ZAGMonAwV
DE - Deutsches Bundesrecht

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV)

ZAGMonAwV
Ausfertigungsdatum: 15.10.2009
Vollzitat:
"ZAG-Monatsausweisverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3591), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2453) geändert worden ist"
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2453
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 31.10.2009 +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:

§ 1 Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt

(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.
(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.

§ 2 Art und Umfang des Monatsausweises

Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.

§ 3 Weitere Angaben

(1) Die weiteren Angaben sind im Falle
1. der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;
2. des Erbringens von
a) Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,
b) Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,
c) Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.
(2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.

§ 4 Berichtszeitraum

Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.

§ 5 Einreichungsverfahren und Einreichungstermin

(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen:
1. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
– Vermögensstatus –:
STZAG (Anlage 1),
2. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
– Gewinn- und Verlustrechnung –:
GVZAG (Anlage 2),
3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV
– Weitere Angaben –:
WAZAG (Anlage 3).
Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.
(2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
(3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)
   Stand Ende                 
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Aktiva
0100Barreserve  
 0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

      
  darunter:  
  0111Guthaben bei Zentralnotenbanken
0111

      
 0120aus sonstigen Tätigkeiten0120      
  darunter:  
  0121Guthaben bei Zentralnotenbanken
0121

      
Summe: (0110 + 0120)0100      
0200Forderungen an Kreditinstitute  
 0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
  darunter:  
  0211auf Treuhandkonten0211      
 0220aus sonstigen Tätigkeiten  
  0221täglich fällig0221      
  0222andere Forderungen0222      
Summe: (0221 + 0222)0220      
Summe: (0210 + 0220)0200      
0300Forderungen an Kunden  
 0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

      
  darunter:  
  0311aus Provisionen0311      
  0312aus Krediten0312      
  darunter:  
  0313aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
 0320aus sonstigen Tätigkeiten0320      
Summe: (0310 + 0320)0300      
0400Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG  
 0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
 0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
Summe: (0410 + 0420)0400      
0500Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
  
 0510Geldmarktpapiere  
  0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
  0512aus sonstigen
Tätigkeiten

0512

      
Summe: (0511 + 0512) 0510      
 0520Anleihen und Schuld-
verschreibungen
  
  0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

      
  0522aus sonstigen
Tätigkeiten

0522

      
Summe: (0521 + 0522) 0520      
Summe: (0510 + 0520)0500      
0600Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere
  
 0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
 0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      
Summe: (0610 + 0620)0600      
0700Beteiligungen  
 0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
  darunter:  
  0711an Kreditinstituten0711      
  0712an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
  0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
 0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      
  darunter:  
  0721an Kreditinstituten0721      
  0722an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0722

      
  0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Summe: (0710 + 0720)0700      
0800Anteile an verbundenen Unternehmen  
 0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0810

      
  darunter:  
  0811an Kreditinstituten0811      
  0812an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
  0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
 0820aus sonstigen Tätigkeiten0820      
  darunter:  
  0821an Kreditinstituten0821      
  0822an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0822

      
  0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Summe: (0810 + 0820)0800      
0900Immaterielle Anlagewerte  
 0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
 0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      
Summe: (0910 + 0920)0900      
1000Sachanlagen  
 1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
 1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      
Summe: (1010 + 1020)1000      
1200Sonstige Vermögensgegenstände  
 1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
 1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      
Summe: (1210 + 1220)1200      
1300Rechnungsabgrenzungsposten  
 1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
 1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      
Summe: (1310 + 1320)1300      
1400Aktive latente Steuern1400      
1500Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
1500

      
1600Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
1600

      
1700Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)
1700

      
      
 
Passiva
1800Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
 1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
  davon:  
  1811täglich fällig1811      
  1812mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
 1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      
  davon:  
  1821täglich fällig1821      
  1822mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Summe: (1810 + 1820)1800      
1900Verbindlichkeiten gegenüber Kunden  
 1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
  davon:  
  1911Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
  darunter:  
  1912auf Zahlungskonten1912      
  davon:  
  1913aus der Ausgabe von E-Geld
1913

