Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens Vom 26. März 1959
Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens Vom 26. März 1959
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens vom 26. März 1959 | 01.01.2004 |
Artikel 1 | 01.01.2004 |
(Art. 2 bis 9) | 01.01.2004 |
Artikel 10 | 01.01.2004 |
Artikel 1
Die auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens für den Minister des Innern begründeten Zuständigkeiten gehen auf den Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen über, soweit nicht die folgenden Bestimmungen Sonderregelungen enthalten.
(Art. 2 bis 9)
Artikel 10
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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