VwKostO-MdIS
    DE - Landesrecht Hessen

    Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)

    Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)
    *)
    1)
    Vom 7. Juni 2013
    Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2023 (GVBl. S. 150, 159)
    Fußnoten
    *)
    FFN 305-70
    1)
    Die in der Anlage aufgeführte Gebührennummer 441 dient der Umsetzung des Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) vom 7. Juni 201310.07.2013
    Eingangsformel10.07.2013
    § 110.07.2013
    § 210.07.2013
    § 310.07.2013
    § 410.07.2013
    § 510.07.2013
    Anlage04.04.2023
    Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:

    § 1

    Für Amtshandlungen (§ 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes) im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport werden Verwaltungskosten nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.

    § 2

    Soweit in Spalte 3 des Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.

    § 3

    Die im Verwaltungskostenverzeichnis genannten Rechtsvorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

    § 4

    Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom 25. November 2009 (GVBl. I S. 462)
    2)
    wird aufgehoben.
    Fußnoten
    2)
    Hebt auf FFN 305-64

    § 5

    Diese Verordnung tritt am 14. Tage nach der Verkündung in Kraft.

    Anlage

    zu § 1
    Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis
    Gegenstand Nr.
    Abnahme einer Versicherung an Eides statt 631
    Akteneinsicht zur Schadensregulierung 573
    Alarmierung der Polizei 532
    Angelegenheiten der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden 5
    Auskunft nach dem Personenstandsgesetz 644, 645, 646
    Ausspielungen 431
    Beglaubigungen und Bescheinigungen nach dem Personenstandsgesetz 633, 634
    Berufsqualifikationsfeststellung 9
    Bescheinigungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden 572
    Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz 632, 633
    Bestattungswesen 41
    Brandschutz 59
    Ehefähigkeitszeugnis 6112, 62
    Eheschließung 61
    Eignungsprüfung 787
    Einsätze bei Veranstaltungen 511
    Einsätze wegen Ansammlungen 512
    Einwohnermeldewesen 42
    Enteignungsrechtliche Angelegenheiten 1
    Ersatzvornahme 545
    Europäischer Feuerwaffenpass 742
    Falschalarm 531
    Feiertagsrecht 2
    Friedhofswesen 41
    Fundrecht 46
    Gefährliche Hunde 44
    Gefährliche Tiere 548
    Geldwäschegesetz 8
    Glücksspielaufsicht 4316
    Kampfmittelräumdienst 574
    Lebenspartnerschaft 61
    Lotterien 431
    Namensänderung, öffentlich-rechtliche 65
    Online-Casinospiele 4318
    Ordnungsrechtliche Angelegenheiten 4
    Personenstandsurkunden 64
    Personenstandswesen 6
    Pferdewetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 4317
    Polizeigewahrsam 5622
    Polizeiliche Begleitung verantwortlicher Personen 547
    Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge 5623
    Rettung von Menschen 571
    Ruhestörungen 5612
    Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden 58
    Schlichtung von Streitigkeiten 5611
    Schießstätten 73
    Sicherstellung 542
    Spielbanken 432
    Gewerbliche Spiele, Spielhallen 433
    Spielvermittlerin oder Spielvermittler 4315
    Sportwetten 431
    Stiftungsrecht 32
    Titel, Orden und Ehrenzeichen 47
    Tötung eines Tieres 549
    Transport von Personen 5621
    Transportbegleitung 52
    Übersetzungshilfe 4273, 635
    Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme 541
    Unmittelbarer Zwang 546
    Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition 74
    Vereinsrecht 31
    Verkehrsregelung durch die Polizei 526
    Verpflegung durch polizeieigene Küche 5624
    Verwahrung sichergestellter Gegenstände 543
    Verwahrung von Gegenständen 55
    Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat 5322
    Waffenbesitzkarte 711
    Waffenhandel 717
    Waffenrechtliche Angelegenheiten 7
    Waffenrechtliche Vorortkontrolle 765
    Waffenschein 721
    Wettvermittlungsstelle 4314
    Zuverlässigkeitsprüfung 787
    Zwangsgeld (Festsetzung) 5442
    Zwangsmittel (Androhung) 5441
    Verwaltungskostenverzeichnis
    Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR
    1 2 3 4
    1 Enteignungsrechtliche AngelegenheitenAmtshandlungen nach dem Hessischen Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (HEEG)Die für Amtshandlungen nach dem HEEG festgesetzten Gebührensätze gelten auch für entsprechende Amtshandlungen auf Grund enteignungsrechtlicher Vorschriften in anderen Gesetzen.
