AOAnpG
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Landesgesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die Abgabenordnung (Abgabenordnung-Anpassungsgesetz - AOAnpG -) Vom 23. Dezember 1976

Landesgesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die Abgabenordnung (Abgabenordnung-Anpassungsgesetz - AOAnpG -) Vom 23. Dezember 1976
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesgesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die Abgabenordnung (Abgabenordnung-Anpassungsgesetz - AOAnpG -) vom 23. Dezember 197601.10.2001
Inhaltsverzeichnis01.10.2001
Erster Teil - Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens01.10.2001
Artikel 1 bis 9 - (Änderungsbestimmungen)01.10.2001
Zweiter Teil - Außerkrafttreten von Vorschriften01.10.2001
Artikel 10 - (Aufhebungsbestimmung)01.10.2001
Dritter Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen01.10.2001
Artikel 1101.10.2001
Artikel 1201.10.2001
Artikel 1301.10.2001
Artikel 1401.10.2001
Inhaltsübersicht
Artikel
Erster Teil Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens
Erster Abschnitt
1 und 2Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung über die Realsteuern der Gemeinden
Zweiter Abschnitt
3Änderung des Kirchensteuergesetzes
Dritter Abschnitt
4Änderung der Verordnung über öffentliche Spielbanken
Vierter Abschnitt
5 bis 7Änderung der Vorschriften über die Erhebung einer Kurtaxe in den Staatsbädern
Fünfter Abschnitt
8 und 9Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und von Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts
Zweiter Teil
10Außerkrafttreten von Vorschriften
Dritter Teil
11 bis 14Übergangs- und Schlußbestimmungen

Erster Teil Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens

Artikel 1 bis 9 (Änderungsbestimmungen)

Zweiter Teil Außerkrafttreten von Vorschriften

Artikel 10 (Aufhebungsbestimmung)

Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen

Artikel 11

Soweit in Rechtsvorschriften auf Bestimmungen der Reichsabgabenordnung oder auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung.

Artikel 12

Soweit durch dieses Gesetz Verordnungen geändert werden, bleiben die Befugnisse der zuständigen Stellen, diese Verordnung künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.

Artikel 13

Auf die Kirchensteuer, die Spielbankabgabe, die Kurtaxe und auf Abgaben nach § 1 des Kommunalabgabengesetzes ist Artikel 97
des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.

Artikel 14

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.
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