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    DE - Landesrecht Hessen

    Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre Vom 1. Juli 2020

    Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre Vom 1. Juli 2020
    Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.07.2020 bis 31.12.2023

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre vom 1. Juli 202010.07.2020 bis 31.12.2023
    Eingangsformel10.07.2020 bis 31.12.2023
    § 110.07.2020 bis 31.12.2023
    § 210.07.2020 bis 31.12.2023
    Aufgrund des § 6 Abs. 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008), verordnet die Landesregierung:

    § 1

    Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM wird im Land Hessen auf 15 Jahre herabgesetzt.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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