      
 1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      
Summe: (1910 + 1920)1900      
2000Verbindlichkeiten gegenüber
Instituten im Sinne des § 1
Absatz 3 ZAG
  
 2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
 2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
Summe: (2010 + 2020)2000      
2100Sonstige Verbindlichkeiten  
 2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
 2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      
Summe: (2110 + 2120)2100      
2200Rechnungsabgrenzungsposten  
 2210aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

2210

      
 2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      
Summe: (2210 + 2220)2200      
2300Rückstellungen  
 2310aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

2310

      
 2320aus sonstigen Tätigkeiten2320      
Summe: (2310 + 2320)2300      
2400Passive latente Steuern2400      
2500Nachrangige Verbindlichkeiten  
 2510aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

2510

      
 2520aus sonstigen Tätigkeiten2520      
Summe: (2510 + 2520)2500      
2600Genussrechtskapital2600      
 darunter:  
 2610vor Ablauf von zwei Jahren
fällig

2610

      
2700Fonds für allgemeine Bankrisiken2700      
2800Eigenkapital  
 2810gezeichnetes Kapital2810      
  darunter:  
  2811stille Einlagen2811      
  2812Abzugsposten:
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

2812



      ./.
 2820Gewinnrücklagen2820      
 2830Gewinnvortrag/Verlust-
vortrag1)

2830

      
 2840Bilanzgewinn/Bilanzverlust2) 2840      
Summe: (2810 + 2820 +(./.)
2830 +(./.) 2840)

2800

      
2900Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)

2900

      

3000

Unwiderrufliche Kreditzusagen
  
 3010aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

3010

      
 3020aus sonstigen Tätigkeiten3020      
Summe: (3010 + 3020)3000      
3100Eventualverbindlichkeiten  
 3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

      
 3120aus sonstigen Tätigkeiten3120      
Summe: (3110 + 3120)3100      
Kontrollsumme:
(1700 + 2900 + 3000 + 3100)

9010

      
   
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)
   Stand Ende                 
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
0100Zinserträge  
 0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
0111

      
  0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

      
  Summe: (0111 + 0112)0110      
 0120aus sonstigen Tätigkeiten  
  0121aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
0121

      
  0122aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0122

      
  Summe: (0121 + 0122)0120      
  Summe: (0110 + 0120)0100      
0200Zinsaufwendungen  
 0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
 0220aus sonstigen Tätigkeiten0220      
  Summe: (0210 + 0220)0200      
0300Laufende Erträge  
 0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
0311

      
  0312aus Beteiligungen0312      
  0313aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen

0313

      
 Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      
 0320aus sonstigen Tätigkeiten  
  0321aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
0321

      
  0322aus Beteiligungen0322      
  0323aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen

0323

      
 Summe: (0321 + 0322 + 0323)0320      
  Summe: (0310 + 0320)0300      
0400Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen  
 0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
 0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
  Summe: (0410 + 0420)0400      
0500Provisionserträge  
 0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0510

      
 0520aus sonstigen Tätigkeiten0520      
  Summe: (0510 + 0520)0500      
0600Provisionsaufwendungen  
 0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
 0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      
  Summe: (0610 + 0620)0600      
0700Sonstige betriebliche Erträge  
 0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
 0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      
  Summe: (0710 + 0720)0700      
0800Allgemeine Verwaltungsauf-
wendungen
  
 0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  0811Personalaufwand0811      
  darunter:  
  0812Löhne und Gehälter0812      
  0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung

0813

      
  darunter:  
  0814für Altersvorsorgung0814      
  0815andere Verwaltungsaufwendungen
0815

      
  Summe: (0811 + 0815)0810      
 0820aus sonstigen Tätigkeiten  
  0821Personalaufwand0821      
  darunter:  
  0822Löhne und Gehälter0822      
  0823Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung

0823

      
  darunter:  
  0824für Altersvorsorgung0824      
  0825andere Verwaltungsaufwendungen
0825

      
  Summe: (0821 + 0825)0820      
  Summe: (0810 + 0820)0800      
0900Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
  
 0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
 0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      
  Summe: (0910 + 0920)0900      
Kontrollsumme:
(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)

