Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4ESARIPOBek
Ausfertigungsdatum: 19.05.1980
Vollzitat:
"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 19. Mai 1980 (BGBl. I S. 586)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 29. 5.1980 +++)
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(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Abkürzung der Organisation für gewerbliches Eigentum für das englisch-sprechende Afrika
"ESARIPO"
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.
(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 16. April 1980 (BGBl. I S. 448).
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
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