Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)
*)
1)
Vom 7. Juni 2013
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2023 (GVBl. S. 150, 159) |
Fußnoten
*)
FFN 305-70
1)
Die in der Anlage aufgeführte Gebührennummer 441 dient der Umsetzung des Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) vom 7. Juni 2013 | 10.07.2013 |
Eingangsformel | 10.07.2013 |
§ 1 | 10.07.2013 |
§ 2 | 10.07.2013 |
§ 3 | 10.07.2013 |
§ 4 | 10.07.2013 |
§ 5 | 10.07.2013 |
Anlage | 04.04.2023 |
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:
§ 1
Für Amtshandlungen (§ 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes) im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport werden Verwaltungskosten nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.
§ 2
Soweit in Spalte 3 des Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.
§ 3
Die im Verwaltungskostenverzeichnis genannten Rechtsvorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 4
Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom 25. November 2009 (GVBl. I S. 462)
2)
wird aufgehoben.
Fußnoten
2)
Hebt auf FFN 305-64
§ 5
Diese Verordnung tritt am 14. Tage nach der Verkündung in Kraft.
Anlage
zu § 1
Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis
Gegenstand | Nr. |
Abnahme einer Versicherung an Eides statt | 631 |
Akteneinsicht zur Schadensregulierung | 573 |
Alarmierung der Polizei | 532 |
Angelegenheiten der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden | 5 |
Auskunft nach dem Personenstandsgesetz | 644, 645, 646 |
Ausspielungen | 431 |
Beglaubigungen und Bescheinigungen nach dem Personenstandsgesetz | 633, 634 |
Berufsqualifikationsfeststellung | 9 |
Bescheinigungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden | 572 |
Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz | 632, 633 |
Bestattungswesen | 41 |
Brandschutz | 59 |
Ehefähigkeitszeugnis | 6112, 62 |
Eheschließung | 61 |
Eignungsprüfung | 787 |
Einsätze bei Veranstaltungen | 511 |
Einsätze wegen Ansammlungen | 512 |
Einwohnermeldewesen | 42 |
Enteignungsrechtliche Angelegenheiten | 1 |
Ersatzvornahme | 545 |
Europäischer Feuerwaffenpass | 742 |
Falschalarm | 531 |
Feiertagsrecht | 2 |
Friedhofswesen | 41 |
Fundrecht | 46 |
Gefährliche Hunde | 44 |
Gefährliche Tiere | 548 |
Geldwäschegesetz | 8 |
Glücksspielaufsicht | 4316 |
Kampfmittelräumdienst | 574 |
Lebenspartnerschaft | 61 |
Lotterien | 431 |
Namensänderung, öffentlich-rechtliche | 65 |
Online-Casinospiele | 4318 |
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten | 4 |
Personenstandsurkunden | 64 |
Personenstandswesen | 6 |
Pferdewetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz | 4317 |
Polizeigewahrsam | 5622 |
Polizeiliche Begleitung verantwortlicher Personen | 547 |
Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge | 5623 |
Rettung von Menschen | 571 |
Ruhestörungen | 5612 |
Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden | 58 |
Schlichtung von Streitigkeiten | 5611 |
Schießstätten | 73 |
Sicherstellung | 542 |
Spielbanken | 432 |
Gewerbliche Spiele, Spielhallen | 433 |
Spielvermittlerin oder Spielvermittler | 4315 |
Sportwetten | 431 |
Stiftungsrecht | 32 |
Titel, Orden und Ehrenzeichen | 47 |
Tötung eines Tieres | 549 |
Transport von Personen | 5621 |
Transportbegleitung | 52 |
Übersetzungshilfe | 4273, 635 |
Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme | 541 |
Unmittelbarer Zwang | 546 |
Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition | 74 |
Vereinsrecht | 31 |
Verkehrsregelung durch die Polizei | 526 |
Verpflegung durch polizeieigene Küche | 5624 |
Verwahrung sichergestellter Gegenstände | 543 |
Verwahrung von Gegenständen | 55 |
Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat | 5322 |
Waffenbesitzkarte | 711 |
Waffenhandel | 717 |
Waffenrechtliche Angelegenheiten | 7 |
Waffenrechtliche Vorortkontrolle | 765 |
Waffenschein | 721 |
Wettvermittlungsstelle | 4314 |
Zuverlässigkeitsprüfung | 787 |
Zwangsgeld (Festsetzung) | 5442 |
Zwangsmittel (Androhung) | 5441 |
Verwaltungskostenverzeichnis
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Enteignungsrechtliche AngelegenheitenAmtshandlungen nach dem Hessischen Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (HEEG)Die für Amtshandlungen nach dem HEEG festgesetzten Gebührensätze gelten auch für entsprechende Amtshandlungen auf Grund enteignungsrechtlicher Vorschriften in anderen Gesetzen. | ||
101 | Ermächtigung zur Durchführung von Vorarbeiten nach § 9 Abs. 1 Satz 2 | 136 bis 678 | |
102 | Entscheidung über Ansprüche nach § 10 Abs. 5 | 136 bis 678 | |
103 | Planfeststellungsbeschluss nach § 14 | 542 bis 6 776 | |
104 | Verlängerung der Frist für die Ausführung des Vorhabens nach § 16 Abs. 3 | 67 bis 3 388 | |
105 | Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 17 | 412 bis 3 319 | |
106 | Niederschrift über die Einigung nach § 27 Abs. 2 oder über die Teileinigung nach § 28 Abs. 1 | 504 bis 858 | |
107 | Entschädigungsfestsetzung auf Grund einer Teileinigung nach § 28 Abs. 2 | 412 bis 1 692 | |
108 | Enteignungsbeschluss nach § 30 Abs. 1 bis 4 | 629 bis 3 319 | |
109 | Teilenteignungsbeschluss nach § 30 Abs. 5 | 504 bis 3 319 | |
110 | Verlängerung des Laufs der Verwendungsfrist nach § 31 Abs. 2 | 283 | |
111 | Ausführungsanordnung nach § 35 | 209 | |
2 | FeiertagsrechtAmtshandlungen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) | ||
21 | Befreiung von einer Beschränkung oder einem Verbot nach § 14 Abs. 1 | 34 bis 1 016 | |
22 | Befreiung für den vollautomatischen Betrieb von mit Tankstellen verbundenen Autowaschanlagen nach § 14 Abs. 2 | 338 bis 1 355 | |
3 | Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten | ||
31 | Vereinsrecht | ||
311 | Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) | 101 bis 1 693 | |
312 | Genehmigung der Änderung der Satzung eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, nach § 33 Abs. 2 BGB | 34 bis 678 | |
313 | Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins nach § 43 BGB | 101 bis 1 693 | |
314 | Bescheinigung über die Zusammensetzung des Vorstandes eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht | 103 | |
32 | StiftungsrechtAmtshandlungen nach dem Hessischen Stiftungsgesetz | ||
321 | Anerkennung oder Aufhebung einer Stiftung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung nach §§ 3 und 9 | 203 bis 4 066 | |
322 | Genehmigung einer Verfassungsänderung oder einer Zweckänderung einer Stiftung nach § 9 | 194 bis 646 | |
323 | Aufsichtsmaßnahme nach § 12 Abs. 1, §§ 13, 15 oder 16, soweit diese durch einen Verstoß gegen stiftungsrechtliche Vorschriften veranlasst ist | nach Zeitaufwand | |