9010

      
 
noch Gewinn- und Verlustrechung
1000Sonstige betriebliche Auf-
wendungen
  
 1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
 1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      
  Summe: (1010 + 1020)1000      
1100Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft
  
 1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1110

      
 1120aus sonstigen Tätigkeiten1120      
  Summe: (1110 + 1120)1100      
1200Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft  
 1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
 1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      
  Summe: (1210 + 1220)1200      
1300Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere  
 1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
 1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      
  Summe: (1310 + 1320)1300      
1400Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren  
 1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1410

      
 1420aus sonstigen Tätigkeiten1420      
  Summe: (1410 + 1420)1400      
1500Aufwendungen aus Verlustübernahme  
 1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1510

      
 1520aus sonstigen Tätigkeiten1520      
  Summe: (1510 + 1520)1500      
1600Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)   
 1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1610

      
 1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      
  Summe: (1610 + 1620)1600      
1700Außerordentliches Ergebnis2)   
 1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  1711Außerordentliche
Erträge

1711

      
  1712Außerordentliche Aufwendungen
1712

      
  Summe: (1711 + 1712)1710      
 1720aus sonstigen Tätigkeiten  
  1721Außerordentliche
Erträge

1721

      
  1722Außerordentliche Aufwendungen
1722

      
  Summe: (1721 + 1722)1720      
  Summe: (1710 + 1720)1700      
1800Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
 1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
 1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      
  Summe: (1810 + 1820)1800      
1900Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen  
 1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
 1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      
  Summe: (1910 + 1920)1900      
2000Erträge aus Verlustübernahme  
 2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
 2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
  Summe: (2010 + 2020)2000      
2100Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne  
 2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
 2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      
  Summe: (2110 + 2120)2100      
2200Periodengewinn/Periodenverlust2)  
 2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
 2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      
  Summe: (2210 + 2220)2200      
Kontrollsumme:
(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 +
1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 +
1900 + 2000 + 2100 + 2200)

9020

      
   
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)
   Stand Ende                 
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
Zahlungsvolumen1) ) 
0100Zahlungsvolumen als Betrag
(Beträge lauten auf volle Euro2) )

0100

      
 davon:   
 0110Einzahlungsgeschäft0110      
 0120Auszahlungsgeschäft0120      
 0130aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
  
  darunter:  
  0131aus Lastschrift-
geschäft

0131

      
  0132aus Zahlungskartengeschäft
0132

      
  0133aus Überweisungsgeschäft
0133

      
   Summe: (0131 + 0132 + 0133)    
0130

      
 0140aus Akquisitionsgeschäft0140      
 0150aus Finanztransfergeschäft  
  darunter:  
  0151nach Deutschland
eingehende Transfers

0151

      
  0152von Deutschland
ausgehende Transfers

0152

      
  0153innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0153

      
  0154außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0154

      
   Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154)
0150

      
0200Anzahl der Zahlungsvorgänge0200      
 davon:  
 0210Einzahlungsgeschäft0210      
 0220Auszahlungsgeschäft0220      
 0230aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
  
  darunter:  
  0231aus Lastschrift-
geschäft

0231

      
  0232aus Zahlungskartengeschäft
0232

      
  0233aus Überweisungsgeschäft
0233

      
   Summe: (0231 + 0232 + 0233)    
0230

      
 0240aus Akquisitionsgeschäft0240      
 0250aus Finanztransfergeschäft  
  darunter:  
  0251nach Deutschland
eingehende Transfers

0251

      
  0252von Deutschland
ausgehende Transfers

0252

      
  0253innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0253

      
  0254außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0254

      
   Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254)
0250

      
0300Anzahl der ausgegebenen
Zahlungsinstrumente

0300

      
0400Rückbelastungen bei der
Erbringung von Zahlungsdiensten
  
 0410Anzahl der Rückbelastungen0410      
 0420Gesamtbetrag der Rückbelastungen
0420

      
0500Angaben zum E-Geld-Geschäft  
 0510Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs
0510