    101 Ermächtigung zur Durchführung von Vorarbeiten nach § 9 Abs. 1 Satz 2 136 bis 678
    102 Entscheidung über Ansprüche nach § 10 Abs. 5 136 bis 678
    103 Planfeststellungsbeschluss nach § 14 542 bis 6 776
    104 Verlängerung der Frist für die Ausführung des Vorhabens nach § 16 Abs. 3 67 bis 3 388
    105 Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 17 412 bis 3 319
    106 Niederschrift über die Einigung nach § 27 Abs. 2 oder über die Teileinigung nach § 28 Abs. 1 504 bis 858
    107 Entschädigungsfestsetzung auf Grund einer Teileinigung nach § 28 Abs. 2 412 bis 1 692
    108 Enteignungsbeschluss nach § 30 Abs. 1 bis 4 629 bis 3 319
    109 Teilenteignungsbeschluss nach § 30 Abs. 5 504 bis 3 319
    110 Verlängerung des Laufs der Verwendungsfrist nach § 31 Abs. 2 283
    111 Ausführungsanordnung nach § 35 209
    2 FeiertagsrechtAmtshandlungen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz (HFeiertagsG)
    21 Befreiung von einer Beschränkung oder einem Verbot nach § 14 Abs. 1 34 bis 1 016
    22 Befreiung für den vollautomatischen Betrieb von mit Tankstellen verbundenen Autowaschanlagen nach § 14 Abs. 2 338 bis 1 355
    3 Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten
    31 Vereinsrecht
    311 Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 101 bis 1 693
    312 Genehmigung der Änderung der Satzung eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, nach § 33 Abs. 2 BGB 34 bis 678
    313 Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins nach § 43 BGB 101 bis 1 693
    314 Bescheinigung über die Zusammensetzung des Vorstandes eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht 103
    32 StiftungsrechtAmtshandlungen nach dem Hessischen Stiftungsgesetz
    321 Anerkennung oder Aufhebung einer Stiftung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung nach §§ 3 und 9 203 bis 4 066
    322 Genehmigung einer Verfassungsänderung oder einer Zweckänderung einer Stiftung nach § 9 194 bis 646
    323 Aufsichtsmaßnahme nach § 12 Abs. 1, §§ 13, 15 oder 16, soweit diese durch einen Verstoß gegen stiftungsrechtliche Vorschriften veranlasst ist nach Zeitaufwand
    324 Bescheinigung über die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs einer Stiftung 103
    325 Amtshandlungen bei Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen gebührenfrei
    4 Ordnungsrechtliche und sonstige Angelegenheiten
    41 Friedhofs- und BestattungswesenAmtshandlungen nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
    411 Erlaubnis zur Bestattung außerhalb der öffentlichen Friedhöfe nach § 4 Abs. 2 338 bis 2 156
    412 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Benutzung von Leichenhallen nach § 17 Abs. 2 13 bis 54
    413 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, oder Gestattung der Bestattung ohne Sarg nach § 18 Abs. 2 13 bis 54
    414 Prüfung der Zulässigkeit einer Erdbestattung nach § 19 Abs. 1 oder einer Feuerbestattung nach § 20 Abs. 1 13 bis 54
    415 Erlaubnis zur Beisetzung der Aschereste einer Leiche außerhalb einer Urnenhalle, eines Urnenhains, einer Urnenwand, einer Urnengrabstelle oder eines Grabes nach § 20 Abs. 3 Satz 3 67 bis 678
    416 Erteilung eines Leichenpasses nach § 22 Abs. 3 31
    417 Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, zur Leichenbeförderung nur solche Personenkraftwagen zu benutzen, die hierfür eingerichtet sind und nur zu diesem Zweck verwendet werden, nach § 25 Abs. 2 31
    418 Erlaubnis zum Umbetten einer Leiche oder Urne nach § 26 Abs. 2 und 3 65 bis 646
    42 EinwohnermeldewesenAmtshandlungen der Meldebehörden nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
    421 Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4 Satz 1, im elektronischen Verfahren in Verbindung mit § 50 Abs. 4 Satz 2
    4211 bis 13 Einwohnerinnen und Einwohner je Einwohnerin oder Einwohner 10
    4212 14 bis 50 Einwohnerinnen und Einwohner 136
    4213 51 bis 100 Einwohnerinnen und Einwohner 197
    4214 über 100 Einwohnerinnen und Einwohner 264
    422 Melderegisterauskunft nach § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1, § 49 Abs. 1 bis 3 oder Datenübermittlung an ausländische Stellen nach § 35, soweit für diese keine Gebührenfreiheit besteht,
    4221 wenn die Melderegisterauskunft oder die Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen und Einwohner erfolgt je Einwohnerin oder Einwohner 10
    4222 wenn sie als automatisierte Melderegisterauskunft oder automatisierte Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen und Einwohner nach § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1, § 49 Abs. 1 bis 3 oder § 35, auch aufgrund von automatisierten Abrufverfahren, erfolgt je Einwohnerin oder Einwohner 6
    423 Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4, § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 oder Datenübermittlung nach § 35, deren Erteilung oder Übermittlung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 13 Abs. 3 gesondert aufzubewahrenden Daten) je Einwohnerin oder Einwohner 34 bis 101
    424 Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4, § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 oder Datenübermittlung nach § 35, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind je Einwohnerin oder Einwohner 67 bis 407
    425 Gruppenauskunft nach § 46 oder Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 1 bis 3; neben der Gebühr sind die Kosten je Auskunft in voller Höhe zu erstatten, die durch den Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage entstehen 34 bis 678
    426 Melderegisterauskünfte oder Datenübermittlungen zu nicht wirtschaftlichen Zwecken an den kirchlichen Suchdienst, den Internationalen Suchdienst, den Suchdienst des Deutschen und des Hessischen Roten Kreuzes, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder an Einrichtungen, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind, an sonstige Hilfsorganisationen oder Stiftungen, die im medizinischen oder sozialen Bereich kranken oder bedürftigen Menschen helfen, sowie an Institutionen der Tierpflege und Tierhilfe gebührenfrei
    427 Meldebescheinigung (zum Beispiel Aufenthaltsbescheinigung, zusätzliche Meldebestätigung) je Bescheinigung 10
    4271 wenn die Erteilung größeren Verwaltungsaufwand verursacht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 13 Abs. 2 gesondert aufzubewahrenden Daten) je Bescheinigung 34 bis 101
    4272 amtliche Meldebestätigung nach § 24 Abs. 2 gebührenfrei
    4273 Ausstellung der Übersetzungshilfe nach Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 10
    43 Glücksspiele, Spielbanken, Gewerbliche Spiele und Spielhallen
    431 Glücksspiele (Lotterien, Ausspielungen, Sport- und Pferdewetten und Online-Casinospiele)Amtshandlungen nach dem Hessischen Glücksspielgesetz (HGlüG), dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) und dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
    4311 Erlaubnis für das Veranstalten oder Vermitteln einer Lotterie oder Ausspielung nach § 7 Abs. 1 HGlüG und § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021
    43111 für die ersten 50 Millionen Euro Spielkapital 2,5 ‰ des Spielkapitals mindestens 123
    43112 für die weiteren 50 Millionen Euro Spielkapital zusätzlich 1,5 ‰ des Spielkapitals
    43113 für das über 100 Millionen Euro hinausgehende Spielkapital zusätzlich 0,5 ‰ des Spielkapitals
    4312 Änderung der Erlaubnis nach Nr. 4311
    43121 bei gleichbleibendem Spielkapital 58 bis 10 500
    43122 bei Erhöhung des Spielkapitals 118 bis 21 000
    Spielkapital im Sinne der Nr. 4311 bis 43122 ist die für die Dauer der Erlaubnis erwartete Summe der Einsätze in Hessen.