324 | Bescheinigung über die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs einer Stiftung | 103 | |
325 | Amtshandlungen bei Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen | gebührenfrei | |
4 | Ordnungsrechtliche und sonstige Angelegenheiten | ||
41 | Friedhofs- und BestattungswesenAmtshandlungen nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) | ||
411 | Erlaubnis zur Bestattung außerhalb der öffentlichen Friedhöfe nach § 4 Abs. 2 | 338 bis 2 156 | |
412 | Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Benutzung von Leichenhallen nach § 17 Abs. 2 | 13 bis 54 | |
413 | Zulassung einer Ausnahme vom Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, oder Gestattung der Bestattung ohne Sarg nach § 18 Abs. 2 | 13 bis 54 | |
414 | Prüfung der Zulässigkeit einer Erdbestattung nach § 19 Abs. 1 oder einer Feuerbestattung nach § 20 Abs. 1 | 13 bis 54 | |
415 | Erlaubnis zur Beisetzung der Aschereste einer Leiche außerhalb einer Urnenhalle, eines Urnenhains, einer Urnenwand, einer Urnengrabstelle oder eines Grabes nach § 20 Abs. 3 Satz 3 | 67 bis 678 | |
416 | Erteilung eines Leichenpasses nach § 22 Abs. 3 | 31 | |
417 | Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, zur Leichenbeförderung nur solche Personenkraftwagen zu benutzen, die hierfür eingerichtet sind und nur zu diesem Zweck verwendet werden, nach § 25 Abs. 2 | 31 | |
418 | Erlaubnis zum Umbetten einer Leiche oder Urne nach § 26 Abs. 2 und 3 | 65 bis 646 | |
42 | EinwohnermeldewesenAmtshandlungen der Meldebehörden nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) | ||
421 | Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4 Satz 1, im elektronischen Verfahren in Verbindung mit § 50 Abs. 4 Satz 2 | ||
4211 | bis 13 Einwohnerinnen und Einwohner | je Einwohnerin oder Einwohner | 10 |
4212 | 14 bis 50 Einwohnerinnen und Einwohner | 136 | |
4213 | 51 bis 100 Einwohnerinnen und Einwohner | 197 | |
4214 | über 100 Einwohnerinnen und Einwohner | 264 | |
422 | Melderegisterauskunft nach § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1, § 49 Abs. 1 bis 3 oder Datenübermittlung an ausländische Stellen nach § 35, soweit für diese keine Gebührenfreiheit besteht, | ||
4221 | wenn die Melderegisterauskunft oder die Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen und Einwohner erfolgt | je Einwohnerin oder Einwohner | 10 |
4222 | wenn sie als automatisierte Melderegisterauskunft oder automatisierte Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen und Einwohner nach § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1, § 49 Abs. 1 bis 3 oder § 35, auch aufgrund von automatisierten Abrufverfahren, erfolgt | je Einwohnerin oder Einwohner | 6 |
423 | Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4, § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 oder Datenübermittlung nach § 35, deren Erteilung oder Übermittlung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 13 Abs. 3 gesondert aufzubewahrenden Daten) | je Einwohnerin oder Einwohner | 34 bis 101 |
424 | Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4, § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 oder Datenübermittlung nach § 35, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind | je Einwohnerin oder Einwohner | 67 bis 407 |
425 | Gruppenauskunft nach § 46 oder Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 1 bis 3; neben der Gebühr sind die Kosten je Auskunft in voller Höhe zu erstatten, die durch den Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage entstehen | 34 bis 678 | |
426 | Melderegisterauskünfte oder Datenübermittlungen zu nicht wirtschaftlichen Zwecken an den kirchlichen Suchdienst, den Internationalen Suchdienst, den Suchdienst des Deutschen und des Hessischen Roten Kreuzes, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder an Einrichtungen, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind, an sonstige Hilfsorganisationen oder Stiftungen, die im medizinischen oder sozialen Bereich kranken oder bedürftigen Menschen helfen, sowie an Institutionen der Tierpflege und Tierhilfe | gebührenfrei | |
427 | Meldebescheinigung (zum Beispiel Aufenthaltsbescheinigung, zusätzliche Meldebestätigung) | je Bescheinigung | 10 |
4271 | wenn die Erteilung größeren Verwaltungsaufwand verursacht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 13 Abs. 2 gesondert aufzubewahrenden Daten) | je Bescheinigung | 34 bis 101 |
4272 | amtliche Meldebestätigung nach § 24 Abs. 2 | gebührenfrei | |
4273 | Ausstellung der Übersetzungshilfe nach Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 | 10 | |
43 | Glücksspiele, Spielbanken, Gewerbliche Spiele und Spielhallen | ||
431 | Glücksspiele (Lotterien, Ausspielungen, Sport- und Pferdewetten und Online-Casinospiele)Amtshandlungen nach dem Hessischen Glücksspielgesetz (HGlüG), dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) und dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) | ||
4311 | Erlaubnis für das Veranstalten oder Vermitteln einer Lotterie oder Ausspielung nach § 7 Abs. 1 HGlüG und § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 | ||
43111 | für die ersten 50 Millionen Euro Spielkapital | 2,5 ‰ des Spielkapitals | mindestens 123 |
43112 | für die weiteren 50 Millionen Euro Spielkapital zusätzlich | 1,5 ‰ des Spielkapitals | |
43113 | für das über 100 Millionen Euro hinausgehende Spielkapital zusätzlich | 0,5 ‰ des Spielkapitals | |
4312 | Änderung der Erlaubnis nach Nr. 4311 | ||
43121 | bei gleichbleibendem Spielkapital | 58 bis 10 500 | |
43122 | bei Erhöhung des Spielkapitals | 118 bis 21 000 | |
Spielkapital im Sinne der Nr. 4311 bis 43122 ist die für die Dauer der Erlaubnis erwartete Summe der Einsätze in Hessen. | |||
4313 | Amtshandlungen bei Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen und deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird | gebührenfrei | |
4314 | Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 HGlüG, einer Annahmestelle nach § 9 Abs. 2 und 4 HGlüG oder einer örtlichen Verkaufsstelle nach § 10 Abs. 2 und 3 HGlüG | 57 bis 1 100 | |
43141 | Änderung der Erlaubnis nach Nr. 4314 | 29 bis 550 | |
4315 | Erlaubnis zur Betätigung als gewerbliche Spielvermittlerin oder gewerblicher Spielvermittler nach §§ 13, 14 Abs. 1 HGlüG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GlüStV 2021 | 235 bis 2 100 | |
4316 | Amtshandlungen der Glücksspielaufsicht nach dem GlüStV 2021 außerhalb des ländereinheitlichen Verfahrens | ||
43161 | Überwachung der Einhaltung der nach dem GlüStV 2021 bestehenden oder aufgrund des GlüStV 2021 begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 | nach Zeitaufwand | höchstens 600 |
43162 | Anordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 GlüStV 2021 | nach Zeitaufwand | |
