Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) Vom 28. September 2021
Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) Vom 28. September 2021
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) vom 28. September 2021 | 01.10.2021 |
Eingangsformel | 01.10.2021 |
§ 1 - Errichtung des Sondervermögens | 01.10.2021 |
§ 2 - Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens | 01.10.2021 |
§ 3 - Stellung im Rechtsverkehr | 01.10.2021 |
§ 4 - Verwaltung des Sondervermögens | 01.10.2021 |
§ 5 - Finanzierung des Sondervermögens | 01.10.2021 |
§ 6 - Bewirtschaftung der Mittel und Berichtspflicht | 01.10.2021 |
§ 7 - Rechnungslegung | 01.10.2021 |
§ 8 - Auflösung | 01.10.2021 |
§ 9 - Inkrafttreten | 01.10.2021 |
Anlage - Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021" für das Jahr 2021 | 01.10.2021 |
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
Es wird ein Sondervermögen des Landes „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ errichtet.
§ 2 Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens
(1) Das Sondervermögen dient der Finanzierung und Leistung von Hilfen zur Beseitigung der von Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz.
(2) Die konkrete Mittelverwendung des Sondervermögens richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes 2021 (AufbhEG 2021) vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), der Aufbauhilfeverordnung 2021 (AufbhV 2021) vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4214), der hierzu zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Freistaat Bayern, Land Nordrhein-Westfalen, Land Rheinland-Pfalz und Freistaat Sachsen geschlossenen Verwaltungsvereinbarung „Aufbauhilfe 2021“, der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L 311 S. 3) und nach den vom Land Rheinland-Pfalz erlassenen Vorschriften über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der von Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils geltenden Fassung.
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig.
§ 4 Verwaltung des Sondervermögens
(1) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium verwaltet das Sondervermögen. Verwaltungsbefugnisse können auf andere Ministerien und beauftragte Stellen übertragen werden.
(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Für die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus der Finanzierung des Sondervermögens ergeben, haftet das Land.
(3) Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt das Land.
§ 5 Finanzierung des Sondervermögens
(1) Dem Sondervermögen fließen alle dem Land Rheinland-Pfalz für den Zweck nach § 2 Abs. 1 gewährten Mittel aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes zu. Daneben können dem Sondervermögen weitere dem Land für diesen Zweck gewährte Mittel zugeführt werden. Darüber hinaus kann das Land nach Maßgabe des Haushalts weitere Zuführungen an das Sondervermögen leisten. Die Aufnahme von Krediten durch das Sondervermögen ist ausgeschlossen.
(2) Die Liquidität des Sondervermögens wird durch das Land auf seine Kosten sichergestellt. Dem Sondervermögen zur Verfügung gestellte Beträge verbleiben bis zur Auszahlung unverzinslich im Kassenbereich des Landes und werden bedarfsgerecht über das Sondervermögen ausgezahlt.
(3) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt, die im Jahr 2021 vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Maßgabe von § 2 Abs. 2 aus dem Landeshaushalt geleisteten Aufbauhilfen aus dem Sondervermögen zu erstatten oder in das Sondervermögen umzubuchen.
§ 6 Bewirtschaftung der Mittel und Berichtspflicht
(1) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan, der alle im Jahr zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben enthält. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
(2) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt, weitere zur Umsetzung der in § 2 genannten Zwecke erforderliche Titelgruppen und Titel sowie Haushaltsvermerke im Wirtschaftsplan zu schaffen; diese gelten als planmäßig.
(3) Verpflichtungen und Zahlungen können auch im Vorgriff auf die dem Sondervermögen aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes oder von weiteren Dritten zufließenden Mittel begründet und geleistet werden.
(4) Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.
(5) Für das Haushaltsjahr 2021 wird der Wirtschaftsplan als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht. Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird er zusammen mit dem Haushaltsgesetz festgestellt und dem Landeshaushaltsplan als Anlage beigefügt.
(6) Der Landtag wird, beginnend zum Stand 31. Dezember 2021, über den Mittelabfluss aus dem Sondervermögen zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres unterrichtet.
§ 7 Rechnungslegung
Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium stellt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die Jahresrechnung für das Sondervermögen auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Landes bei.