    4313 Amtshandlungen bei Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen und deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird gebührenfrei
    4314 Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 HGlüG, einer Annahmestelle nach § 9 Abs. 2 und 4 HGlüG oder einer örtlichen Verkaufsstelle nach § 10 Abs. 2 und 3 HGlüG 57 bis 1 100
    43141 Änderung der Erlaubnis nach Nr. 4314 29 bis 550
    4315 Erlaubnis zur Betätigung als gewerbliche Spielvermittlerin oder gewerblicher Spielvermittler nach §§ 13, 14 Abs. 1 HGlüG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GlüStV 2021 235 bis 2 100
    4316 Amtshandlungen der Glücksspielaufsicht nach dem GlüStV 2021 außerhalb des ländereinheitlichen Verfahrens
    43161 Überwachung der Einhaltung der nach dem GlüStV 2021 bestehenden oder aufgrund des GlüStV 2021 begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 nach Zeitaufwand höchstens 600
    43162 Anordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 GlüStV 2021 nach Zeitaufwand
    43163 Untersagung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4 GlüStV 2021 nach Zeitaufwand
    43164 Maßnahmen zur Sperrung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 nach Zeitaufwand
    4317 Amtshandlungen bei Pferdewetten nach § 27 Abs. 1 GlüStV 2021 in Verbindung mit dem RennwLottG
    43171 Erlaubnis des Betriebs eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde nach § 1 Abs. 1 und 4 RennwLottG mit einem Umsatz
    431711 bis 1 Million Euro 296
    431712 über 1 Million Euro 887
    43172 Erlaubnis für eine Buchmacherin oder einen Buchmacher nach § 2 Abs. 1 RennwLottG 517 bis 3 300
    43173 Erlaubnis für eine Örtlichkeit, wo Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden, nach § 2 Abs. 2 RennwLottG 74 bis 660
    43174 Erlaubnis für eine Buchmachergehilfin oder einen Buchmachergehilfen nach § 2 Abs. 2 RennwLottG 259 bis 1 320
    43175 Überwachung der Einhaltung der nach dem RennwLottG sowie dem GlüStV 2021 bestehenden oder aufgrund des RennwLottG sowie des GlüStV 2021 begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 für Buchmacherinnen und Buchmacher sowie deren Örtlichkeiten und Gehilfeninnen und Gehilfen und Totalisatoren nach Zeitaufwand höchstens 600
    4318 Amtshandlungen bei Online-Casinospielen nach § 22c GlüStV 2021
    43181 Konzession nach § 22c Abs. 1 Nr. 2 GlüStV 2021 7 392 bis 22 000
    431811 Änderung der Konzession nach Nr. 43191 616 bis 11 000
    432 SpielbankgesetzAmtshandlungen nach dem Hessischen Spielbankgesetz
    4321 Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank nach § 3 Abs. 1 7 392 bis 22 000
    4322 Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank 616 bis 11 000
    4323 Genehmigung eines Rechtsgeschäfts, das aufgrund der Spielbankerlaubnis einer Genehmigungspflicht unterliegt 616 bis 8 250
    433 Gewerbeordnung, SpielhallengesetzAmtshandlungen nach §§ 33c ff. der Gewerbeordnung (GewO) und nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG)
    4331 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten nach § 33c Abs. 1 GewO 170 bis 2 800
    4332 Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO 60 bis 500
    4333 Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels mit Gewinnmöglichkeit nach § 33d Abs. 1 GewO 33 bis 1 410
    4334 Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 HSpielhG 222 bis 5 500
    4335 Erteilung einer nachträglichen Nebenbestimmung nach § 2 Abs. 3 Satz 2 HSpielhG 110 bis 1 100
    4336 Widerruf der Erlaubnis nach § 2 Abs. 5 HSpielhG 550 bis 4 100
    4337 Genehmigung der Abweichung von der Sperrzeit nach § 5 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG 122 bis 1 100
    4338 Entgegennahme der Anzeige von Änderungen nach § 2 Abs. 6 HSpielhG 33 bis 330
    4339 Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Spielhallenbetriebs nach § 9 Abs. 1 HSpielhG nach Zeitaufwand
    4340 Erteilung der Erlaubnis nach § 13 HSpielhG je Spielhalle 220 bis 2 800
    4341 Zulassung einer Ausnahme vom Mindestabstand zwischen Spielhallen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 HSpielhG 220 bis 2 800
    4342 Zulassung einer Abweichung vom Mindestabstand zu bestehenden Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstätten oder Schulen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 HSpielhG 220 bis 2 800
    44 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von HundenAmtshandlungen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
    441 Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 96 bis 338
    442 Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 67 bis 136
    443 Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken nach § 11 Abs. 2 67 bis 203
    444 Untersagung nach § 1 Abs. 4 oder Anordnung nach § 9 Abs. 3 31 bis 194
    445 Benennung als sachverständige Person oder Stelle nach § 6 Abs. 3 168 bis 336
    446 Verlängerung der befristeten Benennung als sachverständige Person oder Stelle nach § 6 Abs. 3 112 bis 224
    45 (aufgehoben)
