Monitoring Gesetzessammlung

ZahnFinAnpG

DE - Deutsches Bundesrecht

ZahnFinAnpG

Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz

ZahnFinAnpG
Ausfertigungsdatum: 15.12.2004
Vollzitat:
"Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3445)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 21.12.2004 +++)
G aufgenommen wegen Art. 3a

Art 1 bis 3 (weggefallen)

Art 3a Sonderkündigungsrecht

Versicherte, die auf Grund von § 58 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes eine private Versicherung abgeschlossen haben, können den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Kündigung dem Versicherer zugeht, kündigen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht