USAFE, über ihre weitergehende Kostenbeteiligung auf der Grundlage bestehender Verpflichtungen zu verhandeln, die durch diese Vereinbarung nicht betroffen sind.

§ 5

Nach der Verlegung der Lufttransportaufgaben auf die Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem ist eine Nutzung des Frankfurter Flughafens durch USAFE nur für Aktivitäten, die nicht routinemäßiger Natur sind (z. B. Transportflüge für Regierungs-VIPs, wetterbedingte Flugumleitungen und Flugnotfälle), auf Grundlage der Flughafenbenutzungsordnung der FAG in ihrer jeweils gültigen Fassung unter Beachtung bestehender und künftiger bilateraler Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Vereinigten Staaten von Amerika möglich. In Krisenfällen im Rahmen nationaler und internationaler Vorgaben erfolgt die Zahlung der Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Frankfurter Flughafens gemäß den Bestimmungen der diesbezüglichen deutsch/US-amerikanischen Abkommen.

§ 6

1.
Der gemäß § 6 der Grundsatzvereinbarung vom 20.12.1993 gebildeten Arbeitsgruppe, bestehend aus je zwei Vertretern des Bundes, der USAFE und der FAG obliegt auch die Lösung sämtlicher im Zusammenhang mit der Umsetzung der vorliegenden Vereinbarung auf der Rhein-Main Air Base und dem internationalen Flughafen Frankfurt/Main auftretenden Fragen in einem kooperativen Geist. Die Arbeitsgruppe kann Vertreter anderer Behörden hinzuziehen. Die Arbeitsgruppe wird auch auf eine zügige Übergabe/Rückgabe der Flächen hinarbeiten und dabei nachteilige Auswirkungen auf die militärische Aufgabe der USAFE oder Gefährdung derselben vermeiden.
2.
Hinsichtlich der Umsetzung dieser Vereinbarung auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein kommen die Parteien überein, pro Stützpunkt je eine Projektgruppe zu bilden. Neben den Vertragsparteien können in diesen beiden Gruppen folgende staatliche Stellen vertreten sein:
die Oberfinanzdirektion Koblenz,
die entsprechenden Bundesvermögensämter,
die zuständige Wehrbereichsverwaltung
sowie die Standortverwaltungen.
Die Projektausführungsgruppen können darüber hinaus nach Bedarf durch Vertreter anderer Landes- oder Bundesbehörden ergänzt werden.

§ 7

USAFE wird alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Kosten entsprechend den verfügbaren Mitteln und der Haushaltsverfahren der Regierung der Vereinigten Staaten so zügig wie möglich begleichen.

§ 8

Sollte aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen, die Durchführung der beabsichtigten Baumaßnahmen gem. Anlage B nicht vollständig möglich sein und sich die komplette Räumung der Rhein-Main Air Base Frankfurt dadurch verzögern, werden sich die Parteien nach besten Kräften um die schnellstmögliche Durchführung der anstehenden Maßnahmen bemühen.
USAFE wird in diesem Fall jedoch in dem Umfang Teilverlagerungen vornehmen, wie es die durchgeführten Maßnahmen ermöglichen, um der FAG die für die Zwecke des zivilen Luftverkehrs benötigten Flächen so zeitgerecht wie möglich zur Verfügung zu stellen.

§ 9

1.
Die Vereinbarung ergänzt die Bestimmungen des Vertrages vom 24. August und vom 26. November 1959 zwischen dem Bund und der FAG, einschließlich seiner Nachträge, den Schriftwechsel zwischen General Timberlake und dem Bundesfinanzministerium vom 10. und 18. November 1959 und die Grundsatzvereinbarung. Nach Abschluss der Verlegung wird der Vertrag vom 24. August/26. November 1959 aufgehoben.
2.
Die Rückgabe von Flächen und Teilflächen an die FAG gemäß dieser Vereinbarung wird durch weitere Nachträge zum Vertrag vom 24. August/26. November 1959 dokumentiert.
3.
Soweit diese Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gelten die Bestimmungen des Vertrages vom 24. August/ 26. November 1959, einschließlich seiner Nachträge, sowie der in vorstehender Ziffer 1 genannte Schriftwechsel und die Grundsatzvereinbarung bis zur vollständigen Rückgabe der Flächen gemäß dieser Vereinbarung.

§ 10

Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der FAG, der zuständigen Gremien der Stadt Frankfurt zu der Vereinbarung zwischen ihr und der FAG gem. § 2 Ziff. 1 lit. b, des Hessischen Landtags, des Ministerrates des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Headquarters USAFE, wobei die Zustimmung des Headquarters USAFE die nach US-Recht vorgesehene Überprüfung voraussetzt.

§ 11

1.
Die Anlagen A - C sind fester Bestandteil dieser Vereinbarung.
2.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.
Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt, wobei beide Fassungen gleichermaßen verbindlich sind.
4.
Diese Vereinbarung wird in 12 Urschriften erstellt, pro Partei sowie für die Stadt Frankfurt je eine deutsche und englische Textfassung.
Frankfurt am Main, den 27.07.1999
Für die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen
Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten durch die US Luftstreitkräfte in Europa, vertreten durch den stellvertretenden Befehlshaber
Für die Flughafen Frankfurt/Main AG, vertreten durch den Vorstand
Für das Land Hessen vertreten durch das Finanzministerium
Für das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Finanzministerium

ANLAGE A TEIL 1

Plan 1
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Plan 2
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Plan 3
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Plan 4
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ANLAGE A TEIL 2

BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON GEMÄß § 1 ZIFFER 3 ZURÜCKGEGEBENEN TEILFLÄCHEN
PRÄAMBEL
USAFE erkennt an, welch große Bedeutung die vorzeitige Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt für die FAG hat und dass die Aufrechterhaltung des Flughafens Frankfurt als Hauptverkehrsknoten im nationalen und internationalen Luftverkehr die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt erfordert. FAG ihrerseits erkennt an, dass bis zur vollständigen Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt bei Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein die NATO-Allianz und USAFE die zur Zeit auf Rhein-Main verfügbaren Lufttransportkapazitäten sowie zugehörige Flughafeninfrastruktur/-einrichtungen benötigt. Mit Rücksicht auf diese militärischen Interessen, erkennt die FAG außerdem an, dass USAFE aus zwingenden betrieblichen Gründen, nationaler und internationaler Vorgaben, auf die gemäß § 1 Ziffer 3 an die FAG zurückgegebenen Teilflächen zurückgreift und zwar für die Dauer, für die aus den genannten Gründen hierfür zwingender Bedarf besteht, längstens jedoch für die Dauer gem. § 1 Ziff. 1 des Vertrages. Unter Berücksichtigung ihrer gegenseitigen Interessen werden die Parteien deshalb eng zusammenarbeiten, um Differenzen zwischen ihren gegenseitigen Interessen auszugleichen und Beeinträchtigungen der jeweils anderen Partei, welche sich eventuell aus der Durchführung des § 1 Ziffer 3 ergeben, auf das unvermeidbare, absolute Minimum zu reduzieren.
In Anbetracht dieser gemeinsamen Ziele treffen die Parteien folgende Vereinbarung:
1.
Für jede gemäß der Vereinbarung vorzeitig zurückgegebene Teilfläche treffen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Bedingungen und Voraussetzungen für deren Nutzung durch USAFE bis zur endgültigen Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt.
2.
Eine solche Vereinbarung soll mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
a.
Rückgabedatum der Teilfläche.
b.
Verpflichtung der FAG, USAFE die jeweilige Teilfläche zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, wenn USAFE sie aus zwingenden betrieblichen Gründen benötigt. Die Dauer der Nutzung soll hierbei auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
c.
Beabsichtigter Verwendungszweck durch die FAG, falls bekannt.
d.
Art der militärischen Nutzung durch USAFE während einer eventuellen zeitweiligen Nutzung einer Teilfläche (z. B. Vorfeld, Tankfläche, Treibstoffzellenfläche, Rangierhof, Lagerfläche usw.).
e.
Festlegung des Bedarfs von USAFE und Regelung des Zugangs zu deren Einrichtungen, sofern der Zugang durch die Rückgabe einer Teilfläche behindert werden sollte.
f.
Anforderungen an USAFE für die Mitteilung bzgl. Nutzungsrechten, nachdem USAFE festgestellt hat, ihre militärischen Erfordernisse aus zwingenden operativen Gründen nicht anderweitig erfüllen zu können.
g.
Das Recht der FAG, USAFE nach Abstimmung andere geeignete Teilflächen zur zeitweiligen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
h.
Entgeltregelung bzgl. der von USAFE zu tragenden Kosten für Versorgungsleistungen und andere Leistungen, falls anfallend.
3.
USAFE wird den Umfang und die Dauer ihrer Nutzung von an die FAG zurückgegebenen Teilflächen auf ein absolutes Minimum beschränken.
4.
Unbeschadet der Ziff. 5 haftet USAFE nicht für wirtschaftliche Verluste aufgrund der zeitweiligen Nutzung von zurückgegebenen Teilflächen, wie z.B. wegen entgangener Gewinne oder Ansprüchen von Dritten wegen einer Vertragsverletzung der FAG.
5.
Für eventuelle Sachschäden einschließlich Umweltschäden, die im Rahmen der zeitweiligen Inanspruchnahme von an FAG zurückgegebenen Teilflächen entstehen, haftet USAFE im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, die außerhalb der Bestimmungen dieser Vereinbarung liegen. USAFE wird FAG von etwaigen solchen Ansprüchen schadlos halten. Eine evtl. Haftung von USAFE im Verhältnis zwischen Bund und USAFE richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
6.
Die Parteien arbeiten eng zusammen, um alle Maßnahmen zu ergreifen/ermöglichen, die notwendig sind, um den jeweiligen Sicherheitserfordernissen von FAG und USAFE zu entsprechen. Die Kosten für geeignete Zäune und andere in diesem Zusammenhang erforderlich werdende Sicherheitsmaßnahmen trägt die FAG.
7.
Die FAG wird ihre Maßnahmen auf den in § 1 Ziff. 3 und 4 genannten Flächen so durchführen, dass Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen der nicht zurückgegebenen Teilflächen nicht beschädigt werden bzw. deren Funktion nicht beeinträchtigt wird. Sollten aufgrund von Maßnahmen der FAG der Umbau bestehender Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen für die Restfläche erforderlich werden, sind die hiermit verbundenen Kosten von FAG zu tragen.