    46 Fundrecht
    Aufbewahrung einer Fundsache (§ 967 BGB) 3 % des Wertes mindestens 10
    47 Titel, Orden und EhrenzeichenAmtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
    471 Ausstellung einer Ersatzurkunde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 76
    472 Genehmigung zum Erwerb von Orden und Ehrenzeichen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 138
    5 Angelegenheiten der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden
    51 Einsätze bei Veranstaltungen und wegen Ansammlungen
    511 Einsätze bei Veranstaltungen, wenn die Veranstaltungen im überwiegend wirtschaftlichen Interesse stattfinden und mit den Einsätzen Ordnungsaufgaben erfüllt werden, die der Veranstalterin oder dem Veranstalter oder der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter obliegen nach Zeitaufwand je Einsatz mindestens 82
    512 Einsätze wegen einer öffentlichen Ansammlung aufgrund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem Sozialen Netzwerk, wenn die aufrufende oder den Aufruf weiterverbreitende Person die öffentliche Ansammlung schuldhaft herbeigeführt hat und die Behörde den die Ansammlung bildenden Personen eine Platzverweisung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erteilt hat nach Zeitaufwand
    52 Transportbegleitung und andere mit Transporten zusammenhängende polizeiliche VerkehrsmaßnahmenPolizeiliche Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, Transporten mit gefährlichen Gütern, Geld- und Werttransporten sowie andere polizeiliche Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit Transporten
    521 Begleitung mit einem Kraftfahrzeug sowie Hin- und Rückfahrt des Kraftfahrzeuges nach Zeitaufwand
    522 Begleitung mit einem Boot sowie Hin- und Rückfahrt des Bootes
    5221 bis 150 kW (204 PS) je ¼ Stunde 59
    5222 über 150 kW (204 PS) je ¼ Stunde 86
    523 Begleitung mit einem
    5231 Hubschrauber sowie Hin- und Rückflug des Hubschraubers je ¼ Stunde 700
    5232 Flächenflugzeug sowie Hin- und Rückflug des Flächenflugzeugs je ¼ Stunde 213
    524 Begleitung ohne Dienstfahrzeuge
    5241 Begleitung je Begleitperson nach Zeitaufwand
    5242 Fahrt zum und Rückfahrt vom Transport
    52421 je Begleitperson nach Zeitaufwand
    52422 je Fahrerin oder Fahrer nach Zeitaufwand
    52423 Fahrtstrecke je Fahrzeug und je km 0,68
    525 Ausfall eines Transports, ohne dass die Polizei rechtzeitig davon unterrichtet und deshalb eingesetzt worden ist Nr. 5242 bis 52423 und Nr. 527
    526 Durchführung einer Verkehrsregelung bei Transporten mit Personal und Fahrzeugen, welche noch nicht durch Nr. 521 bis 52423 erfasst sind nach Zeitaufwand
    527 Wartezeiten der Fahrzeugbesatzung oder der Begleitperson, die die Polizei nicht zu vertreten hat, wenn eine ¼ Stunde überschritten ist nach Zeitaufwand
    528 Begleitung von Kunsttransporten und Transporten kulturell oder historisch wertvoller Gegenstände einschließlich Wartezeiten, wenn die Person, die die Gegenstände absendet oder empfängt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet ist, oder die Person, die absendet oder empfängt, die Gegenstände ohne Gewinnabsicht im Bundesgebiet der Öffentlichkeit zugänglich macht gebührenfrei
    529 Auslagen sind bei gebührenfreien Amtshandlungen nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.
    53 Polizeieinsatz bei Alarmierung
    531 Polizeieinsatz bei Falschalarm
    5311 Auslösung einer Alarm-, Gefahrenmelde-, Signal-, Warn- oder Notrufanlage, eines Notrufsystems oder einer vergleichbaren Anlage oder eines vergleichbaren Systems einschließlich technischer Störungen oder Unterbrechungen des Übertragungsweges zur Alarmweiterleitung, wenn von der Polizei Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Gefahrenlage nicht festgestellt werdenHat die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage oder des Systems die Entgegennahme von Alarmen einem Dritten (Bewachungsgewerbe, Notruf- und Serviceleitstelle, Interventionsstelle, Servicezentrale oder vergleichbare Stelle) übertragen und hat dieser den Alarm an die Polizei weitergeleitet, ist der Dritte Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner. je Einsatz 200
    5312 Wie Nr. 5311, wenn die Alarmmeldung mit automatischen Einrichtungen oder Geräten an die Notrufnummer 110 oder an eine andere Telekommunikationseinrichtung der Polizei weitergeleitet wurde je Einsatz 200
    532 Polizeieinsatz bei
    5321 grob fahrlässiger Alarmierung oder grob fahrlässiger Veranlassung einer Alarmierung nach Zeitaufwand je Einsatz mindestens 200
    5322 missbräuchlicher Alarmierung oder Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat nach Zeitaufwand je Einsatz mindestens 200
    5323 einer ursprünglich berechtigten Alarmierung oder Mitteilung einer Gefahrenlage nach Wegfall des Einsatzgrundes, der Einsatz jedoch fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde; gebührenpflichtig ist der Einsatz ab dem Zeitpunkt einer möglichen Benachrichtigung nach Zeitaufwand je Einsatz mindestens 200
