AufbhSVLG
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Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) Vom 28. September 2021

Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) Vom 28. September 2021
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) vom 28. September 202101.10.2021
Eingangsformel01.10.2021
§ 1 - Errichtung des Sondervermögens01.10.2021
§ 2 - Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens01.10.2021
§ 3 - Stellung im Rechtsverkehr01.10.2021
§ 4 - Verwaltung des Sondervermögens01.10.2021
§ 5 - Finanzierung des Sondervermögens01.10.2021
§ 6 - Bewirtschaftung der Mittel und Berichtspflicht01.10.2021
§ 7 - Rechnungslegung01.10.2021
§ 8 - Auflösung01.10.2021
§ 9 - Inkrafttreten01.10.2021
Anlage - Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021" für das Jahr 202101.10.2021
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Errichtung des Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Landes „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ errichtet.

§ 2 Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens

(1) Das Sondervermögen dient der Finanzierung und Leistung von Hilfen zur Beseitigung der von Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz.
(2) Die konkrete Mittelverwendung des Sondervermögens richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes 2021 (AufbhEG 2021) vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), der Aufbauhilfeverordnung 2021 (AufbhV 2021) vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4214), der hierzu zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Freistaat Bayern, Land Nordrhein-Westfalen, Land Rheinland-Pfalz und Freistaat Sachsen geschlossenen Verwaltungsvereinbarung „Aufbauhilfe 2021“, der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L 311 S. 3) und nach den vom Land Rheinland-Pfalz erlassenen Vorschriften über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der von Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils geltenden Fassung.

§ 3 Stellung im Rechtsverkehr

Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig.

§ 4 Verwaltung des Sondervermögens

(1) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium verwaltet das Sondervermögen. Verwaltungsbefugnisse können auf andere Ministerien und beauftragte Stellen übertragen werden.
(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Landes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Für die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus der Finanzierung des Sondervermögens ergeben, haftet das Land.
(3) Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt das Land.

§ 5 Finanzierung des Sondervermögens

(1) Dem Sondervermögen fließen alle dem Land Rheinland-Pfalz für den Zweck nach § 2 Abs. 1 gewährten Mittel aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes zu. Daneben können dem Sondervermögen weitere dem Land für diesen Zweck gewährte Mittel zugeführt werden. Darüber hinaus kann das Land nach Maßgabe des Haushalts weitere Zuführungen an das Sondervermögen leisten. Die Aufnahme von Krediten durch das Sondervermögen ist ausgeschlossen.
(2) Die Liquidität des Sondervermögens wird durch das Land auf seine Kosten sichergestellt. Dem Sondervermögen zur Verfügung gestellte Beträge verbleiben bis zur Auszahlung unverzinslich im Kassenbereich des Landes und werden bedarfsgerecht über das Sondervermögen ausgezahlt.
(3) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt, die im Jahr 2021 vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Maßgabe von § 2 Abs. 2 aus dem Landeshaushalt geleisteten Aufbauhilfen aus dem Sondervermögen zu erstatten oder in das Sondervermögen umzubuchen.

§ 6 Bewirtschaftung der Mittel und Berichtspflicht

(1) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan, der alle im Jahr zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben enthält. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
(2) Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt, weitere zur Umsetzung der in § 2 genannten Zwecke erforderliche Titelgruppen und Titel sowie Haushaltsvermerke im Wirtschaftsplan zu schaffen; diese gelten als planmäßig.
(3) Verpflichtungen und Zahlungen können auch im Vorgriff auf die dem Sondervermögen aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes oder von weiteren Dritten zufließenden Mittel begründet und geleistet werden.
(4) Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.
(5) Für das Haushaltsjahr 2021 wird der Wirtschaftsplan als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht. Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird er zusammen mit dem Haushaltsgesetz festgestellt und dem Landeshaushaltsplan als Anlage beigefügt.
(6) Der Landtag wird, beginnend zum Stand 31. Dezember 2021, über den Mittelabfluss aus dem Sondervermögen zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres unterrichtet.

§ 7 Rechnungslegung

Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium stellt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die Jahresrechnung für das Sondervermögen auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Landes bei.