43163 | Untersagung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4 GlüStV 2021 | nach Zeitaufwand | |
43164 | Maßnahmen zur Sperrung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 | nach Zeitaufwand | |
4317 | Amtshandlungen bei Pferdewetten nach § 27 Abs. 1 GlüStV 2021 in Verbindung mit dem RennwLottG | ||
43171 | Erlaubnis des Betriebs eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde nach § 1 Abs. 1 und 4 RennwLottG mit einem Umsatz | ||
431711 | bis 1 Million Euro | 296 | |
431712 | über 1 Million Euro | 887 | |
43172 | Erlaubnis für eine Buchmacherin oder einen Buchmacher nach § 2 Abs. 1 RennwLottG | 517 bis 3 300 | |
43173 | Erlaubnis für eine Örtlichkeit, wo Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden, nach § 2 Abs. 2 RennwLottG | 74 bis 660 | |
43174 | Erlaubnis für eine Buchmachergehilfin oder einen Buchmachergehilfen nach § 2 Abs. 2 RennwLottG | 259 bis 1 320 | |
43175 | Überwachung der Einhaltung der nach dem RennwLottG sowie dem GlüStV 2021 bestehenden oder aufgrund des RennwLottG sowie des GlüStV 2021 begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 für Buchmacherinnen und Buchmacher sowie deren Örtlichkeiten und Gehilfeninnen und Gehilfen und Totalisatoren | nach Zeitaufwand | höchstens 600 |
4318 | Amtshandlungen bei Online-Casinospielen nach § 22c GlüStV 2021 | ||
43181 | Konzession nach § 22c Abs. 1 Nr. 2 GlüStV 2021 | 7 392 bis 22 000 | |
431811 | Änderung der Konzession nach Nr. 43191 | 616 bis 11 000 | |
432 | SpielbankgesetzAmtshandlungen nach dem Hessischen Spielbankgesetz | ||
4321 | Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank nach § 3 Abs. 1 | 7 392 bis 22 000 | |
4322 | Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank | 616 bis 11 000 | |
4323 | Genehmigung eines Rechtsgeschäfts, das aufgrund der Spielbankerlaubnis einer Genehmigungspflicht unterliegt | 616 bis 8 250 | |
433 | Gewerbeordnung, SpielhallengesetzAmtshandlungen nach §§ 33c ff. der Gewerbeordnung (GewO) und nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG) | ||
4331 | Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten nach § 33c Abs. 1 GewO | 170 bis 2 800 | |
4332 | Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO | 60 bis 500 | |
4333 | Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels mit Gewinnmöglichkeit nach § 33d Abs. 1 GewO | 33 bis 1 410 | |
4334 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 HSpielhG | 222 bis 5 500 | |
4335 | Erteilung einer nachträglichen Nebenbestimmung nach § 2 Abs. 3 Satz 2 HSpielhG | 110 bis 1 100 | |
4336 | Widerruf der Erlaubnis nach § 2 Abs. 5 HSpielhG | 550 bis 4 100 | |
4337 | Genehmigung der Abweichung von der Sperrzeit nach § 5 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG | 122 bis 1 100 | |
4338 | Entgegennahme der Anzeige von Änderungen nach § 2 Abs. 6 HSpielhG | 33 bis 330 | |
4339 | Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Spielhallenbetriebs nach § 9 Abs. 1 HSpielhG | nach Zeitaufwand | |
4340 | Erteilung der Erlaubnis nach § 13 HSpielhG | je Spielhalle | 220 bis 2 800 |
4341 | Zulassung einer Ausnahme vom Mindestabstand zwischen Spielhallen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 HSpielhG | 220 bis 2 800 | |
4342 | Zulassung einer Abweichung vom Mindestabstand zu bestehenden Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstätten oder Schulen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 HSpielhG | 220 bis 2 800 | |
44 | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von HundenAmtshandlungen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) | ||
441 | Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 | 96 bis 338 | |
442 | Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 | 67 bis 136 | |
443 | Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken nach § 11 Abs. 2 | 67 bis 203 | |
444 | Untersagung nach § 1 Abs. 4 oder Anordnung nach § 9 Abs. 3 | 31 bis 194 | |
445 | Benennung als sachverständige Person oder Stelle nach § 6 Abs. 3 | 168 bis 336 | |
446 | Verlängerung der befristeten Benennung als sachverständige Person oder Stelle nach § 6 Abs. 3 | 112 bis 224 | |
45 | (aufgehoben) | ||
46 | Fundrecht | ||
Aufbewahrung einer Fundsache (§ 967 BGB) | 3 % des Wertes | mindestens 10 | |
47 | Titel, Orden und EhrenzeichenAmtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen | ||
471 | Ausstellung einer Ersatzurkunde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 | 76 | |
472 | Genehmigung zum Erwerb von Orden und Ehrenzeichen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 | 138 | |
5 | Angelegenheiten der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden | ||
51 | Einsätze bei Veranstaltungen und wegen Ansammlungen | ||
511 | Einsätze bei Veranstaltungen, wenn die Veranstaltungen im überwiegend wirtschaftlichen Interesse stattfinden und mit den Einsätzen Ordnungsaufgaben erfüllt werden, die der Veranstalterin oder dem Veranstalter oder der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter obliegen | nach Zeitaufwand je Einsatz | mindestens 82 |
512 | Einsätze wegen einer öffentlichen Ansammlung aufgrund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem Sozialen Netzwerk, wenn die aufrufende oder den Aufruf weiterverbreitende Person die öffentliche Ansammlung schuldhaft herbeigeführt hat und die Behörde den die Ansammlung bildenden Personen eine Platzverweisung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erteilt hat | nach Zeitaufwand | |
52 | Transportbegleitung und andere mit Transporten zusammenhängende polizeiliche VerkehrsmaßnahmenPolizeiliche Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, Transporten mit gefährlichen Gütern, Geld- und Werttransporten sowie andere polizeiliche Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit Transporten | ||
521 | Begleitung mit einem Kraftfahrzeug sowie Hin- und Rückfahrt des Kraftfahrzeuges | nach Zeitaufwand | |
522 | Begleitung mit einem Boot sowie Hin- und Rückfahrt des Bootes | ||
5221 | bis 150 kW (204 PS) | je ¼ Stunde | 59 |
5222 | über 150 kW (204 PS) | je ¼ Stunde | 86 |
523 | Begleitung mit einem | ||
5231 | Hubschrauber sowie Hin- und Rückflug des Hubschraubers | je ¼ Stunde | 700 |
5232 | Flächenflugzeug sowie Hin- und Rückflug des Flächenflugzeugs | je ¼ Stunde | 213 |
524 | Begleitung ohne Dienstfahrzeuge | ||
5241 | Begleitung je Begleitperson | nach Zeitaufwand | |
5242 | Fahrt zum und Rückfahrt vom Transport | ||
52421 | je Begleitperson | nach Zeitaufwand | |
52422 | je Fahrerin oder Fahrer | nach Zeitaufwand | |
52423 | Fahrtstrecke | je Fahrzeug und je km | 0,68 |
