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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Vom 29. März 2011

Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Vom 29. März 2011
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (GVBl. S. 238)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 29. März 201107.04.2011
Eingangsformel07.04.2011
§ 1 - Steuersatz für die Grunderwerbsteuer01.01.2017
§ 2 - Inkrafttreten07.04.2011
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Steuersatz für die Grunderwerbsteuer

(1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf in Thüringen gelegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 vom Hundert.
(2) Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 29. März 2011 Die Präsidentin des Landtags Birgit Diezel
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