Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 1990 und 1991 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1990/91), zur Änderung anderer Rechtsvorschriften und zur Regelung der Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst Vom 26. Juni 1991
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 1990 und 1991 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1990/91), zur Änderung anderer Rechtsvorschriften und zur Regelung der Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst Vom 26. Juni 1991
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 1990 und 1991 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1990/91), zur Änderung anderer Rechtsvorschriften und zur Regelung der Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst vom 26. Juni 1991 | 01.01.2004 |
Artikel 1 | 01.01.2004 |
Artikel 2 | 01.01.2004 |
Artikel 3 - Versetzung von Bediensteten | 01.01.2004 |
Artikel 4 | 01.01.2004 |
Artikel 5 | 01.01.2004 |
Artikel 6 - Inkrafttreten | 01.01.2004 |
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 Versetzung von Bediensteten
Die Bediensteten
1.
der Abteilung "Arbeits- und Sozialpolitik, Sozialversicherung", der Referate "Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten der Sozialhilfe, Freie Wohlfahrtspflege, Kirchenfragen", "Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten der Kriegsopferfürsorge, des Schwerbehindertenrechts und der Eingliederungshilfe für Behinderte, Kriegsfolgenhilfe" und "Eingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter, Landesprogramm der Eingliederungshilfe für Behinderte" aus der Abteilung "Sozial- und Jugendhilfe, Freie Wohlfahrtspflege, Familienpolitik", der Abteilung "Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht, Sicherheitstechnik" des bisherigen Sozialministeriums,
2.
der bisher selbständigen Behörde der Bevollmächtigen der Hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten,
3.
der Referate "Altenhilfe, Heimgesetz, Altenpflegepersonal" und "Referatsübergreifende Fragen, Koordination, Grundsatzfragen der Altenhilfe" sowie der Gruppen "Jugendhilfe" und "Familienpolitik" aus der Abteilung "Sozial- und Jugendhilfe, Freie Wohlfahrtspflege, Familienpolitik", der Abteilung "Gesundheit", der Abteilung "Vertriebene, Aussiedler, Übersiedler, ehemalige politische Häftlinge, ausländische Flüchtlinge, Kriegsgeschädigte, Lastenausgleich" und der Abteilung "Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen" des bisherigen Sozialministeriums,
4.
der Abteilungen "Städtebau, Bau- und Wohnungswesen" und "Landesentwicklung" des Ministeriums des Innern und für Europaangelegenheiten,
5.
der bisher selbständigen Behörde des Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund mit Ausnahme der Bediensteten des Informationsbüros für europäische Angelegenheiten,
6.
der Referatsgruppen "Grundsatzfragen Energie, Energieordnung und -beratung", "Energieaufsicht und Energierecht" und "Technologieförderung" ohne das Referat "Grundsatzfragen Technik, Entwicklungsvorhaben, Pilot- und Demonstrationsanlagen" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie,
7.
der Referate "Grundsatzfragen der Sportförderung, Förderung der Verbände und Vereine, Freizeitangelegenheiten" und "Sportstättenbau und Einzelfragen der Sportförderung" des bisherigen Sozialministeriums,
8.
des Informationsbüros für europäische Angelegenheiten des Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund
gelten als versetzt
zu 1. und 2.
zum Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung
zu 3.
zum Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit
zu 4.
zum Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
zu 5. und 6.
zum Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten
zu 7. und 8.
zum Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten.
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 3 und 4 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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