Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern Vom 3. Dezember 1981
Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern Vom 3. Dezember 1981
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 3. Dezember 1981 | 01.01.2004 |
§ 1 | 01.01.2004 |
§ 2 | 01.01.2004 |
§ 1
Die Festsetzung und die Erhebung der Realsteuern (Gewerbesteuer
und Grundsteuer) obliegt den Gemeinden.
§ 2
(1) § 1 gilt
auch für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide und andere
Verwaltungsakte der Gemeinden bei der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern.
(2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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