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DE - Landesrecht Hessen

Bekanntmachung Eilverkündung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen der Landesregierung Vom 16. Dezember 2021

Bekanntmachung Eilverkündung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen der Landesregierung Vom 16. Dezember 2021
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung Eilverkündung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen der Landesregierung vom 16. Dezember 202128.12.2021
Eingangsformel28.12.2021
Auf der Grundlage des am 28. Dezember 2021 in Kraft tretenden § 22a des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst werden Verordnungen über Gebote oder Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden,
ab dem 28. Dezember 2021
auf der Internetseite „
www.hessen.de/verkuendung
“ amtlich bekanntgemacht (Eilverkündung). Die Bereitstellung der Verordnung in elektronischer Form auf der Internetseite steht der Ausgabe des Verkündungsblatts nach § 1 Abs. 1 des Verkündungsgesetzes gleich. Die Verkündung wird unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen mit dem Hinweis auf den Tag der vorangegangenen Eilverkündung nachgeholt.
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