525 | Ausfall eines Transports, ohne dass die Polizei rechtzeitig davon unterrichtet und deshalb eingesetzt worden ist | Nr. 5242 bis 52423 und Nr. 527 | |
526 | Durchführung einer Verkehrsregelung bei Transporten mit Personal und Fahrzeugen, welche noch nicht durch Nr. 521 bis 52423 erfasst sind | nach Zeitaufwand | |
527 | Wartezeiten der Fahrzeugbesatzung oder der Begleitperson, die die Polizei nicht zu vertreten hat, wenn eine ¼ Stunde überschritten ist | nach Zeitaufwand | |
528 | Begleitung von Kunsttransporten und Transporten kulturell oder historisch wertvoller Gegenstände einschließlich Wartezeiten, wenn die Person, die die Gegenstände absendet oder empfängt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet ist, oder die Person, die absendet oder empfängt, die Gegenstände ohne Gewinnabsicht im Bundesgebiet der Öffentlichkeit zugänglich macht | gebührenfrei | |
529 | Auslagen sind bei gebührenfreien Amtshandlungen nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen. | ||
53 | Polizeieinsatz bei Alarmierung | ||
531 | Polizeieinsatz bei Falschalarm | ||
5311 | Auslösung einer Alarm-, Gefahrenmelde-, Signal-, Warn- oder Notrufanlage, eines Notrufsystems oder einer vergleichbaren Anlage oder eines vergleichbaren Systems einschließlich technischer Störungen oder Unterbrechungen des Übertragungsweges zur Alarmweiterleitung, wenn von der Polizei Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Gefahrenlage nicht festgestellt werdenHat die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage oder des Systems die Entgegennahme von Alarmen einem Dritten (Bewachungsgewerbe, Notruf- und Serviceleitstelle, Interventionsstelle, Servicezentrale oder vergleichbare Stelle) übertragen und hat dieser den Alarm an die Polizei weitergeleitet, ist der Dritte Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner. | je Einsatz | 200 |
5312 | Wie Nr. 5311, wenn die Alarmmeldung mit automatischen Einrichtungen oder Geräten an die Notrufnummer 110 oder an eine andere Telekommunikationseinrichtung der Polizei weitergeleitet wurde | je Einsatz | 200 |
532 | Polizeieinsatz bei | ||
5321 | grob fahrlässiger Alarmierung oder grob fahrlässiger Veranlassung einer Alarmierung | nach Zeitaufwand je Einsatz | mindestens 200 |
5322 | missbräuchlicher Alarmierung oder Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat | nach Zeitaufwand je Einsatz | mindestens 200 |
5323 | einer ursprünglich berechtigten Alarmierung oder Mitteilung einer Gefahrenlage nach Wegfall des Einsatzgrundes, der Einsatz jedoch fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde; gebührenpflichtig ist der Einsatz ab dem Zeitpunkt einer möglichen Benachrichtigung | nach Zeitaufwand je Einsatz | mindestens 200 |
533 | Bei Nr. 531 bis 5321 sind Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten. | ||
534 | Die Regelung nach Providerverträgen bleibt unberührt. | ||
54 | Amtshandlungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) | ||
541 | Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 | nach Zeitaufwand je Einzelfall | mindestens 74 |
542 | Sicherstellung nach § 40 bei einem Zeitaufwand | ||
5421 | bis zu ¼ Stunde | gebührenfrei | |
5422 | über ¼ Stunde bis zu 1 Stunde | je Einzelfall | 74 |
5423 | über 1 Stunde | nach Zeitaufwand | |
543 | Verwahrung sichergestellter Gegenstände | Nr. 55 bis 559 | |
544 | Androhung eines Zwangsmittels und Zwangsgeldfestsetzung | ||
5441 | Schriftliche Androhung eines Zwangsmittels nach § 53, soweit die Androhung nicht mit dem ihr zugrundeliegenden Verwaltungsakt verbunden wird | 17 bis 120 | |
5442 | Festsetzung des Zwangsgelds nach § 50 Abs. 1 | 17 bis 300 | |
545 | Ersatzvornahme nach § 49 | nach Zeitaufwand je Einzelfall | mindestens 74 |
546 | Anwendung unmittelbaren Zwanges nach § 52 bei einem Zeitaufwand | ||
5461 | bis zu 1 Stunde | je Einzelfall | 74 |
5462 | über 1 Stunde | nach Zeitaufwand | |
5463 | Anwendung unmittelbaren Zwanges1. im Zusammenhang mita) der Rettung von Menschen (Nr. 571), soweit die Amtshandlung gebührenfrei ist,b) Maßnahmen nach § 32 Abs. 4, Auslagen sind nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehenc) der Durchsetzung von Räumungsverfügungen, wenn die betroffene Person aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage war, den Verwaltungsakt zu befolgen,d) einem Einsatz bei Familienstreitigkeiten, wenn dieser kostenfrei ist (Nr. 561); 2. in Bagatellfällen, wenn der unmittelbare Zwang mit nur geringem polizeilichen Aufwand angewendet wird; dies gilt nicht für das Wegtragen von Personen | gebührenfrei | |
547 | Polizeiliche Begleitung nach § 6 verantwortlicher Personen mit Dienstfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung zur Durchsetzung einer Platzverweisung nach § 31 Abs. 1 Satz 1, zur Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots nach § 31 Abs. 3 Satz 1, im Zuge einer Ingewahrsamnahme nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 oder zur Abwehr einer Gefahr nach § 11 einschließlich der Rückfahrt nach Beendigung der polizeilichen Begleitung | nach Zeitaufwand | |
548 | Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art nach § 43a Abs. 1 Satz 3 | nach Zeitaufwand | |
549 | Anordnung der Tötung eines Tieres nach § 42 Abs. 4 | 31 bis 324 | |
55 | Verwahrung von Gegenständen in einem Raum oder auf einem Gelände des Landes; bei nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschlagnahmten Gegenständen jedoch erst nach deren Freigabe | ||
551 | ein Fahrrad, ein Fahrrad mit Hilfsmotor, ein E-Bike, ein Pedelec oder ein E-Scooter | je Tag | 2,25 |
552 | ein Kraftrad | je Tag | 4,50 |
553 | ein Personenkraftwagen, ein Lastkraftwagen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ein Anhänger mit einer Achse oder eine Zugmaschine | je Tag | 9 |
554 | ein Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ein Omnibus, eine Sattelzugmaschine oder ein Anhänger mit zwei Achsen | je Tag | 18 |
555 | ein Motor- oder Segelboot | je Tag | 9 |
556 | ein sonstiges Wasserfahrzeug | je Tag | 4,50 |
557 | sonstige Sachen | je Tag und je 0,5 m² Stellfläche | 0,90 |
558 | Die Mindestgebühr je gebührenpflichtiger Verwahrung beträgt | 24,50 | |
559 | Verwahrung einer sonstigen Sache im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Versammlungen oder einer Fundsache durch die Polizeibehörden | 24,50 | |
56 | Polizeieinsatz bei Streitigkeiten, bei Ruhestörungen und polizeiliche Gewahrsamnahme | ||
561 | Polizeieinsatz bei Streitigkeiten und Ruhestörungen | ||
5611 | Schlichtung von Streitigkeiten durch mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von 24 Stunden für jedes Einschreiten oder wenn zur Beendigung der Streitigkeiten mehr als zwei Bedienstete der Polizei erforderlich sind | je Fußstreife je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung | 75 135 |