    533 Bei Nr. 531 bis 5321 sind Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten.
    534 Die Regelung nach Providerverträgen bleibt unberührt.
    54 Amtshandlungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
    541 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8 nach Zeitaufwand je Einzelfall mindestens 74
    542 Sicherstellung nach § 40 bei einem Zeitaufwand
    5421 bis zu ¼ Stunde gebührenfrei
    5422 über ¼ Stunde bis zu 1 Stunde je Einzelfall 74
    5423 über 1 Stunde nach Zeitaufwand
    543 Verwahrung sichergestellter Gegenstände Nr. 55 bis 559
    544 Androhung eines Zwangsmittels und Zwangsgeldfestsetzung
    5441 Schriftliche Androhung eines Zwangsmittels nach § 53, soweit die Androhung nicht mit dem ihr zugrundeliegenden Verwaltungsakt verbunden wird 17 bis 120
    5442 Festsetzung des Zwangsgelds nach § 50 Abs. 1 17 bis 300
    545 Ersatzvornahme nach § 49 nach Zeitaufwand je Einzelfall mindestens 74
    546 Anwendung unmittelbaren Zwanges nach § 52 bei einem Zeitaufwand
    5461 bis zu 1 Stunde je Einzelfall 74
    5462 über 1 Stunde nach Zeitaufwand
    5463 Anwendung unmittelbaren Zwanges1. im Zusammenhang mita) der Rettung von Menschen (Nr. 571), soweit die Amtshandlung gebührenfrei ist,b) Maßnahmen nach § 32 Abs. 4, Auslagen sind nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehenc) der Durchsetzung von Räumungsverfügungen, wenn die betroffene Person aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage war, den Verwaltungsakt zu befolgen,d) einem Einsatz bei Familienstreitigkeiten, wenn dieser kostenfrei ist (Nr. 561); 2. in Bagatellfällen, wenn der unmittelbare Zwang mit nur geringem polizeilichen Aufwand angewendet wird; dies gilt nicht für das Wegtragen von Personen gebührenfrei
    547 Polizeiliche Begleitung nach § 6 verantwortlicher Personen mit Dienstfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung zur Durchsetzung einer Platzverweisung nach § 31 Abs. 1 Satz 1, zur Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots nach § 31 Abs. 3 Satz 1, im Zuge einer Ingewahrsamnahme nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 oder zur Abwehr einer Gefahr nach § 11 einschließlich der Rückfahrt nach Beendigung der polizeilichen Begleitung nach Zeitaufwand
    548 Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art nach § 43a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand
    549 Anordnung der Tötung eines Tieres nach § 42 Abs. 4 31 bis 324
    55 Verwahrung von Gegenständen in einem Raum oder auf einem Gelände des Landes; bei nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschlagnahmten Gegenständen jedoch erst nach deren Freigabe
    551 ein Fahrrad, ein Fahrrad mit Hilfsmotor, ein E-Bike, ein Pedelec oder ein E-Scooter je Tag 2,25
    552 ein Kraftrad je Tag 4,50
    553 ein Personenkraftwagen, ein Lastkraftwagen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ein Anhänger mit einer Achse oder eine Zugmaschine je Tag 9
    554 ein Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ein Omnibus, eine Sattelzugmaschine oder ein Anhänger mit zwei Achsen je Tag 18
    555 ein Motor- oder Segelboot je Tag 9
    556 ein sonstiges Wasserfahrzeug je Tag 4,50
    557 sonstige Sachen je Tag und je 0,5 m² Stellfläche 0,90
    558 Die Mindestgebühr je gebührenpflichtiger Verwahrung beträgt 24,50
    559 Verwahrung einer sonstigen Sache im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Versammlungen oder einer Fundsache durch die Polizeibehörden 24,50
    56 Polizeieinsatz bei Streitigkeiten, bei Ruhestörungen und polizeiliche Gewahrsamnahme
    561 Polizeieinsatz bei Streitigkeiten und Ruhestörungen
    5611 Schlichtung von Streitigkeiten durch mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von 24 Stunden für jedes Einschreiten oder wenn zur Beendigung der Streitigkeiten mehr als zwei Bedienstete der Polizei erforderlich sind je Fußstreife je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung 75 135
    5612 Polizeieinsatz bei Ruhestörungen, wenn mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von 24 Stunden erfolgt, für jedes Einschreiten oder wenn die Ruhestörung beim ersten Einschreiten von der Störerin oder dem Störer nicht beendet wird je Fußstreife je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung 75 135
    5613 Bei Nr. 5611 und 5612 sind Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten.
    562 Polizeiliche Gewahrsamnahme von verantwortlichen Personen nach § 32 HSOG
    5621 Transport
    56211 Transport von Personen je Person 62
    56212 Die Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen sind mit der Gebühr abgegolten.
    56213 Transport von hilfsbedürftigen Personen mit Ausnahme von Betrunkenen und Süchtigen gebührenfrei
    56214 Transport von Personen nach § 32 Abs. 4; Auslagen sind nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen gebührenfrei
    5622 Polizeigewahrsam
    56221 bis zu 6 Stunden 54
    56222 über 6 Stunden je weitere 6 Stunden 13
    5623 Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge nach Zeitaufwand
    5624 Verpflegung durch polizeieigene Küche je Mahlzeit 3,50 bis 10
    57 Sonstige Amtshandlungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden
    571 Rettung von Menschen
    5711 Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, soweit nicht die in Nr. 5712 genannten Voraussetzungen vorliegen gebührenfrei
    5712 Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, wenn die den Einsatz veranlassende Gefahr vorsätzlich herbeigeführt worden ist oder der Einsatz deshalb notwendig geworden ist oder fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde nach Zeitaufwand
    5713 Bei einem Einsatz zur Verhinderung eines Suizids gilt die Gefahr nicht als vorsätzlich im Sinne der Nr. 5712 herbeigeführt.
    5714 Auslagen sind bei gebührenfreien Amtshandlungen nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.
    572 Bescheinigungen
    5721 Ausstellung von Bescheinigungen zu ausschließlich zivilrechtlichen Zwecken je Bescheinigung 17 bis 605
    5722 einfache schriftliche Bescheinigung kostenfrei
    573 Akteneinsicht zur Schadensregulierung
    5731 Gewährung von Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der bei der Polizei entstandenen Unfallakte an Unfallbeteiligte oder Versicherungen durch die Polizeibehörde 12
    574 Kampfmittelräumdienst
    5741 Auswertung von Luftbildern und fachliche Stellungnahme auf Anforderung
    57411 im Bauleitverfahren als Träger öffentlicher Belange oder im Rahmen der Beteiligung durch Träger öffentlicher Belange nach § 4 des Baugesetzbuches kostenfrei
    57412 im Übrigen je Anforderung 80
    58 Einsatz oder Bereitstellung der Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden bei kostenpflichtigen Amtshandlungen bei Berechnung nach Zeitaufwand (ohne Personal- und Transportkosten)
    581 Einsatz oder Bereitstellung von Tieren oder Sachen
    5811 eines Diensthundes je ¼ Stunde 2,80
    5812 eines Dienstpferdes je ¼ Stunde 5
    5813 eines leichten Absperrgitters
    58131 bis zu drei Tagen 7
    58132 für jeden weiteren Tag zusätzlich 3,50
    5814 eines schweren Absperrgitters
    58141 bis zu drei Tagen 11
    58142 für jeden weiteren Tag zusätzlich 5
    5815 eines Tauchgerätes ohne Füllmaterial je Tag 7
    5816 einer sonstigen Sache je Tag 1,50 bis 18
    582 Einsatz oder Bereitstellung von Fahrzeugen der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden
    5821 eines Kraftrades, eines Personenkraftwagens, eines PKW-Kombis, eines Kleinbusses je km 0,68