§ 8 Auflösung

Das Sondervermögen ist nach Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben aufzulösen. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener Bestand fließt dem Landeshaushalt zu, soweit daraus nicht noch zweckgebunden zur Verfügung gestellte Mittel aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes oder von weiteren Dritten ihrem Verwendungszweck zugeführt werden müssen oder diese zu erstatten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Mainz, den 28. September 2021
Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ für das Jahr 2021

Anlage

Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021" für das Jahr 2021
Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2021 Ist 2020
Angaben in EUR
Mit dem Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz - AufbhSVLG) wird ein Fonds „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ als Sondervermögen des Landes errichtet.
Das Sondervermögen dient der Finanzierung und Leistung von Hilfen zur Beseitigung der von Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dem Sondervermögen fließen insbesondere alle dem Land Rheinland-Pfalz für den Zweck nach § 2 Abs. 1 AufbhSVLG gewährten Mittel aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes zu.
Der Wirtschaftsplan nach § 6 AufbhSVLG dient der haushaltsmäßigen Darstellung und Abwicklung der Zahlungsströme.
Einnahmen
Hauptgruppe 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
119 41 861 Einnahmen aus der Rückforderung nicht zweckentsprechend verwendeter Mittel (einschl. Zinsen) 0
Siehe Vermerk zu Titel 631 41.
aus Titelgruppen: 0
Summe HGr. 1 0
Hauptgruppe 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, mit Ausnahme für Investitionen
aus Titelgruppen: 0
Summe HGr. 2 0
Hauptgruppe 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
aus Titelgruppen: 0
Summe HGr. 3 0
Titelgruppe(n)
Einnahmen
Siehe Vermerk zu den Ausgaben.
Rückzahlungen nicht fristgerecht weitergeleiteter Mittel an den Bund sind von den Einnahmen abzusetzen, unterjährig bei den Titeln der Gruppen 234 und 334, im Folgejahr bei den Titeln der Gruppe 359 der jeweiligen Titelgruppe.
Erläuterungen: Die Rücklagenentnahmen (Gruppe 359) dienen der Überführung der im Vorjahr nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr (vgl. Gruppe 919). Einnahmen bei den Titeln der Gruppe 359 werden in Höhe der im Vorjahr der Rücklage bei Gruppe 919 zugeführten Mittel gebucht.
Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur
TGr. 71 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung der Selbständigen, gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur
234 71 693 Sonstige Zuweisungen 0
334 71 691 Zuweisungen für Investitionen 0
359 71 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 71 0
TGr. 72 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bei zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 SGB V
234 72 312 Sonstige Zuweisungen 0
334 72 312 Zuweisungen für Investitionen 0
359 72 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 72 0
Unterstützung der vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
TGr. 73 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Forst- und Fischwirtschaft
234 73 531 Sonstige Zuweisungen 0
334 73 531 Zuweisungen für Investitionen 0
359 73 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 73 0
TGr. 74 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Landwirtschaft einschl. Weinbau
234 74 523 Sonstige Zuweisungen 0
334 74 523 Zuweisungen für Investitionen 0
359 74 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 74 0
TGr. 75 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen mit Ausnahme kommunaler Maßnahmen (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern)
234 75 521 Sonstige Zuweisungen 0
334 75 521 Zuweisungen für Investitionen 0
359 75 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 75 0
TGr. 76 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen der Gemeinden und Gemeindeverbände (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern)
234 76 521 Sonstige Zuweisungen 0
334 76 521 Zuweisungen für Investitionen 0
359 76 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 76 0
TGr. 77 Beseitigung von Schäden an forstwirtschaftlichen Wegen
234 77 531 Sonstige Zuweisungen 0
334 77 531 Zuweisungen für Investitionen 0
359 77 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 77 0
TGr. 78 Wiederherstellung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes geschädigter landwirtschaftlicher Flächen
234 78 523 Sonstige Zuweisungen 0
334 78 523 Zuweisungen für Investitionen 0
359 78 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 78 0
TGr. 79 Beseitigung von Schäden der sonstigen ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
234 79 623 Sonstige Zuweisungen 0
334 79 623 Zuweisungen für Investitionen 0
359 79 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 79 0
Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder
TGr. 80 Wiederherstellung hochwassergeschädigter Landesstraßen
234 80 723 Sonstige Zuweisungen 0
334 80 723 Zuweisungen für Investitionen 0
359 80 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 80 0
TGr. 81 Wiederherstellung der Liegenschaften des Landes einschl. des LBB
234 81 811 Sonstige Zuweisungen 0
334 81 811 Zuweisungen für Investitionen 0
359 81 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 81 0
TGr. 82 Wiederherstellung wasserwirtschaftlicher Anlagen sowie Gewässerinfrastruktur
234 82 811 Sonstige Zuweisungen 0
334 82 811 Zuweisungen für Investitionen 0
359 82 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 82 0
Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden
TGr. 83 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden
234 83 692 Sonstige Zuweisungen 0
334 83 692 Zuweisungen für Investitionen 0
359 83 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 83 0
TGr. 84 Wiederherstellung der Infrastruktur freier Trägerschaften in den Gemeinden
234 84 623 Sonstige Zuweisungen 0
334 84 623 Zuweisungen für Investitionen 0
359 84 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 84 0
TGr. 85 Wiederherstellung der wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Trinkwasser, Kläranlagen, Gewässerinfrastruktur, Hochwasserschutzeinrichtungen etc.)
234 85 411 Sonstige Zuweisungen 0
334 85 411 Zuweisungen für Investitionen 0
359 85 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 85 0
TGr. 86 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Sportstätten, Vereine, Stiftungen etc.)
234 86 322 Sonstige Zuweisungen 0
334 86 322 Zuweisungen für Investitionen 0
359 86 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 86 0
Unterstützung vom Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen
TGr. 87 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden an Wohngebäuden
234 87 411 Sonstige Zuweisungen 0
334 87 411 Zuweisungen für Investitionen 0
359 87 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 87 0
Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft
TGr. 88 Hochwasser- und Starkregenschäden an Kulturdenkmälern und kulturellen Einrichtungen
234 88 187 Sonstige Zuweisungen 0
334 88 187 Zuweisungen für Investitionen 0
359 88 851 Entnahme aus Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 88 0
Nachrichtlich: Summe der Einnahmen der Titelgruppen 0
Ausgaben
Ausgaben bei den Titeln der Titelgruppen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei den Titeln der jeweils gleichen Titelgruppe geleistet werden.
Erstattungen sind von den Ausgaben abzusetzen.
Erläuterungen: Die Rücklagenzuführungen (Gruppe 919) dienen der Überführung der nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr (vgl. Gruppe 359).
Hauptgruppe 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
aus Titelgruppen: 0
Summe HGr. 5 0
Hauptgruppe 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
631 41 861 Rückzahlung nicht zweckentsprechend verwendeter Mittel (einschl. Zinsen) an den Bund 0
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 119 41 geleistet werden.
Erläuterungen: Weiterleitung zurückgeforderter Mittel einschl. Zinsen an den Bund.
aus Titelgruppen: 0
Summe HGr. 6 0
Hauptgruppe 7: Baumaßnahmen
aus Titelgruppen: 0
Summe HGr. 7 0
Hauptgruppe 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
aus Titelgruppen: 0
Summe HGr. 8 0
Titelgruppe(n)
Ausgaben
Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur
TGr. 71 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung der Selbständigen, gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur
633 71 692 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere Träger 0
683 71 693 Zuschüsse für laufende Zwecke an gewerbliche Unternehmen 0
883 71 692 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere Träger 0
892 71 691 Zuschüsse für Investitionen an gewerbliche Unternehmen 0
919 71 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 71 0
TGr. 72 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bei zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 SGB V
684 72 312 Zuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhäuser 0
685 72 312 Zuschüsse an kommunale Krankenhäuser 0
883 72 312 Investitionszuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhäuser 0
893 72 312 Investitionszuschüsse an kommunale Krankenhäuser 0
919 72 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 72 0
Unterstützung der vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
TGr. 73 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Forst- und Fischwirtschaft
633 73 531 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
683 73 531 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0
686 73 531 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige 0
883 73 531 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
892 73 531 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 0
893 73 531 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0
919 73 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 73 0
TGr. 74 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden in der Landwirtschaft einschl. Weinbau
683 74 523 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0
686 74 523 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige 0
892 74 523 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 0
893 74 523 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0
919 74 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 74 0
TGr. 75 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen mit Ausnahme kommunaler Maßnahmen (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern)
892 75 521 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 0
893 75 521 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0
919 75 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 75 0
TGr. 76 Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturen der Gemeinden und Gemeindeverbände (z. B. Wege, Brückenbauwerke, Mauern)
633 76 521 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
883 76 521 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
919 76 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 76 0
TGr. 77 Beseitigung von Schäden an forstwirtschaftlichen Wegen
633 77 531 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
711 77 531 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsarbeiten 0
883 77 531 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