5612 | Polizeieinsatz bei Ruhestörungen, wenn mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von 24 Stunden erfolgt, für jedes Einschreiten oder wenn die Ruhestörung beim ersten Einschreiten von der Störerin oder dem Störer nicht beendet wird | je Fußstreife je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung | 75 135 |
5613 | Bei Nr. 5611 und 5612 sind Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten. | ||
562 | Polizeiliche Gewahrsamnahme von verantwortlichen Personen nach § 32 HSOG | ||
5621 | Transport | ||
56211 | Transport von Personen | je Person | 62 |
56212 | Die Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen sind mit der Gebühr abgegolten. | ||
56213 | Transport von hilfsbedürftigen Personen mit Ausnahme von Betrunkenen und Süchtigen | gebührenfrei | |
56214 | Transport von Personen nach § 32 Abs. 4; Auslagen sind nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen | gebührenfrei | |
5622 | Polizeigewahrsam | ||
56221 | bis zu 6 Stunden | 54 | |
56222 | über 6 Stunden | je weitere 6 Stunden | 13 |
5623 | Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge | nach Zeitaufwand | |
5624 | Verpflegung durch polizeieigene Küche | je Mahlzeit | 3,50 bis 10 |
57 | Sonstige Amtshandlungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden | ||
571 | Rettung von Menschen | ||
5711 | Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, soweit nicht die in Nr. 5712 genannten Voraussetzungen vorliegen | gebührenfrei | |
5712 | Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, wenn die den Einsatz veranlassende Gefahr vorsätzlich herbeigeführt worden ist oder der Einsatz deshalb notwendig geworden ist oder fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde | nach Zeitaufwand | |
5713 | Bei einem Einsatz zur Verhinderung eines Suizids gilt die Gefahr nicht als vorsätzlich im Sinne der Nr. 5712 herbeigeführt. | ||
5714 | Auslagen sind bei gebührenfreien Amtshandlungen nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen. | ||
572 | Bescheinigungen | ||
5721 | Ausstellung von Bescheinigungen zu ausschließlich zivilrechtlichen Zwecken | je Bescheinigung | 17 bis 605 |
5722 | einfache schriftliche Bescheinigung | kostenfrei | |
573 | Akteneinsicht zur Schadensregulierung | ||
5731 | Gewährung von Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der bei der Polizei entstandenen Unfallakte an Unfallbeteiligte oder Versicherungen durch die Polizeibehörde | 12 | |
574 | Kampfmittelräumdienst | ||
5741 | Auswertung von Luftbildern und fachliche Stellungnahme auf Anforderung | ||
57411 | im Bauleitverfahren als Träger öffentlicher Belange oder im Rahmen der Beteiligung durch Träger öffentlicher Belange nach § 4 des Baugesetzbuches | kostenfrei | |
57412 | im Übrigen | je Anforderung | 80 |
58 | Einsatz oder Bereitstellung der Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden bei kostenpflichtigen Amtshandlungen bei Berechnung nach Zeitaufwand (ohne Personal- und Transportkosten) | ||
581 | Einsatz oder Bereitstellung von Tieren oder Sachen | ||
5811 | eines Diensthundes | je ¼ Stunde | 2,80 |
5812 | eines Dienstpferdes | je ¼ Stunde | 5 |
5813 | eines leichten Absperrgitters | ||
58131 | bis zu drei Tagen | 7 | |
58132 | für jeden weiteren Tag zusätzlich | 3,50 | |
5814 | eines schweren Absperrgitters | ||
58141 | bis zu drei Tagen | 11 | |
58142 | für jeden weiteren Tag zusätzlich | 5 | |
5815 | eines Tauchgerätes ohne Füllmaterial | je Tag | 7 |
5816 | einer sonstigen Sache | je Tag | 1,50 bis 18 |
582 | Einsatz oder Bereitstellung von Fahrzeugen der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden | ||
5821 | eines Kraftrades, eines Personenkraftwagens, eines PKW-Kombis, eines Kleinbusses | je km | 0,68 |
5822 | eines Hubschraubers | je ¼ Stunde | 650 |
5823 | eines Flächenflugzeuges | je ¼ Stunde | 150 |
5824 | eines Bootes | je ¼ Stunde | 17 bis 30 |
5825 | eines sonstigen Fahrzeuges | je ¼ Stunde | 7 bis 36 |
5826 | Die in Nr. 5821 bis 5825 genannten Beträge werden als Auslagen erhoben. | ||
59 | Amtshandlungen nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) | ||
591 | Verpflichtung zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 1 Satz 1 | nach Zeitaufwand | |
592 | Zulassung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 4 Satz 2 | nach Zeitaufwand | |
593 | Zulassung oder Anordnung einer gemeinsamen Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 4 Satz 3 | nach Zeitaufwand | |
594 | Überprüfung des Leistungsstandes einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 6 Satz 1 | nach Zeitaufwand | |
595 | Zulassung einer Ausnahme zur Übertragung von Aufgaben einer öffentlichen Feuerwehr auf eine Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 7 | nach Zeitaufwand | |
596 | Anerkennung einer Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 8 | nach Zeitaufwand | |
597 | Beratung von gewerblichen oder sonstigen Betrieben oder Einrichtungen, die eine Werkfeuerwehr unterhalten | nach Zeitaufwand | |
6 | PersonenstandswesenAmtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (PStG), der Personenstandsverordnung (PStV) und dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) | ||
61 | Eheschließung und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe | ||
611 | Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 13 PStG, | 47 | |
6111 | wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht | 23,50 | |
6112 | wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 12 Abs. 3 PStG aufzunehmen ist | 12 | |
612 | Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 29 Abs. 2 PStV, | 23,50 | |
6121 | wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht | 12 | |
613 | Vornahme der Eheschließung nach § 14 PStG und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 17a Abs. 2 PStG | ||
6131 | in den Amtsräumen | ||
61311 | während der allgemeinen Öffnungszeiten | ||
613111 | Eheschließung nach § 14 PStG | 47 | |
613112 | Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 17a Abs. 2 PStG | gebührenfrei | |
61312 | außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 71 | |
6132 | außerhalb der Amtsräume | ||
61321 | während der allgemeinen Öffnungszeiten | 71 | |
61322 | außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 105 | |
61323 | bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung nach § 13 Abs. 3 PStG | gebührenfrei | |
62 | Ehefähigkeitszeugnis | ||
621 | Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 39 PStG, | 47 | |
6211 | wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht | 23,50 | |
6212 | wenn die Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist | gebührenfrei | |