ANHANG B

GEPLANTE BAUMASSNAHMEN

Luftwaffenstützpunkt Ramstein

R1.1
Bau und Ausrichtung Start- und Landebahn
Beschreibung: Abriss der bestehenden S/L-Bahn und Errichtung einer 3.200 m langen S/L-Bahn mit 200 m langen Überrollflächen an beiden Enden. Bahnbreite = 45 m mit 5 m breiten Pistenschultern. Um die gegenwärtigen Anforderungen an den Rollbahnbelastungwert (LCN) für strategische Luftbrückeneinsätze zu erfüllen (d.h. LCN von 75), muss die S/L-Bahn über ihre gesamte Länge auf circa 40 cm Tiefe Rillenbeton aufweisen. Neuausrichtung der S/L-Bahn entgegen des Uhrzeigersinns, damit die verlängerte Bahn innerhalb der jetzigen Grenzverläufe des Luftwaffenstützpunktes Ramstein angelegt werden kann. Abriss und Verlegung der Anlagen und anderer Hindernisse, welche der Baureifmachung entgegenstehen.
Projektierte NATO-Unterstützung: 3200m x 45m S/L-Bahn; 150 x 45 m Überrollflächen zu 30 % des LCN der S/L-Bahn; 3 m breite Pistenschultern zu 50 % des LCN
Kostenaufwand: DM 49.300.000 Fertigstellung: August 2003
R1.2
Ausbau Rollbahn India
Beschreibung: Wiederherstellung und Verbreiterung der Rollbahn auf 3000 m x 45 m. Anfügung gehärteter Überrollflächen 200 m x 45 m an beiden Enden. Instrumentenlandesystem der Kategorie II, damit Nutzung als Notlandebahn möglich ist. Abriss und Verlegung von Anlagen und anderen Hindernissen, welche einer Baureifmachung für eine Not-Start- und Landebahn entgegenstehen. Verlegung der bestehenden Treibstoffleitung, damit eine Verbreiterung möglich ist.
Projektierte NATO-Unterstützung: 3000m x 45m parallel Rollbahn/Not-S/L-Bahn; 3 m breite Pistenschultern zu 50 % des LCN
Kostenaufwand: DM 45.300.000 Fertigstellung: Oktober 2001
R1.3
Umbau Echovorfeld
Beschreibung: Das Bauvorhaben beinhaltet im wesentlichen 1. Abriss (150.000 m²) und Umbau (230.000 m²) des Echovorfelds, 2. die entsprechenden Infrastrukturvorrichtungen (Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie entsprechende befestigte Decken), 3. Verlegung der Rollbahn Nord Nr. 1 (17.000 m²) und 4. Abriss/Umverlegung (15.100 m²) der bauseitigen Anlagen. Für den Umbau des Echovorfelds werden 150.000 m²Beton (31 cm) und Asphalt, Baustellenaushub, Entwässerung, Flugfeld-Tragschicht sowie 42 cm breiter Fugenbeton gebraucht. Für den Umbau des Rollfelds Nord Nr. 1 (1100 x 22,5 m) sind Baustellenaushub, Entwässerungsarbeiten, Flugfeld-Tragschicht, Fugenbeton (42 cm) und Flugfeldmarkierung erforderlich. Ein neuer Paletten-Abstellhof (7.500 m²), Beleuchtung für Vorfeld und Randbereiche, Notstromgeneratoren, neue Pistenschultern und weitere Ausrüstungsteile sind ebenfalls vorzusehen. Als Teile dieses Gewerks ist auch eine Behebung von Umweltschäden mit einbezogen.
Projektierte NATO-Unterstützung: Eine Studie aus dem Jahre 1993 genehmigte 24 Flugzeugabstellflächen in Ramstein. Die Genehmigung ist noch schwebend und abhängig von einer neuen Studie. NATO-Zustimmung wird im Juni 1999 erwartet.
Kostenaufwand: DM 61.600.000 Fertigstellung: Juni 2001
R1.4
Ausbau der Gefahrgutplattform
Beschreibung: Anbau einer befestigten Fläche von 15.000 m²an die jetzige Gefahrgutplattform, um zwei zusätzliche Abstellflächen für Großraumflugzeuge auf der Gefahrgutplattform zu erhalten.
Projektierte NATO-Unterstützung: Eine Studie aus dem Jahre 1993 genehmigte 24 Flugzeugabstellflächen in Ramstein. Die Genehmigung ist noch schwebend und abhängig von einer neuen Studie. NATO-Zustimmung wird im Juni 1999 erwartet.
Kostenaufwand: DM 6.200.000 Fertigstellung: Oktober 2001
R1.5
Anschlussrollbahnen
Beschreibung: Umbau der Rollbahnen für den Anschluss der neu ausgerichteten und verlängerten Start- und Landebahn sowie der Rollbahn. Beinhaltet Anschluss nördlicher Rollbahnen an das neu ausgerichtete Vorfeld 5 und an Rollbahn A.
Projektierte NATO-Unterstützung: Volle Unterstützung wird erwartet bei Zustimmung zum neu ausgerichteten S/L-Bahn-Konzept.
Kostenaufwand: DM 11.200.000 Fertigstellung: August 2003