    5822 eines Hubschraubers je ¼ Stunde 650
    5823 eines Flächenflugzeuges je ¼ Stunde 150
    5824 eines Bootes je ¼ Stunde 17 bis 30
    5825 eines sonstigen Fahrzeuges je ¼ Stunde 7 bis 36
    5826 Die in Nr. 5821 bis 5825 genannten Beträge werden als Auslagen erhoben.
    59 Amtshandlungen nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)
    591 Verpflichtung zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand
    592 Zulassung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand
    593 Zulassung oder Anordnung einer gemeinsamen Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand
    594 Überprüfung des Leistungsstandes einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 6 Satz 1 nach Zeitaufwand
    595 Zulassung einer Ausnahme zur Übertragung von Aufgaben einer öffentlichen Feuerwehr auf eine Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 7 nach Zeitaufwand
    596 Anerkennung einer Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 8 nach Zeitaufwand
    597 Beratung von gewerblichen oder sonstigen Betrieben oder Einrichtungen, die eine Werkfeuerwehr unterhalten nach Zeitaufwand
    6 PersonenstandswesenAmtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (PStG), der Personenstandsverordnung (PStV) und dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
    61 Eheschließung und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
    611 Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 13 PStG, 47
    6111 wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 23,50
    6112 wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 12 Abs. 3 PStG aufzunehmen ist 12
    612 Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 29 Abs. 2 PStV, 23,50
    6121 wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 12
    613 Vornahme der Eheschließung nach § 14 PStG und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 17a Abs. 2 PStG
    6131 in den Amtsräumen
    61311 während der allgemeinen Öffnungszeiten
    613111 Eheschließung nach § 14 PStG 47
    613112 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 17a Abs. 2 PStG gebührenfrei
    61312 außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 71
    6132 außerhalb der Amtsräume
    61321 während der allgemeinen Öffnungszeiten 71
    61322 außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 105
    61323 bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung nach § 13 Abs. 3 PStG gebührenfrei
    62 Ehefähigkeitszeugnis
    621 Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 39 PStG, 47
    6211 wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 23,50
    6212 wenn die Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist gebührenfrei
    622 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Ausländerin oder einen Ausländer 47
    63 Beurkundungsgrundlagen, Beurkundungen, Beglaubigungen und Bescheinigungen
    631 Abnahme einer Versicherung an Eides statt 36
    632 Beurkundung
    6321 einer im Ausland geschlossenen Ehe nach § 34 Abs. 1 PStG 94
    6322 einer vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe zwischen Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nach § 34 Abs. 2 PStG 94
    6323 einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft nach § 35 Abs. 1 PStG 94
    6324 einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland nach § 36 Abs. 1 PStG 47
    63241 wenn die Eheschließung der Eltern oder des Verstorbenen im Ausland erfolgte oder die Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung aus dem Ausland erforderlich ist, zusätzlich 47
    633 Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung
    6331 zur Namensführung von Ehegatten nach § 41 Abs. 1 PStG oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern nach § 42 Abs. 1 PStG 23,50
    6332 zur Namensangleichung nach § 43 Abs. 1 PStG 23,50
    6333 zur Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft nach § 44 Abs. 1 und 2 PStG gebührenfrei
    6334 zur Namensführung des Kindes nach § 45 Abs. 1 PStG 23,50
    6335 zur Namensführung, wenn der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zu führende Name bei der Eheschließung oder bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird oder der Geburtsname des Kindes bestimmt wird und das Kind dadurch erstmals einen Geburtsnamen erhält gebührenfrei
    6336 zur Reihenfolge der Vornamen nach § 45a Abs. 1 PStG 23,50
    6337 zur Geschlechtsangabe und zur Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung nach § 45b Abs. 1 PStG 23,50
    634 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung nach § 46 PStV 12
    6341 wenn die Erklärung im Ausland abgegeben wurde und die Bescheinigung durch das Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird, zusätzlich 35
    635 Ausstellung der Übersetzungshilfe nach Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 12
    64 Personenstandsurkunden
    641 Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 PStG, §§ 48 bis 52 PStV
    6411 Ausstellung einer Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde, eines beglaubigten Registerausdrucks oder einer beglaubigten Abschrift aus der Sammlung der Todeserklärungen nach § 55 Abs. 1 PStG 12
    6412 Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als das für die Ausstellung zuständige Standesamt durch Ausdruck und Beglaubigung der vom registerführenden Standesamt übermittelten Daten nach § 56 Abs. 4 Satz 2 PStG 10
    6413 Übermittlung der Urkundsdaten durch das registerführende Standesamt an das Ausstellungsstandesamt nach § 56 Abs. 4 Satz 1 PStG 10
    6414 für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang aus demselben Registereintrag hergestellt wird 6
    642 Erteilung von Personenstandsurkunden an Behörden und Gerichte nach § 65 PStG gebührenfrei
    643 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie nach § 52 PStV 12
    644 Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag oder Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten nach § 62 Abs. 2 PStG
    6441 wenn sich die Auskunft oder Einsicht nur auf die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten bezieht gebührenfrei
    6442 im Übrigen nach Zeitaufwand
    645 Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag für Behörden und Gerichte nach § 65 PStG gebührenfrei
    646 Auskunft aus einem oder Einsicht in Personenstandsregister oder Sammelakten oder Gewährung der Durchsicht von Personenstandsregistern oder Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke nach § 66 PStG gebührenfrei
    65 Öffentlich-rechtliche Namensänderung
    651 Änderung oder Feststellung eines Familiennamens nach § 3 NamÄndG 28 bis 1 680
    652 Änderung eines Vornamens nach § 11NamÄndG in Verbindung mit § 3 NamÄndG 28 bis 560
    7 Waffenrechtliche AngelegenheitenAmtshandlungen nach dem Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    71 Erwerb und Besitz von Waffen und Munition, Waffenhandel
    711 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
    71101 für eine natürliche Person nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Waffe, sofern nicht eine Gebühr nach Nr. 71102 bis 711022 oder 71104 bis 71111 zu erheben ist 81
    71102 für mehrere berechtigte Personen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe
    711021 für die erste Person 81
    711022 für jede weitere Person 49
