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    DE - Landesrecht Hessen

    Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. November 2012

    Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 26. November 2012
    Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 1 geändert und § 2 neu gefasst durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 179)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. November 201201.01.2013
    § 1 - Steuersatz01.08.2014
    § 2 - Zeitliche Anwendung01.08.2014
    § 3 - Inkrafttreten01.01.2013

    § 1 Steuersatz

    Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6 Prozent.

    § 2 Zeitliche Anwendung

    § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. August 2014 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Juli 2014 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung anzuwenden.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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