R2.1
Instrumentenlandesystem der Kategorie II
Beschreibung: Abriss des bestehenden ILS und Neuerrichtung nach Standards der Kategorie III.
Projektierte NATO-Unterstützung: Zur Zeit nicht berechtigt.
Kostenaufwand: DM 5.100.000 Fertigstellung: August 2003
R2.2
Wartungshangar für C-130-Flugzeuge
Beschreibung: Errichtung eines neuen Wartungshangars für C-130-Flugzeuge auf 3.620 m².
Projektierte NATO-Unterstützung: Keine
Kostenaufwand: DM 14.800.000 Fertigstellung: Mai 2003
R2.3 Frachtterminal
Beschreibung: Errichtung eines neuen Frachtterminals (8.400 m²). Zu den benötigten funktionellen Bereichen gehören: Eingang, Sortierung, Frachtabfertigung, Frachtfertigmachung und -verpackung, Frachtlagerung, einschließlich Gefahrgut, Waffen und Materialen, die unter Geheimhaltungsstufen fallen, Palettenzusammenbaugruben sowie Ladedocks. Darüber hinaus Zugang für Flugpassagiere und Frachtlieferung sowie Abholung als auch Parkplätze.
Projektierte NATO-Unterstützung: Keine
Kostenaufwand: DM 25.500.000 Fertigstellung: März 2002
R2.4a
Treibstoffbehälter-Hangar und Treibstoffbehälter-Abstellfläche im Freien für C-5
Beschreibung: Errichtung eines (1) für C-5 geeigneten Treibstoffbehälter-Hangars auf 7.400 m²sowie einer betonierten Abstellfläche mit Treibstoffüberlaufwanne und Öl-/Wasser-Abscheider.
Für dieses Gewerk werden die zusätzlichen Finanzmittel vom NG-PIK l-Hangar für C-17-Flugzeuge verwendet.
Projektierte NATO-Unterstützung: Unterstützung nur ohne Treibstoffbehältererfordernisse.
Kostenaufwand: DM 16.800.000 Fertigstellung: Oktober 2002
R3.1
Anbau an das Mobilitäts-Abfertigungszentrum/Passagierterminal
Beschreibung: Errichtung eines Anbaus von 1.400 m²an das Passagierterminal, so dass die Gesamtfläche 6.900 m²beträgt. Nach Fertigstellung können in diesem Terminal pro Tag 16.000 Fluggäste abgefertigt werden.
Projektierte NATO-Unterstützung: Keine
Kostenaufwand: DM 10.200.000 Fertigstellung: März 2001
R3.2
Kurzzeitübernachtungen
Beschreibung: Errichtung eines Gebäudes auf 6.400 m²für die Unterbringung von 200 Personen. Die Gelder für dieses Gewerk können mit anderen nicht zweckgebundenen US-Finanzmitteln zusammengelegt werden, um eine größere Hotelanlage zu finanzieren.
Projektierte NATO-Unterstützung: Keine
Kostenaufwand: DM 16.300.000 Fertigstellung: März 2004
R3.3
Schlafraum für Einsatzpersonal
Beschreibung: Errichtung eines Schlafraums für 400 Personen auf 3.500 m². Die Gelder für dieses Gewerk können mit anderen nicht zweckgebundenen US-Finanzmitteln zusammengelegt werden, um eine größere Hotelanlage zu finanzieren.
Projektierte NATO-Unterstützung: Keine
Kostenaufwand: DM 10.600.000 Fertigstellung: Februar 2004
R4.1
Treibstoffsystem
Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem der Neuausrichtung des Echovorfelds und der Erweiterung der Gefahrgutplattform, Installation von Hydrantengruben an jedem der zusätzlichen Abstellplätze. Aufstellung von insgesamt 16 Treibstoffhydranten, von denen 11 vom abgerissenen Echovorfeld stammen.
Projektierte NATO-Unterstützung: Abhängig vom Ergebnis der NATO-Studie für Abstellplätze in Ramstein. Volle Unterstützung wird erwartet für Hydranten und Lagerkapazitäten, die NATO-Abstellplätze bedienen.
Kostenaufwand: DM 19.100.000 Fertigstellung: November 2003
R4.2
Neuer Verlauf von Straßen und Zäunen
Beschreibung: Durch die Fertigstellung der obigen Gewerke, insbesondere der Verlängerung der S/L-Bahn und der Verlaufsänderung des Echovorfelds, kommt es zu einer Sperrung und zum Abriss bestehender Zäune und Straßen in und um Ramstein. Dieses Gewerk sieht eine Verlegung der Infrastruktur vor, so dass die Bauarbeiten und der Verkehrsfluss auf dem Stützpunkt ordnungsgemäß vonstatten gehen können.
Projektierte NATO-Unterstützung: Volle Unterstützung wird erwartet für den neuen Verlauf, der erforderlich ist aufgrund der Projekte mit NATO-Zustimmung.
Kostenaufwand: DM 2.400.000 Fertigstellung: Juni 2004

Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem

S1.1-S1.4
Errichtung eines neuen Hauptvorfelds
Beschreibung: Errichtung von 209.000m²Parkrampe, auf der 11 Großraumflugzeuge (C-5) gleichzeitig abgestellt werden können. Ermöglicht Zugang- und Abgang-Möglichkeit bei jeder Parkposition. Eine separate 40 m breite Vorfeldzone umgibt das Vorfeld. Beinhaltet Beleuchtung und Strahl-/Lärmminderung.
Kostenaufwand: DM 92.250.000 Fertigstellung: September 2003
S2.1
Auffüllung, Verbreiterung, Ausbau und Modernisierung von ALARS
Beschreibung: Härtung der Rollbahn auf einen LCN-Wert von 76, Verbreiterung und Ausbau, so dass die Bahn von Transportflugzeugen benutzt werden kann.
Kostenaufwand: DM 29.730.000 Fertigstellung: September 2003
S2.2
Gefahrgutflächen
Beschreibung: Errichtung einer Gefahrgutabstellfläche auf 30.000 m²neben der Parallel-Rollbahn (ALARS).
Kostenaufwand: DM 9.100.000 Fertigstellung: Februar 2005
S2.3
Härten von Überlaufbereichen, Errichtung von Hammerköpfen
Beschreibung: Härten der Aufsetzflächen zu LCN 100 damit schwerere Flugzeuggewichte landen können. Härten der Überlaufbereiche zu LCN 75 zum Einbeziehen in eine verlängerte S/L-Bahn. Ausdehnen der Rollbahnen zum Einbeziehen der Hammerköpfe an beiden Enden der S/L-Bahn.
Kostenaufwand: DM 11.550.000 Fertigstellung: Mai 2002
S2.4
Ausbreitung der Verbindungs-Rollbahnen
Beschreibung: Härten der Rollenbahnen zu LCN 75 und Ausbreitung damit Transportflugzeugbetrieb ermöglicht wird.
Kostenaufwand: DM 2.380.000 Fertigstellung: Februar 2002
S3.1
Geschwaderbetrieb- und Flugzeugwartungsanlage
Beschreibung: Bau einer kombinierten 2.232 m²kombinierte Geschwaderbetriebe- und Flugzeugwartungsanlage.
Kostenaufwand: DM 9.200.000 Fertigstellung: September 2004
S3.3
Frachtverschiebebahnhof
Beschreibung: Bau einer sicheren Außenfläche für ausgeladene Luftfracht und Landfracht.
Kostenaufwand: DM 1.890.000 Fertigstellung: Juli 2004
S3.4
Fahrzeugwartung/Anlagen zum Bewegen und Arbeiten mit dem abgedeckten Material
Beschreibung: Bau einer 1.200 m²Anlage für Fahrzeugwartung.
Kostenaufwand: DM 4.100.000 Fertigstellung: September 2004
S3.5
Lagerung der Weiterlieferungen/Sammelwerkzeuge
Beschreibung: Bau einer 1.000 m²Anlage für Lagerung der Weiterlieferungen und Sammelwerkzeuge
Kostenaufwand: DM 2.000.000 Fertigstellung: September 2004
S3.6
Verlegung ASR/TACAN/PAR, Installierung eines Instrumentenlandesystems der Kategorie III
Beschreibung: Damit das neue Vorfeld und die Gefahrgutplattform errichtet werden können, müssen die bestehenden Navigationshilfen ASR/TACAN/PAR verlegt werden. Installation eines neuen Instrumentenlandesystems der Kat. III.
Kostenaufwand: DM 7.800.000 Fertigstellung: März 2002
S3.8a
Frachtstraße
Beschreibung: Verbreiterung der bestehenden Umgehungsstraße von 2 auf 3 Spuren, so dass langsame Fahrzeuge leichter überholt werden können.
Kostenaufwand: DM 6.200.000 Fertigstellung: April 2003
S4.1
Bordküche
Beschreibung: Errichtung einer Bordküche auf 120 m².
Kostenaufwand: DM 800.000 Fertigstellung: Dezember 2004
S4.3
Versetzung Waffenlagerzaun
Beschreibung: Versetzung des Zaunes, der Bewegungsmelder und der Überwachungsanlage, welche derzeit den Waffenlagerbereich umgeben. Dadurch wird die Errichtung der Gefahrgutplattform möglich.
Kostenaufwand: DM 100.000 Fertigstellung: September 2001
S4.5
Drei Schlafräume für Kriseneinsatzpersonal
Beschreibung: Errichtung von drei Schlafräumen für 400 Personen auf je 3.500 m². Die Gelder für dieses Projekt können verwendet werden mit weiteren US-Finanzierungen, um eine größere Anlage zu bauen.
Kostenaufwand: DM 32.200.000 Fertigstellung: August 2004
S4.6
Kurzzeitübernachtungen
Beschreibung: Errichtung eines 6.400 m²Kurzzeit-Übernachtungsgebäudes, in dem 200 Personen untergebracht werden können. Die Gelder für dieses Projekt können verwendet werden mit weiteren US-Finanzierungen, um eine größere Hotelanlage zu bauen.
Kostenaufwand: DM 20.500.000 Fertigstellung: Dezember 2003
S4.7
Ausbau des Speisesaals
Beschreibung: Errichtung eines Anbaus von 900 m²an die jetzige Mensa in Spangdahlem. Dadurch wird insgesamt eine Fläche von 2.800 m²erreicht.
Kostenaufwand: DM 3.300.000 Fertigstellung: Oktober 2001
S5.1
Infrastruktur Nordwest
Beschreibung: Errichtung von Straßen, Gehwegen, Zäunen, Wasserverteiler, Kanalisation, Regenwasserabläufen, Stromnetz und Kommunikationskanälen, welche nötig sind, um die von der Rhein-Main Air Base herverlegten Einrichtungen und Funktionen, welche sich jetzt im neu erworbenen Nordwest-Gelände von Spangdahlem befinden, zu versorgen.
Kostenaufwand: DM 9.000.000 Fertigstellung: Oktober 2002
S5.2
Kommunikationstechnische Anforderungen
Beschreibung: Installation eines Kommunikationskanals und der entsprechenden Verkabelung, welche für die strategischen AMC-Luftbrückeneinsätze nötig sind.
Kostenaufwand: DM 4.700.000 Fertigstellung: Dezember 2001
S5.3a
Neue Umgehungsstraße
Beschreibung: Errichtung einer neuen, um das AMC-Operationsgebiet herumführenden Umgehungsstraße. Dimensionierung der Straße muss für den Transport von AMC-Gerät und das Befahren durch große LKWs vorgesehen sein.
Kostenaufwand: DM 3.000.000 Fertigstellung: März 2004
S5.4
Modernisierung der Stromanlage
Beschreibung: Modernisierung der elektrischen Stromversorgungsanlage, so dass der Stützpunkt mit zusätzlichen 7 MVA versorgt wird.
Kostenaufwand: DM 8.000.000 Fertigstellung: Dezember 2001
S5.5
Nederkail-Tiefwasserbrunnen
Beschreibung: Erhöhung der Pump- und Verteilerleistung des Nederkail-Tiefwasserbrunnens, der Spangdahlem mit Wasser versorgt.
Kostenaufwand: DM 5.500.000 Fertigstellung: Dezember 2001
S5.6
Wasserverteilung und -lagerung auf der Südseite
Beschreibung: Installation von Wassersträngen, Druckverstärkerpumpen und Lagertanks, welche für den Fertigbau des Wasserverteilstrangs um Spangdahlem herum nötig ist. Auf diese Weise kann der AMC-Betriebsbereich über die Hauptwasseranlage versorgt werden.
Kostenaufwand: DM 11.800.000 Fertigstellung: Dezember 2001
S5.7
Infrastruktur für Treibstoffsystem
Beschreibung: Im Zusammenhang mit der Errichtung des Vorfelds in Spangdahlem und der Gefahrgutplattform, Aufstellung von Hydrantengruben an allen 13 zusätzlichen Abstellflächen. Zusätzlich 20.000 m³ Treibstofflagertanks.
Kostenaufwand: DM 57.900.000 Fertigstellung: September 2003

Zahlungsplan

Die Finanzmittel für die geplanten Baumaßnahmen sind rechtzeitig zu hinterlegen, damit der beigefügte Zeitplan eingehalten werden kann.
Quartal - Jahr DM Entwurf S & R DM Bau S & R
3/99 17.136
4/99 7.021
1/00 1.248
2/00 38.901 10.300
3/00 2.256 107.000
4/00 3.360 33.680
1/01 19.350
2/01 12.912 179.880
3/01 3.280 69.600
4/01 7.759 14.800
½ 2.189 80.700
2/02 4.206 52.700
3/02 128 13.000
4/02 16.300
1/03 4.890
2/03 25.200
Summe 100.396 627.400

Spangdahlem Entwurfzeitplan & Bauzeitplan:

Maßnahme Dauer Beginn Fertigst.
(Wochen)
S1 Bau Hauptvorfeld 227 1-Mar-00 6-Jul-04
S1 Erfordernisse klären 12 1-Mar-00 23-May-00
S1 Entwurf 50 24-May-00 8-May-01
S1 Auftrag vergeben 15 9-May-01 21-Aug-01
S1 Bau 110 22-Aug-01 30-Sep-03
S1 Abnahme 40 1-Oct-03 6-Jul-04
S2.1 ALARS Vertiefung, Verbreiterung, 227 1-Feb-00 7-Jun-04
Verlängerung + Modernisierung
S2.1 Erfordernisse klären 12 1-Feb-00 24-Apr-00
S2.1 Entwurf 50 25-Apr-00 9-Apr-01
S2.1 Auftrag vergeben 15 10-Apr-01 23-Jul-01
S2.1 Bau 110 24-Jul-01 1-Sep-03
S2.1 Abnahme 40 2-Sep-03 7-Jun-04
S2.2 Gefahrgutplattform 202 1-Jan-02 14-Nov-05
S2.2 Erfordernisse klären 12 1-Jan-02 25-Mar-02
S2.2 Entwurf 50 1-May-02 15-Apr-03
S2.2 Auftrag vergeben 15 1-May-03 13-Aug-03
S2.2 Bau 75 2-Sep-03 7-Feb-05
S2.2 Abnahme 40 8-Feb-05 14-Nov-05
S2.3 Bau von Überlaufbereichen/ 172.6 1-Nov-99 19-Feb-03
Hammerköpfen
S2.3 Erfordernisse klären 12 1-Nov-99 21-Jan-00
S2.3 Entwurf 50 1-Feb-00 15-Jan-01
S2.3 Auftrag vergeben 15 1-Feb-01 16-May-01
S2.3 Bau 52 17-May-01 15-May-02
S2.3 Abnahme 40 16-May-02 19-Feb-03
S2.4 Verbreiterung der Verbindungsrollbahnen 165 1-Oct-99 28-Nov-02
S2.4 Erfordernisse klären 12 1-Oct-99 23-Dec-99
S2.4 Entwurf 50 24-Dec-99 7-Dec-00
S2.4 Auftrag vergeben 15 8-Dec-00 22-Mar-01
S2.4 Bau 48 23-Mar-01 21-Feb-02
S2.4 Abnahme 40 22-Feb-02 28-Nov-02
S3.1 Geschwaderbetrieb- und 174.6 1-Mar-02 5-Jul-05
Flugzeugwartungsanlage
S3.1 Erfordernisse klären 12 1-Mar-02 23-May-02
S3.1 Entwurf 50 3-Jun-02 16-May-03
S3.1 Auftrag vergeben 15 2-Jun-03 12-Sep-03
S3.1 Bau 52 1-Oct-03 28-Sep-04
S3.1 Abnahme 40 29-Sep-04 5-Jul-05
S3.3 Frachtverschiebebahnhof 168.6 1-Feb-02 26-Apr-05
S3.3 Erfordernisse klären 12 1-Feb-02 25-Apr-02
S3.3 Entwurf 40 26-Apr-02 30-Jan-03
S3.3 Auftrag vergeben 15 31-Jan-03 15-May-03
S3.3 Bau 42 1-Oct-03 20-Jul-04
S3.3 Abnahme 40 21-Jul-04 26-Apr-05
S3.4 Fahrzeugwartung 178.6 1-Feb-02 5-Jul-05
S3.4 Erfordernisse klären 16 1-Feb-02 23-May-02
S3.4 Entwurf 50 3-Jun-02 16-May-03
S3.4 Auftrag vergeben 15 2-Jun-03 12-Sep-03
S3.4 Bau 52 1-Oct-03 28-Sep-04
S3.4 Abnahme 40 29-Sep-04 5-Jul-05
S3.5 Material/Werkzeuglager 174.6 1-Mar-02 5-Jul-05
S3.5 Erfordernisse klären 12 1-Mar-02 23-May-02
S3.5 Entwurf 50 3-Jun-02 16-May-03
S3.5 Auftrag vergeben 15 2-Jun-03 12-Sep-03
S3.5 Bau 52 1-Oct-03 28-Sep-04
S3.5 Abnahme 40 29-Sep-04 5-Jul-05
S3.6 Cat III ILS/Verlegung ASR/TACAN/PAR 173 1-Oct-99 23-Jan-03
S3.6 Erfordernisse klären 16 1-Oct-99 20-Jan-00
S3.6 Entwurf 50 21-Jan-00 4-Jan-01
S3.6 Auftrag vergeben 15 5-Jan-01 19-Apr-01
S3.6 Bau 52 20-Apr-01 18-Apr-02
S3.6 Abnahme 40 19-Apr-02 23-Jan-03
S3.8a Frachtstraße 184.6 3-Jul-00 14-Jan-04
S3.8a Erfordernisse klären 12 3-Jul-00 22-Sep-00
S3.8a Entwurf 40 1-Nov-00 7-Aug-01
S3.8a Auftrag vergeben 15 3-Sep-01 14-Dec-01
S3.8a Bau 68 20-Dec-01 9-Apr-03
S3.8a Abnahme 40 10-Apr-03 14-Jan-04
S4.1 Bordküche 180.2 1-Apr-02 12-Sep-05
S4.1 Erfordernisse klären 12 1-Apr-02 21-Jun-02
S4.1 Entwurf 50 1-Jul-02 13-Jun-03
S4.1 Auftrag vergeben 15 1-Jul-03 13-Oct-03
S4.1 Bau 60 14-Oct-03 6-Dec-04
S4.1 Abnahme 40 7-Dec-04 12-Sep-05
S4.3 Versetzung Waffenlagerzaun 157 1-Jul-99 3-Jul-02
S4.3 Erfordernisse klären 12 1-Jul-99 22-Sep-99
