StudSemAuflAnO TH 2008
DE - Landesrecht Thüringen

Anordnung über die Auflösung eines Staatlichen Studienseminars und Thüringer Verordnung über die Neuordnung der Zuständigkeiten Vom 15. Juli 2008

Anordnung über die Auflösung eines Staatlichen Studienseminars und Thüringer Verordnung über die Neuordnung der Zuständigkeiten Vom 15. Juli 2008
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 2 geändert, § 3 neu eingefügt, bisheriger § 3 wird § 4 durch Verordnung vom 7. Dezember 2011 (GVBl. S. 557)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Anordnung über die Auflösung eines Staatlichen Studienseminars und Thüringer Verordnung über die Neuordnung der Zuständigkeiten vom 15. Juli 200801.09.2008
Eingangsformel01.09.2008
§ 101.09.2008
§ 201.01.2012
§ 3 - Gleichstellungsbestimmung01.01.2012
§ 401.01.2012
Die Landesregierung ordnet aufgrund des Artikels 90 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745), an und verordnet aufgrund des § 7 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2):

§ 1

(1) Das durch § 1 der Anordnung über die Errichtung und den Sitz der Staatlichen Studienseminare in Thüringen vom 22. Oktober 1997 (GVBl. S. 367) errichtete und nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 der Anordnung über die Auflösung von Staatlichen Studienseminaren und Thüringer Verordnung über die Neuordnung von Zuständigkeiten vom 19. Juni 2001 (GVBl. S. 98) fortbestehende Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung mit Sitz in Eisenach wird aufgelöst.
(2) Folgende Staatliche Studienseminare bestehen unter der Bezeichnung
1.
Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung mit Sitz in Erfurt und
2.
Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung mit Sitz in Gera
fort. Das für Lehrerausbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, zwei Außenstellen zu bilden.

§ 2

(1) Das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung mit Sitz in Erfurt ist zuständig für die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehramtsanwärter
1.
für das Lehramt an Gymnasien, an Regelschulen und an Grundschulen der Schulamtsbereiche Nordthüringen, Westthüringen, Mittelthüringen, des Bereichs der kreisfreien Stadt Suhl und des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie
2.
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen aller Schulamtsbereiche des Landes.
(2) Das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung mit Sitz in Gera ist zuständig für die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehramtsanwärter
1.
für das Lehramt an Gymnasien, an Regelschulen und an Grundschulen des Schulamtsbereichs Ostthüringen, des Bereichs des Landkreises Hildburghausen, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg sowie
2.
für das Lehramt für Förderpädagogik aller Schulamtsbereiche des Landes.
(3) Die Staatlichen Studienseminare für Lehrerausbildung sind jeweils in schulartbezogene Studienseminare gegliedert, die jedoch organisatorisch Bestandteil des Staatlichen Studienseminars für Lehrerausbildung sind.
(4) Für die pädagogisch-praktische Ausbildung der Anwärter für das Lehramt an Gymnasien, an Regelschulen und an Grundschulen in den Schulamtsbereichen Neuhaus a. R. und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, die vor dem Jahr 2008 ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist weiterhin das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung mit Sitz in Erfurt zuständig.
(5) Das für die Lehrerausbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Staatlichen Studienseminare für Lehrerausbildung abweichend von den Absätzen 1 und 2 zu regeln.

§ 3 Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in § 2 gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 4

Diese Anordnung und diese Verordnung treten am 1. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Auflösung von Staatlichen Studienseminaren und Thüringer Verordnung über die Neuordnung von Zuständigkeiten vom 21. Juni 2001 (GVBl. S. 98) außer Kraft.
Erfurt, den 15. Juli 2008
Die Landesregierung
Der Ministerpräsident Der Kultusminister
In Vertretung B. Müller
Die Finanzministerin
Birgit Dietzel
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