PreisStatEStV RP 2005
DE - Landesrecht RLP

Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik der Verbraucherpreise, die Fremdenverkehrsstatistik und die Beherbergungsstatistik Vom 20. April 2005

Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik der Verbraucherpreise, die Fremdenverkehrsstatistik und die Beherbergungsstatistik Vom 20. April 2005
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik der Verbraucherpreise, die Fremdenverkehrsstatistik und die Beherbergungsstatistik vom 20. April 200505.05.2005
Eingangsformel05.05.2005
§ 105.05.2005
§ 205.05.2005
Aufgrund des § 4 Abs. 2 Nr. 1 des Landesstatistikgesetzes vom 27. März 1987 (GVBl. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBl. S. 171), BS 29-5, in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch § 14 des Gesetzes vom 19. Juli 2004 (GVBl. S. 385), BS 2020-1, verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Die Aufgaben der Erhebungsstelle für die Durchführung der Statistik der Verbraucherpreise und der Fremdenverkehrsstatistik werden auf die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten auf die Stadtverwaltung übertragen.
(2) Die Aufgaben der Erhebungsstelle für die Durchführung der Beherbergungsstatistik werden hinsichtlich der kontinuierlichen Abgrenzung der Erhebungsbereiche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 des Landesstatistikgesetzes) und der Plausibilisierung der Erhebungsdaten unter Einbeziehung der Ortskenntnisse (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 des Landesstatistikgesetzes) auf die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten auf die Stadtverwaltung übertragen.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Landesverordnung zur Übertragung der Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik der Verbraucherpreise und die Fremdenverkehrs- und Beherbergungsstatistik vom 11. Dezember 1990 (GVBl. S. 391, BS 29-5-2) außer Kraft.
Mainz, den 20. April 2005
Der Ministerpräsident
Kurt Beck
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