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    DE - Landesrecht Thüringen

    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen Vom 8. Oktober 1991

    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen Vom 8. Oktober 1991
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen vom 8. Oktober 199108.10.1991
    Eingangsformel08.10.1991
    Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
    "Präsident
    des Thüringer Rechnungshofs"
    "Vizepräsident
    des Thüringer Rechnungshofs"
    Erfurt, den 8. Oktober 1991
    Der Thüringer Ministerpräsident
    Ducha
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