Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Gesetz vom 05.10.1990 (GVBl. S. 289) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 1969 | 01.10.2001 |
§§ 1 bis 4 - (aufgehoben) | 01.10.2001 |
§ 5 | 01.10.2001 |
§§ 6 bis 137 - (aufgehoben) | 01.10.2001 |
§ 138 | 01.10.2001 |
§§ 1 bis 4
(aufgehoben)
§ 5
Die Städte Ahrweiler und Bad Neuenahr sowie die Gemeinden Gimmingen, Heimersheim, Kirchdaun und Lohrsdorf werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte und Gemeinden wird die neue Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte und Gemeinden ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.
§§ 6 bis 137
(aufgehoben)
§ 138
Dieses Gesetz tritt am 7. Juni 1969 in Kraft.
Feedback