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Landesverordnung zur Durchführung des Bewertungsgesetzes Vom 21. April 1967

Landesverordnung zur Durchführung des Bewertungsgesetzes Vom 21. April 1967
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Durchführung des Bewertungsgesetzes vom 21. April 196701.10.2001
Eingangsformel01.10.2001
§ 101.10.2001
§ 201.10.2001
§ 301.10.2001
Auf Grund des § 80 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG 1965) in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (BGBl. I S. 1861) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Die nachstehend aufgeführten Gemeinden und Gemeindeteile werden für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundbesitzes abweichend von ihrer Einwohnerzahl nach dem Stand vom 1. Januar 1964 in folgende Gemeindegrößenklassen eingegliedert:
1.
in die Gemeindegrößenklasse über 2 000 bis 5 000 Einwohner die Stadt Bacharach mit Ausnahme der Ortsteile Henschhausen, Medenscheid und Neurath;
2.
in die Gemeindegrößenklasse 10 000 bis 50 000 Einwohner
a)
von der Gemeinde Hambach/Weinstraße das Teilgebiet zwischen Dr.-Wirth-Straße und Dr.-Siebenpfeiffer-Straße (nördliche Begrenzung), Mühlweg und Grundwiesenweg (südliche Begrenzung), Erfensteinstraße (östliche Begrenzung) und Am Raben (westliche Begrenzung),
b)
von der Gemeinde Haardt/Weinstraße das Teilgebiet Haardter Straße (nördliche Straßenseite) und Gimmeldinger Straße (westliche Straßenseite),
c)
von der Gemeinde Göttscheid das Neubaugebiet, das sich zur Stadt Idar-Oberstein hinzieht,
d)
von der Gemeinde Kirschweiler das Neubaugebiet "Auf der Lüh";
3.
in die Gemeindegrößenklasse 50 000 bis 100 000 Einwohner von der Gemeinde Hohenecken das Teilgebiet, das von der geschlossenen Wohnsiedlung "Vogelweh" gebildet wird.

§ 2

Die Umgliederung gilt für die Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 sowie für Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums 1964.

§ 3

*
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fußnoten
*)
Verkündet am 16. 5. 1967
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