Proklamation des Hessischen Ministerpräsidenten zum Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation Vom 22. August 2013
Proklamation des Hessischen Ministerpräsidenten zum Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation Vom 22. August 2013
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Proklamation des Hessischen Ministerpräsidenten zum Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation vom 22. August 2013 | 29.03.2014 |
Eingangsformel | 29.03.2014 |
Rund ein Viertel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger haben Flucht oder Vertreibung selbst erlebt oder sind durch das Schicksal der nächsten Angehörigen davon betroffen. Sie verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und viele auch ihre Angehörigen.
Wir wollen die Erinnerung an diese Ereignisse für künftige Generationen lebendig halten und zu Verantwortung und Versöhnung mahnen. Dieser Gedenktag ist auch ein Zeichen der würdigenden Anerkennung für die gelungene Integration und die Aufbauleistung der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Hessen.
Er soll weiterhin an das Miteinander in Europa erinnern und dieses fördern, damit Vertreibungen und Deportationen im Sinne der Charta der Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet bleiben. Er ist ein Tag der Erinnerung und Mahnung zur Wahrung der Menschenrechte, für Frieden und Freiheit. Dieser Tag relativiert nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des 2. Weltkrieges.
Ich erkläre den zweiten Sonntag im September, beginnend ab dem Jahr 2014, zum jährlichen
„Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“
und rufe dazu auf, diesen Tag in würdiger Weise zusammen mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Hessen zu begehen.
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