622 | Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Ausländerin oder einen Ausländer | 47 | |
63 | Beurkundungsgrundlagen, Beurkundungen, Beglaubigungen und Bescheinigungen | ||
631 | Abnahme einer Versicherung an Eides statt | 36 | |
632 | Beurkundung | ||
6321 | einer im Ausland geschlossenen Ehe nach § 34 Abs. 1 PStG | 94 | |
6322 | einer vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe zwischen Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nach § 34 Abs. 2 PStG | 94 | |
6323 | einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft nach § 35 Abs. 1 PStG | 94 | |
6324 | einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland nach § 36 Abs. 1 PStG | 47 | |
63241 | wenn die Eheschließung der Eltern oder des Verstorbenen im Ausland erfolgte oder die Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung aus dem Ausland erforderlich ist, zusätzlich | 47 | |
633 | Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung | ||
6331 | zur Namensführung von Ehegatten nach § 41 Abs. 1 PStG oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern nach § 42 Abs. 1 PStG | 23,50 | |
6332 | zur Namensangleichung nach § 43 Abs. 1 PStG | 23,50 | |
6333 | zur Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft nach § 44 Abs. 1 und 2 PStG | gebührenfrei | |
6334 | zur Namensführung des Kindes nach § 45 Abs. 1 PStG | 23,50 | |
6335 | zur Namensführung, wenn der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zu führende Name bei der Eheschließung oder bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird oder der Geburtsname des Kindes bestimmt wird und das Kind dadurch erstmals einen Geburtsnamen erhält | gebührenfrei | |
6336 | zur Reihenfolge der Vornamen nach § 45a Abs. 1 PStG | 23,50 | |
6337 | zur Geschlechtsangabe und zur Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung nach § 45b Abs. 1 PStG | 23,50 | |
634 | Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung nach § 46 PStV | 12 | |
6341 | wenn die Erklärung im Ausland abgegeben wurde und die Bescheinigung durch das Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird, zusätzlich | 35 | |
635 | Ausstellung der Übersetzungshilfe nach Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 | 12 | |
64 | Personenstandsurkunden | ||
641 | Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 PStG, §§ 48 bis 52 PStV | ||
6411 | Ausstellung einer Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde, eines beglaubigten Registerausdrucks oder einer beglaubigten Abschrift aus der Sammlung der Todeserklärungen nach § 55 Abs. 1 PStG | 12 | |
6412 | Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als das für die Ausstellung zuständige Standesamt durch Ausdruck und Beglaubigung der vom registerführenden Standesamt übermittelten Daten nach § 56 Abs. 4 Satz 2 PStG | 10 | |
6413 | Übermittlung der Urkundsdaten durch das registerführende Standesamt an das Ausstellungsstandesamt nach § 56 Abs. 4 Satz 1 PStG | 10 | |
6414 | für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang aus demselben Registereintrag hergestellt wird | 6 | |
642 | Erteilung von Personenstandsurkunden an Behörden und Gerichte nach § 65 PStG | gebührenfrei | |
643 | Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie nach § 52 PStV | 12 | |
644 | Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag oder Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten nach § 62 Abs. 2 PStG | ||
6441 | wenn sich die Auskunft oder Einsicht nur auf die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten bezieht | gebührenfrei | |
6442 | im Übrigen | nach Zeitaufwand | |
645 | Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag für Behörden und Gerichte nach § 65 PStG | gebührenfrei | |
646 | Auskunft aus einem oder Einsicht in Personenstandsregister oder Sammelakten oder Gewährung der Durchsicht von Personenstandsregistern oder Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke nach § 66 PStG | gebührenfrei | |
65 | Öffentlich-rechtliche Namensänderung | ||
651 | Änderung oder Feststellung eines Familiennamens nach § 3 NamÄndG | 28 bis 1 680 | |
652 | Änderung eines Vornamens nach § 11NamÄndG in Verbindung mit § 3 NamÄndG | 28 bis 560 | |
7 | Waffenrechtliche AngelegenheitenAmtshandlungen nach dem Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) | ||
71 | Erwerb und Besitz von Waffen und Munition, Waffenhandel | ||
711 | Ausstellung einer Waffenbesitzkarte | ||
71101 | für eine natürliche Person nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Waffe, sofern nicht eine Gebühr nach Nr. 71102 bis 711022 oder 71104 bis 71111 zu erheben ist | 81 | |
71102 | für mehrere berechtigte Personen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe | ||
711021 | für die erste Person | 81 | |
711022 | für jede weitere Person | 49 | |
71103 | für eine juristische Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe | 86 | |
71104 | für Jägerinnen oder Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG | ||
711041 | in Verbindung mit § 13 Abs. 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Kurzwaffe | 51 | |
711042 | in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Langwaffe | 35 | |
71105 | für Sportschützinnen oder Sportschützen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG | ||
711051 | in Verbindung mit § 14 Abs. 3 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe | 51 | |
711052 | in Verbindung mit § 14 Abs. 5 WaffG | je Schusswaffe | 51 |
711053 | in Verbindung mit § 14 Abs. 6 WaffG | 87 | |
71106 | für Brauchtumsschützinnen oder Brauchtumsschützen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe | 51 | |
71107 | für Waffensammlerinnen oder Waffensammler nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG | 275 | |
71108 | für Erwerberinnen oder Erwerber einer Waffensammlung infolge Erbfalls nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 WaffG | 172 | |
71109 | für Waffen- oder Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 WaffG | nach Zeitaufwand | |
71110 | für Erwerberinnen oder Erwerber von Schusswaffen infolge Erbfalls nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Schusswaffe, auch wenn die Erwerberin oder der Erwerber bereits Inhaberin oder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist | 93 | |
71111 | für Feuerwaffen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Waffe | 69 | |
712 | Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte oder Austragung aus einer bereits erteilten Waffenbesitzkarte | ||
71201 | Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer weiteren Waffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG | 51 | |
