Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Guatemala
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Ausfertigungsdatum: 17.08.1899
Vollzitat:
"Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Guatemala in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-3, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
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Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Republik Guatemala wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Guatemala deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.
Der Reichskanzler
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