    71103 für eine juristische Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe 86
    71104 für Jägerinnen oder Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG
    711041 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Kurzwaffe 51
    711042 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Langwaffe 35
    71105 für Sportschützinnen oder Sportschützen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG
    711051 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe 51
    711052 in Verbindung mit § 14 Abs. 5 WaffG je Schusswaffe 51
    711053 in Verbindung mit § 14 Abs. 6 WaffG 87
    71106 für Brauchtumsschützinnen oder Brauchtumsschützen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe 51
    71107 für Waffensammlerinnen oder Waffensammler nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG 275
    71108 für Erwerberinnen oder Erwerber einer Waffensammlung infolge Erbfalls nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 WaffG 172
    71109 für Waffen- oder Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 WaffG nach Zeitaufwand
    71110 für Erwerberinnen oder Erwerber von Schusswaffen infolge Erbfalls nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Schusswaffe, auch wenn die Erwerberin oder der Erwerber bereits Inhaberin oder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist 93
    71111 für Feuerwaffen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Waffe 69
    712 Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte oder Austragung aus einer bereits erteilten Waffenbesitzkarte
    71201 Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer weiteren Waffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG 51
    71202 Eintragung einer Berechtigung einer weiteren Person zum Erwerb und Besitz oder zum Besitz einer oder mehrerer in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG 49
    71203 Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer weiteren Langwaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG 17
    71204 Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffe nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG 35
    71205 Eintragung einer erworbenen Waffe nach § 37g Abs. 1 WaffG, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte erhobene Gebühr abgegolten ist 17
    71206 Eintragung oder Austragung einer Berechtigung zum Besitz eines Schalldämpfers nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 9 WaffG 17
    71207 Eintragung einer infolge Erbfalls erworbenen Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 WaffG 17
    71208 Eintragung oder Austragung eines Blockiersystems nach § 20 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 WaffG für eine Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37a Satz 3, § 37g Abs. 1 WaffG 12
    71209 Eintragung eines wesentlichen Waffenteils nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 und 3 WaffG 17
    71210 Austragung von berechtigten Personen, Waffen und wesentlichen Waffenteilen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 und 3 WaffG je Person, Waffe, wesentlichen Waffenteil 17
    713 Umschreibung einer Waffenbesitzkarte
    7131 aufgrund einer Änderung der verantwortlichen Person für vereinseigene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WaffG je Person und Waffenbesitzkarte 25
    7132 aufgrund einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlerinnen oder Waffensammlern nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG 172
    714 Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition nach § 11 WaffG 23 bis 69
    715 Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WaffG 58 bis 687
    716 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheines
    7161 für eine natürliche Person nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG 38
    7162 für Munitionssammlerinnen oder Munitionssammler nach § 10 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG 58 bis 207
    7163 für Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 WaffG 58
    717 Waffenhandel
    7171 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG nach Zeitaufwand
    7172 Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG nach Zeitaufwand
    7173 Stellvertretungserlaubnis nach § 21a in Verbindung mit § 21 Abs. 1 WaffG nach Zeitaufwand
    7174 Bewilligung von Fristverlängerungen nach § 21 Abs. 5 Satz 2 WaffG nach Zeitaufwand
    7175 Zulassung von Ausnahmen von den Handelsverboten nach § 35 Abs. 3 Satz 2 WaffG nach Zeitaufwand
    7176 Amtshandlungen zur Wahrnehmung der Auskunfts- und Nachschaurechte nach § 39 Abs. 1 und 2 WaffG sowie Anordnungen nach § 39 Abs. 3 WaffG nach Zeitaufwand
    7177 Abstempeln der Karteiblätter von Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbüchern und Bestätigung der Gesamtzahl nach § 19 Abs. 1 Satz 6 AWaffV nach Zeitaufwand
    7178 Zulassen von Ausnahmen bei Führung der Waffenbücher in elektronischer Form nach § 20 Abs. 4 AWaffV nach Zeitaufwand
    72 Führen und Schießen
    721 Ausstellung eines Waffenscheines
    7211 für gefährdete Personen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 19 WaffG 114 bis 289
    7212 für Bewachungsunternehmerinnen oder Bewachungsunternehmer und -personal nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 WaffG 172 bis 343
    722 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines
    7221 für gefährdete Personen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 19 WaffG 92 bis 172
    7222 für Bewachungsunternehmerinnen oder Bewachungsunternehmer und -personal nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 WaffG 114 bis 289
    723 Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen an Wachpersonen nach § 28 Abs. 3 WaffG je Person 58
    724 Nachträgliche Aufnahme eines Zusatzes in den Waffenschein nach § 28 Abs. 4 WaffG 44
    725 Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG 58 bis 207
    726 Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten
    7261 nach § 10 Abs. 5 WaffG, auch in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WaffG 35 bis 229
    7262 nach § 10 Abs. 5 WaffG für Beutegreifer in befriedeten Bezirken gebührenfrei
    73 Schießstätten
    731 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte nach § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG 229 bis 1 145
    732 Sicherheitstechnische Überprüfung von Schießstätten nach § 27a WaffG 114 bis 572
    74 Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes
    741 Erlaubnis oder Zustimmung zum Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes nach § 29 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 AWaffV 22 bis 218
    742 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach § 30 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und 3 AWaffV für gewerbsmäßige Waffenherstellerinnen oder -hersteller oder Waffenhändlerinnen oder -händler 22 bis 218
    743 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition, Europäischer Feuerwaffenpass
    7431 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat
    74311 nach § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 WaffG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 1 AWaffV 23
    74312 für eine Person aus einem Drittstaat nach § 32 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 4 WaffG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 1 AWaffV 23