892 77 531 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 0
893 77 531 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0
919 77 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 77 0
TGr. 78 Wiederherstellung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes geschädigter landwirtschaftlicher Flächen
683 78 523 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0
686 78 523 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige 0
919 78 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 78 0
TGr. 79 Beseitigung von Schäden der sonstigen ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
633 79 623 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
637 79 623 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände 0
683 79 623 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0
686 79 623 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 0
883 79 623 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
887 79 623 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände 0
892 79 623 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 0
893 79 623 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0
919 79 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 79 0
Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder
TGr. 80 Wiederherstellung hochwassergeschädigter Landesstraßen
731 80 723 Wiederherstellung hochwassergeschädigter Landesstraßen 0
919 80 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 80 0
TGr. 81 Wiederherstellung der Liegenschaften des Landes einschl. des LBB
519 81 811 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0
711 81 811 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 0
722 81 811 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 0
919 81 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 81 0
TGr. 82 Wiederherstellung wasserwirtschaftlicher Anlagen sowie Gewässerinfrastruktur
519 82 623 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0
533 82 623 Dienstleistungen Außenstehender 0
547 82 623 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0
731 82 623 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Wiederherstellung wasserwirtschaftlicher Anlagen sowie Gewässerinfrastruktur) 0
919 82 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 82 0
Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden
TGr. 83 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden
633 83 692 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
682 83 692 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 0
883 83 692 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
891 83 692 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 0
919 83 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 83 0
TGr. 84 Wiederherstellung der Infrastruktur freier Trägerschaften in den Gemeinden
684 84 698 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen 0
893 84 698 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland 0
919 84 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 84 0
TGr. 85 Wiederherstellung der wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen (Trinkwasser, Kläranlagen, Gewässerinfrastruktur, Hochwasserschutzeinrichtungen etc.)
633 85 692 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
637 85 692 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände 0
883 85 692 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
887 85 692 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände 0
919 85 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 85 0
TGr. 86 Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Sportstätten, Vereine, Stiftungen etc.)
633 86 322 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
684 86 322 Zuschüsse an Verbände und Vereine 0
883 86 322 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
893 86 322 Zuschüsse für Investitionen an Verbände und Vereine 0
919 86 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 86 0
Unterstützung vom Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen
TGr. 87 Behebung von Hochwasser- und Starkregenschäden an Wohngebäuden 0
893 87 411 Zuschüsse für Investitionen 0
919 87 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 87 0
Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft
TGr. 88 Hochwasser- und Starkregenschäden an Kulturdenkmälern und kulturellen Einrichtungen
633 88 187 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
681 88 187 Sonstige Geldleistungen an natürliche Personen für laufende Zwecke 0
685 88 187 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 0
686 88 187 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 0
812 88 187 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 0
883 88 187 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0
892 88 187 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 0
893 88 187 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0
894 88 187 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen 0
919 88 851 Zuführung an Rücklage 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 88 0
Nachrichtlich: Summe der Ausgaben der Titelgruppen 0
Abschluss
Einnahmen
HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 0
HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 0
HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 0
Gesamteinnahmen 0
Ausgaben
HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 0
HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 0
HGr. 7 Baumaßnahmen 0
HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0
HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 0
Gesamtausgaben 0
Überschuss (+) / Zuschuss (-) 0
Markierungen
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