§ 8 Auflösung
Das Sondervermögen ist nach Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben aufzulösen. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener Bestand fließt dem Landeshaushalt zu, soweit daraus nicht noch zweckgebunden zur Verfügung gestellte Mittel aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes oder von weiteren Dritten ihrem Verwendungszweck zugeführt werden müssen oder diese zu erstatten sind.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Mainz, den 28. September 2021
Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ für das Jahr 2021
Anlage
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021" für das Jahr 2021
Titel | FZ | Zweckbestimmung | Ansatz 2021 Ist 2020 |
Angaben in EUR | |||
Mit dem Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) wird ein Fonds „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ als Sondervermögen des Landes errichtet. | |||
Das Sondervermögen dient der Finanzierung und Leistung von Hilfen zur Beseitigung der von Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dem Sondervermögen fließen insbesondere alle dem Land Rheinland-Pfalz für den Zweck nach § 2 Abs. 1 AufbhSVLG gewährten Mittel aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes zu. | |||
Der Wirtschaftsplan nach § 6 AufbhSVLG dient der haushaltsmäßigen Darstellung und Abwicklung der Zahlungsströme. | |||
Einnahmen | |||
Hauptgruppe 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. | |||
119 41 | 861 | Einnahmen aus der Rückforderung nicht zweckentsprechend verwendeter Mittel (einschl. Zinsen) | 0 |
Siehe Vermerk zu Titel 631 41. | |||
aus Titelgruppen: | 0 | ||
Summe HGr. 1 | 0 | ||
Hauptgruppe 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, mit Ausnahme für Investitionen | |||
aus Titelgruppen: | 0 | ||
Summe HGr. 2 | 0 | ||
Hauptgruppe 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen | |||
aus Titelgruppen: | 0 | ||
Summe HGr. 3 | 0 | ||
Titelgruppe(n) | |||
Einnahmen | |||
Siehe Vermerk zu den Ausgaben. | |||
Rückzahlungen nicht fristgerecht weitergeleiteter Mittel an den Bund sind von den Einnahmen abzusetzen, unterjährig bei den Titeln der Gruppen 234 und 334, im Folgejahr bei den Titeln der Gruppe 359 der jeweiligen Titelgruppe. | |||
Erläuterungen: Die Rücklagenentnahmen (Gruppe 359) dienen der Überführung der im Vorjahr nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr (vgl. Gruppe 919). Einnahmen bei den Titeln der Gruppe 359 werden in Höhe der im Vorjahr der Rücklage bei Gruppe 919 zugeführten Mittel gebucht. | |||
Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur | |||
TGr. 71 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung der Selbständigen, gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur | |||
234 71 | 693 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 71 | 691 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 71 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 71 | 0 | ||
TGr. 72 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bei zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 SGB V | |||
234 72 | 312 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 72 | 312 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 72 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 72 | 0 | ||
Unterstützung der vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden | |||
TGr. 73 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Forst- und Fischwirtschaft | |||
234 73 | 531 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 73 | 531 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 73 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 73 | 0 | ||
TGr. 74 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Landwirtschaft einschl. Weinbau | |||
234 74 | 523 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 74 | 523 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 74 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 74 | 0 | ||
TGr. 75 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen mit Ausnahme kommunaler Maßnahmen (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern) | |||
234 75 | 521 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 75 | 521 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 75 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 75 | 0 | ||
TGr. 76 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen der Gemeinden und Gemeindeverbände (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern) | |||
234 76 | 521 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 76 | 521 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 76 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 76 | 0 | ||
TGr. 77 Beseitigung von Schäden an forstwirtschaftlichen Wegen | |||
234 77 | 531 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 77 | 531 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 77 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 77 | 0 | ||
TGr. 78 Wiederherstellung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes geschädigter landwirtschaftlicher Flächen | |||
234 78 | 523 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 78 | 523 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 78 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 78 | 0 | ||
TGr. 79 Beseitigung von Schäden der sonstigen ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden | |||
234 79 | 623 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 79 | 623 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 79 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 79 | 0 | ||
Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder | |||
TGr. 80 Wiederherstellung hochwassergeschädigter Landesstraßen | |||
234 80 | 723 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 80 | 723 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 80 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 80 | 0 | ||
TGr. 81 Wiederherstellung der Liegenschaften des Landes einschl. des LBB | |||
234 81 | 811 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 81 | 811 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 81 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 81 | 0 | ||
TGr. 82 Wiederherstellung wasserwirtschaftlicher Anlagen sowie Gewässerinfrastruktur | |||
234 82 | 811 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 82 | 811 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 82 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 82 | 0 | ||
Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden | |||
TGr. 83 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden | |||
234 83 | 692 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 83 | 692 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 83 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 83 | 0 | ||
TGr. 84 Wiederherstellung der Infrastruktur freier Trägerschaften in den Gemeinden | |||
234 84 | 623 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 84 | 623 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 84 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 84 | 0 | ||
TGr. 85 Wiederherstellung der wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Trinkwasser, Kläranlagen, Gewässerinfrastruktur, Hochwasserschutzeinrichtungen etc.) | |||
234 85 | 411 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 85 | 411 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 85 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 85 | 0 | ||
TGr. 86 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Sportstätten, Vereine, Stiftungen etc.) | |||
234 86 | 322 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 86 | 322 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 86 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 86 | 0 | ||
Unterstützung vom Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen | |||
TGr. 87 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden an Wohngebäuden | |||
234 87 | 411 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 87 | 411 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 87 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 87 | 0 | ||
Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft | |||
TGr. 88 Hochwasser- und Starkregenschäden an Kulturdenkmälern und kulturellen Einrichtungen | |||
234 88 | 187 | Sonstige Zuweisungen | 0 |
334 88 | 187 | Zuweisungen für Investitionen | 0 |
359 88 | 851 | Entnahme aus Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 88 | 0 | ||
Nachrichtlich: Summe der Einnahmen der Titelgruppen | 0 | ||
Ausgaben | |||
Ausgaben bei den Titeln der Titelgruppen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei den Titeln der jeweils gleichen Titelgruppe geleistet werden. | |||
Erstattungen sind von den Ausgaben abzusetzen. | |||
Erläuterungen: Die Rücklagenzuführungen (Gruppe 919) dienen der Überführung der nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr (vgl. Gruppe 359). | |||
Hauptgruppe 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst | |||
aus Titelgruppen: | 0 | ||
Summe HGr. 5 | 0 | ||
Hauptgruppe 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen | |||
631 41 | 861 | Rückzahlung nicht zweckentsprechend verwendeter Mittel (einschl. Zinsen) an den Bund | 0 |
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 119 41 geleistet werden. | |||
Erläuterungen: Weiterleitung zurückgeforderter Mittel einschl. Zinsen an den Bund. | |||
aus Titelgruppen: | 0 | ||
Summe HGr. 6 | 0 | ||
Hauptgruppe 7: Baumaßnahmen | |||
aus Titelgruppen: | 0 | ||
Summe HGr. 7 | 0 | ||
Hauptgruppe 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |||
aus Titelgruppen: | 0 | ||
Summe HGr. 8 | 0 | ||
Titelgruppe(n) | |||
Ausgaben | |||
Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur | |||
TGr. 71 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung der Selbständigen, gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur | |||
633 71 | 692 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere Träger | 0 |
683 71 | 693 | Zuschüsse für laufende Zwecke an gewerbliche Unternehmen | 0 |
883 71 | 692 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere Träger | 0 |
892 71 | 691 | Zuschüsse für Investitionen an gewerbliche Unternehmen | 0 |
919 71 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 71 | 0 | ||
TGr. 72 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bei zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 SGB V | |||
684 72 | 312 | Zuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhäuser | 0 |
685 72 | 312 | Zuschüsse an kommunale Krankenhäuser | 0 |
883 72 | 312 | Investitionszuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhäuser | 0 |
893 72 | 312 | Investitionszuschüsse an kommunale Krankenhäuser | 0 |
919 72 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 72 | 0 | ||
Unterstützung der vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden | |||
TGr. 73 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Forst- und Fischwirtschaft | |||
633 73 | 531 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
683 73 | 531 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen | 0 |
686 73 | 531 | Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige | 0 |
883 73 | 531 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
892 73 | 531 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | 0 |
893 73 | 531 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige | 0 |
919 73 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 73 | 0 | ||
TGr. 74 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Landwirtschaft einschl. Weinbau | |||
683 74 | 523 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen | 0 |
686 74 | 523 | Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige | 0 |
892 74 | 523 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | 0 |
893 74 | 523 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige | 0 |
919 74 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 74 | 0 | ||
TGr. 75 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen mit Ausnahme kommunaler Maßnahmen (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern) | |||
892 75 | 521 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | 0 |
893 75 | 521 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige | 0 |
919 75 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 75 | 0 | ||
TGr. 76 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen der Gemeinden und Gemeindeverbände (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern) | |||
633 76 | 521 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
883 76 | 521 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
919 76 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 76 | 0 | ||
TGr. 77 Beseitigung von Schäden an forstwirtschaftlichen Wegen | |||
