EGV1082/2006AV RP
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Landesverordnung über die zuständigen Behörden zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit Vom 18. Juli 2007

Landesverordnung über die zuständigen Behörden zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit Vom 18. Juli 2007
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung über die zuständigen Behörden zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit vom 18. Juli 200731.07.2007
Eingangsformel31.07.2007
§ 131.07.2007
§ 2 - Inkrafttreten31.07.2007
Aufgrund
des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375), geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 7. Februar 1983 (GVBl. S. 17), BS 114-1, und
des § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes
verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Zuständige Behörde zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (ABl. EU Nr. L 210 S. 19) ist
1.
für die Entgegennahme der Mitteilung und der Unterlagen für die Teilnahme, für die Genehmigung oder Versagung der Teilnahme sowie für die Zustimmung zu jeder Änderung der Übereinkunft und jeder wesentlichen Änderung der Satzung nach Artikel 4 Abs. 3, 4 und 6,
2.
für die Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel nach Artikel 6,
3.
für das Untersagen der Tätigkeit und die Austrittsverpflichtung bei Verstoß gegen das öffentliche Interesse nach Artikel 13 Abs. 1 und
4.
für die Anordnung der Auflösung nach Artikel 14
das für das Kommunalrecht zuständige Ministerium.
(2) Dem für das Kommunalrecht zuständigen Ministerium wird die Ermächtigung zur künftigen Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 übertragen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Mainz, den 18. Juli 2007
Der Ministerpräsident Kurt Beck
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