71202 | Eintragung einer Berechtigung einer weiteren Person zum Erwerb und Besitz oder zum Besitz einer oder mehrerer in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG | 49 | |
71203 | Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer weiteren Langwaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG | 17 | |
71204 | Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffe nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG | 35 | |
71205 | Eintragung einer erworbenen Waffe nach § 37g Abs. 1 WaffG, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte erhobene Gebühr abgegolten ist | 17 | |
71206 | Eintragung oder Austragung einer Berechtigung zum Besitz eines Schalldämpfers nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 9 WaffG | 17 | |
71207 | Eintragung einer infolge Erbfalls erworbenen Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 WaffG | 17 | |
71208 | Eintragung oder Austragung eines Blockiersystems nach § 20 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 WaffG für eine Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37a Satz 3, § 37g Abs. 1 WaffG | 12 | |
71209 | Eintragung eines wesentlichen Waffenteils nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 und 3 WaffG | 17 | |
71210 | Austragung von berechtigten Personen, Waffen und wesentlichen Waffenteilen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 und 3 WaffG | je Person, Waffe, wesentlichen Waffenteil | 17 |
713 | Umschreibung einer Waffenbesitzkarte | ||
7131 | aufgrund einer Änderung der verantwortlichen Person für vereinseigene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WaffG | je Person und Waffenbesitzkarte | 25 |
7132 | aufgrund einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlerinnen oder Waffensammlern nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG | 172 | |
714 | Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition nach § 11 WaffG | 23 bis 69 | |
715 | Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WaffG | 58 bis 687 | |
716 | Ausstellung eines Munitionserwerbsscheines | ||
7161 | für eine natürliche Person nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG | 38 | |
7162 | für Munitionssammlerinnen oder Munitionssammler nach § 10 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG | 58 bis 207 | |
7163 | für Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 WaffG | 58 | |
717 | Waffenhandel | ||
7171 | Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG | nach Zeitaufwand | |
7172 | Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG | nach Zeitaufwand | |
7173 | Stellvertretungserlaubnis nach § 21a in Verbindung mit § 21 Abs. 1 WaffG | nach Zeitaufwand | |
7174 | Bewilligung von Fristverlängerungen nach § 21 Abs. 5 Satz 2 WaffG | nach Zeitaufwand | |
7175 | Zulassung von Ausnahmen von den Handelsverboten nach § 35 Abs. 3 Satz 2 WaffG | nach Zeitaufwand | |
7176 | Amtshandlungen zur Wahrnehmung der Auskunfts- und Nachschaurechte nach § 39 Abs. 1 und 2 WaffG sowie Anordnungen nach § 39 Abs. 3 WaffG | nach Zeitaufwand | |
7177 | Abstempeln der Karteiblätter von Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbüchern und Bestätigung der Gesamtzahl nach § 19 Abs. 1 Satz 6 AWaffV | nach Zeitaufwand | |
7178 | Zulassen von Ausnahmen bei Führung der Waffenbücher in elektronischer Form nach § 20 Abs. 4 AWaffV | nach Zeitaufwand | |
72 | Führen und Schießen | ||
721 | Ausstellung eines Waffenscheines | ||
7211 | für gefährdete Personen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 19 WaffG | 114 bis 289 | |
7212 | für Bewachungsunternehmerinnen oder Bewachungsunternehmer und -personal nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 WaffG | 172 bis 343 | |
722 | Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines | ||
7221 | für gefährdete Personen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 19 WaffG | 92 bis 172 | |
7222 | für Bewachungsunternehmerinnen oder Bewachungsunternehmer und -personal nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 WaffG | 114 bis 289 | |
723 | Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen an Wachpersonen nach § 28 Abs. 3 WaffG | je Person | 58 |
724 | Nachträgliche Aufnahme eines Zusatzes in den Waffenschein nach § 28 Abs. 4 WaffG | 44 | |
725 | Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG | 58 bis 207 | |
726 | Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten | ||
7261 | nach § 10 Abs. 5 WaffG, auch in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WaffG | 35 bis 229 | |
7262 | nach § 10 Abs. 5 WaffG für Beutegreifer in befriedeten Bezirken | gebührenfrei | |
73 | Schießstätten | ||
731 | Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte nach § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG | 229 bis 1 145 | |
732 | Sicherheitstechnische Überprüfung von Schießstätten nach § 27a WaffG | 114 bis 572 | |
74 | Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes | ||
741 | Erlaubnis oder Zustimmung zum Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes nach § 29 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 AWaffV | 22 bis 218 | |
742 | Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach § 30 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und 3 AWaffV für gewerbsmäßige Waffenherstellerinnen oder -hersteller oder Waffenhändlerinnen oder -händler | 22 bis 218 | |
743 | Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition, Europäischer Feuerwaffenpass | ||
7431 | Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat | ||
74311 | nach § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 WaffG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 1 AWaffV | 23 | |
74312 | für eine Person aus einem Drittstaat nach § 32 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 4 WaffG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 1 AWaffV | 23 | |
7432 | Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses einschließlich der erstmaligen Eintragung von Waffen nach § 32 Abs. 6 WaffG | 58 | |
7433 | Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG | 17 | |
7434 | Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 6 WaffG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 2 AWaffV bei Antragstellung vor Ablauf der Gültigkeit des ausgestellten Dokuments | 16 | |
7435 | Änderung der sonstigen Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG | 16 | |
75 | Zulassung einer Ausnahme | ||
751 | von den Alterserfordernissen | ||
7511 | allgemein oder für den Einzelfall nach § 3 Abs. 3 WaffG | 58 | |
7512 | für das Schießen auf Schießstätten nach § 27 Abs. 4 WaffG | 46 | |
752 | von den Erlaubnispflichten nach § 12 Abs. 5 WaffG | 46 bis 172 | |
753 | für Veranstaltungen der Brauchtumspflege nach § 16 Abs. 2 WaffG | 92 | |