633 77 | 531 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
711 77 | 531 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsarbeiten | 0 |
883 77 | 531 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
892 77 | 531 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | 0 |
893 77 | 531 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige | 0 |
919 77 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 77 | 0 | ||
TGr. 78 Wiederherstellung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes geschädigter landwirtschaftlicher Flächen | |||
683 78 | 523 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen | 0 |
686 78 | 523 | Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige | 0 |
919 78 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 78 | 0 | ||
TGr. 79 Beseitigung von Schäden der sonstigen ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden | |||
633 79 | 623 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
637 79 | 623 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände | 0 |
683 79 | 623 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen | 0 |
686 79 | 623 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland | 0 |
883 79 | 623 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
887 79 | 623 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände | 0 |
892 79 | 623 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | 0 |
893 79 | 623 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige | 0 |
919 79 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 79 | 0 | ||
Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder | |||
TGr. 80 Wiederherstellung hochwassergeschädigter Landesstraßen | |||
731 80 | 723 | Wiederherstellung hochwassergeschädigter Landesstraßen | 0 |
919 80 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 80 | 0 | ||
TGr. 81 Wiederherstellung der Liegenschaften des Landes einschl. des LBB | |||
519 81 | 811 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 0 |
711 81 | 811 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 0 |
722 81 | 811 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 0 |
919 81 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 81 | 0 | ||
TGr. 82 Wiederherstellung wasserwirtschaftlicher Anlagen sowie Gewässerinfrastruktur | |||
519 82 | 623 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 0 |
533 82 | 623 | Dienstleistungen Außenstehender | 0 |
547 82 | 623 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | 0 |
731 82 | 623 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Wiederherstellung wasserwirtschaftlicher Anlagen sowie Gewässerinfrastruktur) | 0 |
919 82 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 82 | 0 | ||
Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden | |||
TGr. 83 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden | |||
633 83 | 692 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
682 83 | 692 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen | 0 |
883 83 | 692 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
891 83 | 692 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen | 0 |
919 83 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 83 | 0 | ||
TGr. 84 Wiederherstellung der Infrastruktur freier Trägerschaften in den Gemeinden | |||
684 84 | 698 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen | 0 |
893 84 | 698 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland | 0 |
919 84 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 84 | 0 | ||
TGr. 85 Wiederherstellung der wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Trinkwasser, Kläranlagen, Gewässerinfrastruktur, Hochwasserschutzeinrichtungen etc.) | |||
633 85 | 692 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
637 85 | 692 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände | 0 |
883 85 | 692 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
887 85 | 692 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände | 0 |
919 85 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 85 | 0 | ||
TGr. 86 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Sportstätten, Vereine, Stiftungen etc.) | |||
633 86 | 322 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
684 86 | 322 | Zuschüsse an Verbände und Vereine | 0 |
883 86 | 322 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
893 86 | 322 | Zuschüsse für Investitionen an Verbände und Vereine | 0 |
919 86 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 86 | 0 | ||
Unterstützung vom Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen | |||
TGr. 87 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden an Wohngebäuden | 0 | ||
893 87 | 411 | Zuschüsse für Investitionen | 0 |
919 87 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 87 | 0 | ||
Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft | |||
TGr. 88 Hochwasser- und Starkregenschäden an Kulturdenkmälern und kulturellen Einrichtungen | |||
633 88 | 187 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
681 88 | 187 | Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen für laufende Zwecke | 0 |
685 88 | 187 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen | 0 |
686 88 | 187 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland | 0 |
812 88 | 187 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen | 0 |
883 88 | 187 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | 0 |
892 88 | 187 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | 0 |
893 88 | 187 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige | 0 |
894 88 | 187 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen | 0 |
919 88 | 851 | Zuführung an Rücklage | 0 |
Nachrichtlich: Summe TGr. 88 | 0 | ||
Nachrichtlich: Summe der Ausgaben der Titelgruppen | 0 | ||
Abschluss | |||
Einnahmen | |||
HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. | 0 | ||
HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen | 0 | ||
HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen | 0 | ||
Gesamteinnahmen | 0 | ||
Ausgaben | |||
HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst | 0 | ||
HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen | 0 | ||
HGr. 7 Baumaßnahmen | 0 | ||
HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | ||
HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben | 0 | ||
Gesamtausgaben | 0 | ||
Überschuss (+) / Zuschuss (-) | 0 |
Feedback