S4.3 Entwurf 40 23-Sep-99 28-Jun-00
S4.3 Auftrag vergeben 15 29-Jun-00 11-Oct-00
S4.3 Bau 50 12-Oct-00 26-Sep-01
S4.3 Abnahme 40 27-Sep-01 3-Jul-02
S4.5 Schlafräume 1 158.6 3-Sep-01 15-Sep-04
S4.5 Erfordernisse klären 12 3-Sep-01 23-Nov-01
S4.5 Entwurf 30 3-Dec-01 28-Jun-02
S4.5 Auftrag vergeben 15 1-Jul-02 11-Oct-02
S4.5 Bau 58 31-Oct-02 10-Dec-03
S4.5 Abnahme 40 11-Dec-03 15-Sep-04
S4.5 Schlafräume 2 150 1-Nov-01 15-Sep-04
S4.5 Erfordernisse klären 4 1-Nov-01 28-Nov-01
S4.5 Entwurf 30 3-Dec-01 28-Jun-02
S4.5 Auftrag vergeben 15 1-Jul-02 11-Oct-02
S4.5 Bau 58 31-Oct-02 10-Dec-03
S4.5 Abnahme 40 11-Dec-03 15-Sep-04
S4.5 Schlafräume 3 147 1-Nov-01 25-Aug-04
S4.5 Erfordernisse klären 4 1-Nov-01 28-Nov-01
S4.5 Entwurf 30 29-Nov-01 26-Jun-02
S4.5 Auftrag vergeben 15 27-Jun-02 9-Oct-02
S4.5 Bau 58 10-Oct-02 19-Nov-03
S4.5 Abnahme 40 20-Nov-03 25-Aug-04
S4.6 Kurzzeitübernachtung 185 1-Mar-01 15-Sep-04
S4.6 Erfordernisse klären 16 1-Mar-01 20-Jun-01
S4.6 Entwurf 50 2-Jul-01 14-Jun-02
S4.6 Auftrag vergeben 15 1-Jul-02 11-Oct-02
S4.6 Bau 58 31-Oct-02 10-Dec-03
S4.6 Abnahme 40 11-Dec-03 15-Sep-04
S4.7 Ausbau Speisesaal 161 1-Jul-99 31-Jul-02
S4.7 Erfordernisse klären 16 1-Jul-99 20-Oct-99
S4.7 Entwurf 50 21-Oct-99 4-Oct-00
S4.7 Auftrag vergeben 15 5-Oct-00 17-Jan-01
S4.7 Bau 40 18-Jan-01 24-Oct-01
S4.7 Abnahme 40 25-Oct-01 31-Jul-02
S5.1 Nordwestinfrastruktur 179.2 1-Mar-00 6-Aug-03
S5.1 Erfordernisse klären 21.4 1-Mar-00 27-Jul-00
S5.1 Entwurf 50 1-Aug-00 16-Jul-01
S5.1 Auftrag vergeben 15 17-Jul-01 29-Oct-01
S5.1 Bau 52 I-Nov-01 30-Oct-02
S5.1 Abnahme 40 31-Oct-02 6-Aug-03
S5.2 Anforderungen Kommunikationstechnik 169 1-Jul-99 25-Sep-02
S5.2 Erfordernisse klären 12 1-Jul-99 22-Sep-99
S5.2 Entwurf 50 23-Sep-99 6-Sep-00
S5.2 Auftrag vergeben 15 7-Sep-00 20-Dec-00
S5.2 Bau 52 21-Dec-00 19-Dec-01
S5.2 Abnahme 40 20-Dec-01 25-Sep-02
S5.3a Umgehungsstraße Süden 162.4 1-Nov-01 10-Dec-04
S5.3a Erfordernisse klären 12 1-Nov-01 23-Jan-02
S5.3a Entwurf 50 24-Jan-02 8-Jan-03
S5.3a Auftrag vergeben 15 9-Jan-03 23-Apr-03
S5.3a Bau 40 2-Jun-03 5-Mar-04
S5.3a Abnahme 40 8-Mar-04 10-Dec-04
S5.4 Modernisierung der Stromanlage 169 1-Jul-99 25-Sep-02
S5.4 Erfordernisse klären 12 1-Jul-99 22-Sep-99
S5.4 Entwurf 50 23-Sep-99 6-Sep-00
S5.4 Auftrag vergeben 15 7-Sep-00 20-Dec-00
S5.4 Bau 52 21-Dec-00 19-Dec-01
S5.4 Abnahme 40 20-Dec-01 25-Sep-02
S5.5 Nederkail Tiefwasserbrunnen 169 1-Jul-99 25-Sep-02
S5.5 Erfordernisse klären 12 1-Jul-99 22-Sep-99
S5.5 Entwurf 50 23-Sep-99 6-Sep-00
S5.5 Auftrag vergeben 15 7-Sep-00 20-Dec-00
S5.5 Bau 52 21-Dec-00 19-Dec-01
S5.5 Abnahme 40 20-Dec-01 25-Sep-02
S5.6 Wasserverteilung und Lagerung 169 1-Jul-99 25-Sep-02
auf der Südseite
S5.6 Erfordernisse klären 12 1-Jul-99 22-Sep-99
S5.6 Entwurf 50 23-Sep-99 6-Sep-00
S5.6 Auftrag vergeben 15 7-Sep-00 20-Dec-00
S5.6 Bau 52 21-Dec-00 19-Dec-01
S5.6 Abnahme 40 20-Dec-01 25-Sep-02
S5.7 Infrastruktur für Treibstoffsystem 227 1-Mar-00 6-Jul-04
S5.7 Erfordernisse klären 12 1-Mar-00 23-May-00
S5.7 Entwurf 50 1-Jun-00 16-May-01
S5.7 Auftrag vergeben 15 17-May-01 29-Aug-01
S5.7 Bau 108.8 30-Aug-01 30-Sep-03
S5.7 Abnahme 40 1-Oct-03 6-Jul-04

