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DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten

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Ausfertigungsdatum: 14.12.1926
Vollzitat:
"Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-15, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ägypten deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen sind.
Der Reichsminister der Justiz
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