ZahnFinAnpG
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz

    ZahnFinAnpG
    Ausfertigungsdatum: 15.12.2004
    Vollzitat:
    "Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3445)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 21.12.2004 +++)
    G aufgenommen wegen Art. 3a

    Art 1 bis 3 (weggefallen)

    Art 3a Sonderkündigungsrecht

    Versicherte, die auf Grund von § 58 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes eine private Versicherung abgeschlossen haben, können den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Kündigung dem Versicherer zugeht, kündigen.
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