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Erlass über die Stiftung des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises Vom 27. November 2019

Erlass über die Stiftung des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises Vom 27. November 2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.12.2019 bis 31.12.2028

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Erlass über die Stiftung des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises vom 27. November 201901.12.2019 bis 31.12.2028
Eingangsformel01.12.2019 bis 31.12.2028
Artikel 101.12.2019 bis 31.12.2028
Artikel 201.12.2019 bis 31.12.2028
Artikel 301.12.2019 bis 31.12.2028
Artikel 401.12.2019 bis 31.12.2028
Artikel 501.12.2019 bis 31.12.2028
Präambel
Im ehrenden Gedenken an den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten verfolgt die Hessische Landesregierung mit der Stiftung des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises das Ziel, für Respekt im politischen und öffentlichen Raum zu werben und für den Einsatz zum Wohle des demokratischen Miteinanders Lob und Anerkennung auszusprechen.
Vor dem Hintergrund des besorgniserregenden Ausmaßes von Hass, Hetze und Drohungen im öffentlichen Raum und in den sozialen Medien soll der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das demokratische Miteinander und einen von gegenseitigem Respekt getragenen politischen Diskurs stärken.

Artikel 1

Als sichtbare Form der Wertschätzung sowie in Dankbarkeit und in Erinnerung an den Menschen, Politiker und Demokraten Walter Lübcke stifte ich am Hessischen Verfassungstag im Einvernehmen mit der Familie des Verstorbenen den
Walter-Lübcke-Demokratie-Preis.

Artikel 2

(1) Der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vom Hessischen Ministerpräsidenten oder der Hessischen Ministerpräsidentin verliehen und ausgehändigt. Der Preis kann aber auch jährlich und mehrfach in einem Jahr, etwa bei Besuchen in Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen von Kabinettsmitgliedern ausgehändigt werden.
(2) Der Hessische Ministerpräsident oder die Hessische Ministerpräsidentin kann bei der Entscheidung über den Preisträger, die Preisträgerin oder die Preisträger von einem von ihm oder ihr berufenen, unabhängigen Beratungsgremium unterstützt werden.
(3) Jeder Bürger und jede Bürgerin kann Vorschläge einbringen und jeder Bürger und jede Bürgerin, der oder die die Werte einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorlebt und verteidigt, kann mit dem Walter-Lübcke-Demokratie-Preis ausgezeichnet werden. Er kann auch an Gruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen oder sonstige Institutionen verliehen werden.

Artikel 3

(1) Der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis wird in Form eines silbermetallfarbigen, asymmetrischen, dreidimensionalen Sterns, der auf einem Sockel aus Waldecker Holz ruht, verliehen.
(2) Der Preis orientiert sich an den Werten, die Walter Lübcke vorgelebt und repräsentiert hat: Freiheit, Heimat, Mut, Respekt und Toleranz. Diese Werte finden sich in erhabener Schrift auf den Sternenstrahlen wieder. Der Grundwert „Demokratie“ steht in der Mitte auf dem Sternenkörper. Auf dem Holzsockel steht an der Vorderseite „Walter-Lübcke-Demokratie-Preis“, und auf der Rückseite wird der Name der Preisträgerin, des Preisträgers oder der Preisträger angebracht.
(3) Die beliehenen Personen sind berechtigt, auf ihren Internetseiten oder Social-Media-Kanälen mit einer ihnen zur Verfügung gestellten Bilddatei des Walter-Lübcke-Demokratie-Preises und einem Erläuterungstext auf die Auszeichnung hinzuweisen.

Artikel 4

Erweist sich die beliehene Person, Gruppe oder Institution durch ihr späteres Verhalten des verliehenen Preises unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung durch Widerruf oder Rücknahme entziehen und die Rückgabe des analogen Sterns und gegebenenfalls das Löschen des digitalen Sterns anordnen.

Artikel 5

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
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