    7432 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses einschließlich der erstmaligen Eintragung von Waffen nach § 32 Abs. 6 WaffG 58
    7433 Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG 17
    7434 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 6 WaffG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 2 AWaffV bei Antragstellung vor Ablauf der Gültigkeit des ausgestellten Dokuments 16
    7435 Änderung der sonstigen Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG 16
    75 Zulassung einer Ausnahme
    751 von den Alterserfordernissen
    7511 allgemein oder für den Einzelfall nach § 3 Abs. 3 WaffG 58
    7512 für das Schießen auf Schießstätten nach § 27 Abs. 4 WaffG 46
    752 von den Erlaubnispflichten nach § 12 Abs. 5 WaffG 46 bis 172
    753 für Veranstaltungen der Brauchtumspflege nach § 16 Abs. 2 WaffG 92
    754 von der Blockierpflicht nach § 20 Abs. 6 WaffG je Waffe 23
    755 von den Beschränkungen des § 9 Abs. 1 AWaffV beim Schießen auf Schießstätten nach § 9 Abs. 2 AWaffV 81
    756 von dem Verbot des Führens von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 WaffG 46 bis 149
    76 Prüfungen, Überprüfungen, Anerkennungen und Gestattungen
    761 Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 17 bis 69
    762 Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG 23 bis 69
    763 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 7 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit § 2 AWaffV 81 bis 289
    764 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 WaffG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 AWaffV 572 bis 1 717
    765 Anlassbezogene Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG 69 bis 343
    766 Zulassung einer gleichwertigen oder abweichenden Aufbewahrung nach § 13 Abs. 5 bis 8 oder § 14 AWaffV 35 bis 172
    767 Gestattung der Teilnahme am Lehrgang im Verteidigungsschießen nach § 23 Abs. 2 AWaffV 35 bis 172
    77 Anordnungen, Untersagungen, Sicherstellung und Einziehung
    771 Anordnung
    7711 der Vorlage eines Zeugnisses über die Eignung nach § 6 Abs. 2 WaffG 58 bis 114
    7712 zur Abwehr von Gefahren nach § 9 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 WaffG 23 bis 687
    7713 zur Kennzeichnungspflicht nach § 25a WaffG 23 bis 58
    7714 zur Vorlage eines Nachweises zur sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG 23 bis 172
    7715 zur Aufbewahrung nach § 36 Abs. 6 WaffG 23 bis 172
    7716 nach § 37c Abs. 2 Nr. 2 oder § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffG gebührenfrei
    7717 nach § 39 Abs. 3 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 WaffG 23 bis 172
    772 Untersagung
    7721 nach § 41 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 WaffG 58 bis 458
    7722 nach § 27a Abs. 2 WaffG, § 10 Abs. 4 oder § 25 Abs. 1 AWaffV 46 bis 343
    773 Sicherstellung von Gegenständen nach § 37c Abs. 2 Nr. 1, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 1 WaffG nach Zeitaufwand
    774 Einziehung und Verwertung oder Vernichtung von Gegenständen nach § 37c Abs. 3 Satz 1 oder § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG 23 bis 172
    78 Sonstige Amtshandlungen und Zuschlag zu den Gebühren wegen Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
    781 Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zu der die berechtigte Person Anlass gegeben hat, nach § 45 WaffG 46 bis 572
    782 Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene, unlesbar oder anderweitig unbrauchbar gewordene waffenrechtliche Erlaubnis 28 bis 137
    783 Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene waffenrechtliche Erlaubnis (sofern der Platz nicht ausreicht) 6 bis 69
    784 Ausstellung einer Anzeigebescheinigung nach § 37h Abs. 1 Satz 1 WaffG über die Anzeige der Unbrauchbarmachung einer Schusswaffe nach § 37b Abs. 2 Satz 1 WaffG, des Umgangs mit einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe (Dekorationswaffe, Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 zum WaffG) nach § 37d Abs. 1 Nr. 1 und 2 WaffG und des Besitzes eines Magazins oder eines Magazingehäuses nach § 58 Abs. 17 Satz 1 WaffG je Schusswaffe, je Dekorationswaffe, je Magazin und je Magazingehäuse 20
    785 Ausstellung einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 Satz 1 oder § 56 WaffG gebührenfrei
    786 Amtshandlungen in Bezug auf Waffen und Munition, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden gebührenfrei
    787 Zu den Gebühren der Nr. 7 ist ein Zuschlag für den Aufwand der im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 und 4 WaffG und der Prüfung der erforderlichen persönlichen Eignung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 WaffG beteiligten Behörden zu erheben nach Zeitaufwand mindestens 22
    8 Geldwäscherechtliche AngelegenheitenAmtshandlungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
    81 Befreiung von der Pflicht
    811 zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 Abs. 4 nach Zeitaufwand
    812 zur Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 2 nach Zeitaufwand
    82 Prüfung der Anzeige oder Untersagung der Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte nach § 6 Abs. 7 nach Zeitaufwand
    83 Anordnung
    831 interner Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall nach § 6 Abs. 8 nach Zeitaufwand
    832 der risikoangemessenen Anwendung interner Sicherungsmaßnahmen auf einzelne Verpflichtete nach § 6 Abs. 9 nach Zeitaufwand
    833 der Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 3 nach Zeitaufwand
    834 der Sicherstellung, dass keine Geschäftsbeziehung begründet oder fortgesetzt und keine Transaktionen durchgeführt werden, nach § 9 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand
    835 der verstärkten Überwachung von Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen und der Erfüllung zusätzlicher Sorgfaltspflichten sowie erforderlicher Gegenmaßnahmen nach § 15 Abs. 8 nach Zeitaufwand
    84 Maßnahme oder Anordnung zur Sicherstellung der Einhaltung der im Geldwäschegesetz festgelegten Anforderungen nach § 51 Abs. 2 nach Zeitaufwand
    85 Prüfung der Einhaltung der im Geldwäschegesetz festgelegten Anforderungen nach § 51 Abs. 3
    851 bei der oder dem Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 nach Zeitaufwand
    852 bei der oder dem Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 und 16, soweit die verpflichtete Person hierzu besonderen Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand
    86 Vorübergehende Untersagung der Geschäfts- oder Berufsausübung oder Widerruf der Zulassung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand
    87 Vorübergehendes Verbot zur Ausübung einer Leitungsposition nach § 51 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
    9 BerufsqualifikationAmtshandlungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), dem Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG), der Hessischen Laufbahnverordnung und der Hessischen Feuerwehrlaufbahnverordnung (HFeuerwLV)
    91 Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise nach § 4 Abs. 1 BQFG und § 4 Abs. 1 HBQFG 100 bis 600
    92 Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung nach § 33 der Hessischen Laufbahnverordnung und § 1 Abs. 2 HFeuerwLV 100 bis 600
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