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DE - Landesrecht RLP

Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969

Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Gesetz vom 05.10.1990 (GVBl. S. 289)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 196901.10.2001
§§ 1 bis 4 - (aufgehoben)01.10.2001
§ 501.10.2001
§§ 6 bis 137 - (aufgehoben)01.10.2001
§ 13801.10.2001

§§ 1 bis 4

(aufgehoben)

§ 5

Die Städte Ahrweiler und Bad Neuenahr sowie die Gemeinden Gimmingen, Heimersheim, Kirchdaun und Lohrsdorf werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte und Gemeinden wird die neue Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte und Gemeinden ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.

§§ 6 bis 137

(aufgehoben)

§ 138

Dieses Gesetz tritt am 7. Juni 1969 in Kraft.
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