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Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens Vom 26. März 1959

Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens Vom 26. März 1959
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens vom 26. März 195901.01.2004
Artikel 101.01.2004
(Art. 2 bis 9)01.01.2004
Artikel 1001.01.2004

Artikel 1

Die auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens für den Minister des Innern begründeten Zuständigkeiten gehen auf den Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen über, soweit nicht die folgenden Bestimmungen Sonderregelungen enthalten.

(Art. 2 bis 9)

Artikel 10

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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