754 | von der Blockierpflicht nach § 20 Abs. 6 WaffG | je Waffe | 23 |
755 | von den Beschränkungen des § 9 Abs. 1 AWaffV beim Schießen auf Schießstätten nach § 9 Abs. 2 AWaffV | 81 | |
756 | von dem Verbot des Führens von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 WaffG | 46 bis 149 | |
76 | Prüfungen, Überprüfungen, Anerkennungen und Gestattungen | ||
761 | Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG | 17 bis 69 | |
762 | Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG | 23 bis 69 | |
763 | Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 7 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit § 2 AWaffV | 81 bis 289 | |
764 | Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 WaffG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 AWaffV | 572 bis 1 717 | |
765 | Anlassbezogene Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG | 69 bis 343 | |
766 | Zulassung einer gleichwertigen oder abweichenden Aufbewahrung nach § 13 Abs. 5 bis 8 oder § 14 AWaffV | 35 bis 172 | |
767 | Gestattung der Teilnahme am Lehrgang im Verteidigungsschießen nach § 23 Abs. 2 AWaffV | 35 bis 172 | |
77 | Anordnungen, Untersagungen, Sicherstellung und Einziehung | ||
771 | Anordnung | ||
7711 | der Vorlage eines Zeugnisses über die Eignung nach § 6 Abs. 2 WaffG | 58 bis 114 | |
7712 | zur Abwehr von Gefahren nach § 9 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 WaffG | 23 bis 687 | |
7713 | zur Kennzeichnungspflicht nach § 25a WaffG | 23 bis 58 | |
7714 | zur Vorlage eines Nachweises zur sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG | 23 bis 172 | |
7715 | zur Aufbewahrung nach § 36 Abs. 6 WaffG | 23 bis 172 | |
7716 | nach § 37c Abs. 2 Nr. 2 oder § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffG | gebührenfrei | |
7717 | nach § 39 Abs. 3 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 WaffG | 23 bis 172 | |
772 | Untersagung | ||
7721 | nach § 41 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 WaffG | 58 bis 458 | |
7722 | nach § 27a Abs. 2 WaffG, § 10 Abs. 4 oder § 25 Abs. 1 AWaffV | 46 bis 343 | |
773 | Sicherstellung von Gegenständen nach § 37c Abs. 2 Nr. 1, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 1 WaffG | nach Zeitaufwand | |
774 | Einziehung und Verwertung oder Vernichtung von Gegenständen nach § 37c Abs. 3 Satz 1 oder § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG | 23 bis 172 | |
78 | Sonstige Amtshandlungen und Zuschlag zu den Gebühren wegen Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung | ||
781 | Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zu der die berechtigte Person Anlass gegeben hat, nach § 45 WaffG | 46 bis 572 | |
782 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene, unlesbar oder anderweitig unbrauchbar gewordene waffenrechtliche Erlaubnis | 28 bis 137 | |
783 | Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene waffenrechtliche Erlaubnis (sofern der Platz nicht ausreicht) | 6 bis 69 | |
784 | Ausstellung einer Anzeigebescheinigung nach § 37h Abs. 1 Satz 1 WaffG über die Anzeige der Unbrauchbarmachung einer Schusswaffe nach § 37b Abs. 2 Satz 1 WaffG, des Umgangs mit einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe (Dekorationswaffe, Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 zum WaffG) nach § 37d Abs. 1 Nr. 1 und 2 WaffG und des Besitzes eines Magazins oder eines Magazingehäuses nach § 58 Abs. 17 Satz 1 WaffG | je Schusswaffe, je Dekorationswaffe, je Magazin und je Magazingehäuse | 20 |
785 | Ausstellung einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 Satz 1 oder § 56 WaffG | gebührenfrei | |
786 | Amtshandlungen in Bezug auf Waffen und Munition, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden | gebührenfrei | |
787 | Zu den Gebühren der Nr. 7 ist ein Zuschlag für den Aufwand der im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 und 4 WaffG und der Prüfung der erforderlichen persönlichen Eignung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 WaffG beteiligten Behörden zu erheben | nach Zeitaufwand | mindestens 22 |
8 | Geldwäscherechtliche AngelegenheitenAmtshandlungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) | ||
81 | Befreiung von der Pflicht | ||
811 | zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 4 | nach Zeitaufwand | |
812 | zur Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 2 | nach Zeitaufwand | |
82 | Prüfung der Anzeige oder Untersagung der Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte nach § 6 Abs. 7 | nach Zeitaufwand | |
83 | Anordnung | ||
831 | interner Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall nach § 6 Abs. 8 | nach Zeitaufwand | |
832 | der risikoangemessenen Anwendung interner Sicherungsmaßnahmen auf einzelne Verpflichtete nach § 6 Abs. 9 | nach Zeitaufwand | |
833 | der Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 3 | nach Zeitaufwand | |
834 | der Sicherstellung, dass keine Geschäftsbeziehung begründet oder fortgesetzt und keine Transaktionen durchgeführt werden, nach § 9 Abs. 3 Satz 3 | nach Zeitaufwand | |
835 | der verstärkten Überwachung von Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen und der Erfüllung zusätzlicher Sorgfaltspflichten sowie erforderlicher Gegenmaßnahmen nach § 15 Abs. 8 | nach Zeitaufwand | |
84 | Maßnahme oder Anordnung zur Sicherstellung der Einhaltung der im Geldwäschegesetz festgelegten Anforderungen nach § 51 Abs. 2 | nach Zeitaufwand | |
85 | Prüfung der Einhaltung der im Geldwäschegesetz festgelegten Anforderungen nach § 51 Abs. 3 | ||
851 | bei der oder dem Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 | nach Zeitaufwand | |
852 | bei der oder dem Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 und 16, soweit die verpflichtete Person hierzu besonderen Anlass gegeben hat | nach Zeitaufwand | |
86 | Vorübergehende Untersagung der Geschäfts- oder Berufsausübung oder Widerruf der Zulassung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 | nach Zeitaufwand | |
87 | Vorübergehendes Verbot zur Ausübung einer Leitungsposition nach § 51 Abs. 5 Satz 2 | nach Zeitaufwand | |
9 | BerufsqualifikationAmtshandlungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), dem Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG), der Hessischen Laufbahnverordnung und der Hessischen Feuerwehrlaufbahnverordnung (HFeuerwLV) | ||
91 | Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise nach § 4 Abs. 1 BQFG und § 4 Abs. 1 HBQFG | 100 bis 600 | |
92 | Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung nach § 33 der Hessischen Laufbahnverordnung und § 1 Abs. 2 HFeuerwLV | 100 bis 600 |
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