      
 0520Anzahl der ausgegebenen
E-Geld-Instrumente

0520

      
0600Zahlungsauslösedienste  
 0610Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
0610

      
 0620Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge
0620

      
 0630Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge
0630

      
0700Kontoinformationsdienste  
 0710Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
0710

      
 0720Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde
0720

      
 0730Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen
0730

      
      
1)
Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.
2)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)
   Stand Ende                 
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Aktiva
Barreserve  
 0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

      
Forderungen an Kreditinstitute  
 0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
  darunter:  
  0211auf Treuhandkonten0211      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  0221täglich fällig0221      
  0222andere Forderungen0222      
Forderungen an Kunden  
 0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

      
  darunter:  
  0311aus Provisionen0311      
  0312aus Krediten0312      
  darunter:  
  0313aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG  
 0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
 0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
Summe: (0410 + 0420)0400      
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere  
 Geldmarktpapiere  
  0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
 Anleihen und Schuld-
verschreibungen
  
  0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

      
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere  
 0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Beteiligungen  
 0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
  darunter:  
  0711an Kreditinstituten0711      
  0712an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
  0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  darunter:  
  0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Anteile an verbundenen Unternehmen  
 0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810      
  darunter:  
  0811an Kreditinstituten0811      
  0812an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
  0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  darunter:  
  0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Immaterielle Anlagewerte  
 0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Sachanlagen  
 1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Sonstige Vermögensgegenstände  
 1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Rechnungsabgrenzungsposten  
 1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Aktive latente Steuern1400      
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung

1600

      
 
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten
  
 1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
  davon:  
  1811täglich fällig1811      
  1812mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  davon:  
  1821täglich fällig1821      
  1822mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden  
 1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
  davon:  
  1911Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
  darunter:  
  1912auf Zahlungskonten1912      
  darunter:  
  1913aus der Ausgabe von
E-Geld

1913

      
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten  
 2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
 2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
Summe: (2010 + 2020)2000      
Sonstige Verbindlichkeiten  
 2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Rechnungsabgrenzungsposten  
 2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Rückstellungen  
 2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2310

      
Passive latente Steuern2400      
Nachrangige Verbindlichkeiten  
 2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2510

      

Unwiderrufliche Kreditzusagen
  
 3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3010

      
Eventualverbindlichkeiten  
 3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
3110)

9010

      
      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)
   Stand Ende                 
Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge  
 0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  0111aus Kredit- und
Geldmarktgeschäften

0111

      
  0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

      
Summe: (0111 + 0112)0110      
Zinsaufwendungen  
 0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
Laufende Erträge  
 0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  0311aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

0311

      
  0312aus Beteiligungen0312      
  0313aus Anteilen an
verbundenen
Unternehmen

0313

      
Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-
abführungsverträgen
  
 0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
Provisionserträge  
 0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0510

      
Provisionsaufwendungen  
 0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Sonstige betriebliche Erträge  
 0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen  
 0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  0811Personalaufwand0811      
  darunter:  
  0812Löhne und Gehälter0812      
  0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
0813

      
  darunter:  
  0814für Altersvorsorgung0814      
  0815andere Verwaltungsaufwendungen
0815

      
Summe: (0811 + 0815)0810      
 aus sonstigen Tätigkeiten  
  Personalaufwand  
  darunter:  
  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung  
  darunter:  
  0824für Altersvorsorgung0824      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen  
 0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +
0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)

9010

      
 
noch Gewinn- und Verlustrechung
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
 1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft  
 1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1110

      
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft  
 1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere  
 1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren  
 1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1410

      
Aufwendungen aus Verlustübernahme  
 1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1510

      
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)   
 1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1610

      
 1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      
Außerordentliches Ergebnis2)   
 1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
  1711Außerordentliche
Erträge

1711

      
  1712Außerordentliche Aufwendungen
1712

      
Summe: (1711 + 1712)1710      
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
 1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen  
 1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
Erträge aus Verlustübernahme  
 2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne  
 2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Periodengewinn/Periodenverlust2)   
 2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Kontrollsumme:
(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +
1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +
1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)

9020

      
      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.
Markierungen
Leseansicht