Ramstein Entwurfzeitplan & Bauzeitplan:

Maßnahme Dauer Beginn Fertigst.
(Wochen)
R1.1 Verlegung + Instandsetzung S/L-Bahn 220 1-Mar-00 18-May-04
R1.1 Erfordernisse klären 16 1-Mar-00 20-Jun-00
R1.1 Entwurf 54 21-Jun-00 3-Jul-01
R1.1 Auftrag vergeben 20 4-Jul-01 20-Nov-01
R1.1 Bau 90 21-Nov-01 12-Aug-03
R1.1 Abnahme 40 13-Aug-03 18-May-04
R1.2 Verbreiterung Rollbahn 10 169 3-May-99 26-Jul-02
R1.2 Erfordernisse klären 12 3-May-99 23-Jul-02
R1.2 Entwurf 50 26-Jul-99 7-Jul-00
R1.2 Auftrag vergeben 15 10-Jul-00 20-Oct-00
R1.2 Bau 52 23-Oct-00 19-Oct-01
R1.2 Abnahme 40 22-Oct-01 26-Jul-02
R1.3 Bau Echo Vorfeld 231.2 1-Dec-00 6-May-05
R1.3 Erfordernisse klären 15 1-Dec-00 15-Mar-01
R1.3 Entwurf 50 2-Apr-01 15-Mar-02
R1.3 Auftrag vergeben 15 1-Apr-02 12-Jul-02
R1.3 Bau 100 2-Sep-02 30-Jul-04
R1.3 Abnahme 40 2-Aug-04 6-May-05
R1.4 Ausbau Gefahrgutplattform 170 3-May-99 2-Aug-02
R1.4 Erfordernisse klären 12 3-May-99 23-Jul-99
R1.4 Entwurf 50 2-Aug-99 14-Jul-00
R1.4 Auftrag vergeben 15 17-Jul-00 27-Oct-00
R1.4 Bau 52 30-Oct-00 26-Oct-01
R1.4 Abnahme 40 29-Oct-01 2-Aug-02
R1.5 Verbindungsrollbahnen 246 1-Sep-99 18-May-04
R1.5 Erfordernisse klären 12 1-Sep-99 23-Nov-99
R1.5 Entwurf 50 24-Nov-99 7-Nov-00
R1.5 Auftrag vergeben 15 8-Nov-00 20-Feb-01
R1.5 Bau 129 21-Feb-01 12-Aug-03
R1.5 Abnahme 40 13-Aug-03 18-May-04
R2.1 CAT III ILS 171 1-May-00 8-Aug-03
R2.1 Erfordernisse klären 16 1-May-00 18-Aug-00
R2.1 Entwurf 50 21-Aug-00 3-Aug-01
R2.1 Auftrag vergeben 15 6-Aug-01 16-Nov-01
R2.1 Bau 48 03-Dec-01 1-Nov-02
R2.1 Abnahme 40 4-Nov-02 8-Aug-03
R2.2 C-130 Wartungshangar 192 3-Jul-00 5-Mar-04
R2.2 Erfordernisse klären 16 3-Jul-00 20-Oct-00
R2.2 Entwurf 52 23-Oct-00 19-Oct-01
R2.2 Auftrag vergeben 19 22-Oct-01 1-Mar-02
R2.2 Bau 65 4-Mar-02 30-May-03
R2.2 Abnahme 40 2-Jun-03 5-Mar-04
R2.3 Bau Frachtterminal 214 3-May-99 6-Jun-03
R2.3 Erfordernisse klären 12 3-May-99 23-Jul-99
R2.3 Entwurf 50 2-Aug-99 14-Jul-00
R2.3 Auftrag vergeben 15 17-Jul-00 27-Oct-00
R2.3 Bau 96 30-Oct-00 30-Aug-02
R2.3 Abnahme 40 2-Sep-02 6-Jun-03
R2.4a Bau Hangar 5 & Treibstoffbehälter 210.6 1-Jul-99 14-Jul-03
R2.4a Erfordernisse klären 16 1-Jul-99 20-Oct-99
R2.4a Entwurf 50 1-Dec-99 14-Nov-00
R2.4a Auftrag vergeben 20 15-Nov-00 3-Apr-01
R2.4a Bau 75 1-May-01 7-Oct-02
R2.4a Abnahme 40 8-Oct-02 14-Jul-03
R3.1 Anbau Pax-Terminal 140.2 1-Jul-99 7-Mar-02
R3.1 Erfordernisse klären 12 1-Jul-99 22-Sep-99
R3.1 Entwurf 30.2 1-Oct-99 28-Apr-00
R3.1 Auftrag vergeben 15 1-May-00 11-Aug-00
R3.1 Bau 41.8 14-Aug-00 31-May-01
R3.1 Abnahme 40 1-Jun-01 7-Mar-02
R3.2 Kurzzeitübernachtungen 173 15-Aug-01 7-Dec-04
R3.2 Erfordernisse klären 16 15-Aug-01 4-Dec-01
R3.2 Entwurf 50 5-Dec-01 19-Nov-02
R3.2 Auftrag vergeben 15 20-Nov-02 4-Mar-03
R3.2 Bau 52 5-Mar-03 2-Mar-04
R3.2 Abnahme 40 3-Mar-04 7-Dec-04
R3.3 Schlafräume für Einsatzpersonal 150.2 1-Jan-02 16-Nov-04
R3.3 Erfordernisse klären 4 1-Jan-02 28-Jan-02
R3.3 Entwurf 30 29-Jan-02 26-Aug-02
R3.3 Auftrag vergeben 15 27-Aug-02 9-Dec-02
R3.3 Bau 58 1-Jan-03 10-Feb-04
R3.3 Abnahme 40 11-Feb-04 16-Nov-04
R4.1 Treibstoffsystem-Infrastruktur 199.8 1-Nov-00 30-Aug-04
R4.1 Erfordernisse klären 16 1-Nov-00 20-Feb-01
R4.1 Entwurf 50 2-Apr-01 15-Mar-02
R4.1 Auftrag vergeben 15 1-May-02 13-Aug-02
R4.1 Bau 60 1-Oct-02 24-Nov-03
R4.1 Abnahme 40 25-Nov-03 30-Aug-04
R4.2 Neuer Verlauf Straße/Zäune 270.4 1-Feb-00 6-Apr-05
R4.2 Erfordernisse klären 16 1-Feb-00 22-May-00
R4.2 Entwurf 50 23-May-00 7-May-01
R4.2 Auftrag vergeben 15 8-May-01 20-Aug-01
R4.2 Bau 147.6 3-Sep-01 30-Jun-04
R4.2 Abnahme 40 1-Jul-04 6-Apr-05
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ANHANG C

Angenommene/Verunreinigte Flächen, Rückgabeflächen RHEIN-MAIN AB
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