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DE - Landesrecht Hessen

Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888

Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche vom 22. Mai 188801.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
Einziger Paragraph01.01.2004
Verkündet am 30. Mai 1888

Einziger Paragraph

Den nachbenannten Niederlassungen der geistlichen Orden und
ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche, und zwar:
1.
der Niederlassung der Benediktinerinnen zu Fulda,
2.
...
3.
der Niederlassung der Englischen Fräulein zu Fulda,
4.
...
5.
...
6.
den Niederlassungen der Ursulinerinnen zu ... Fritzlar,
werden hierdurch die Korporationsrechte verliehen.
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