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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012

Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
*)
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 3 der Anordnung zur Umgliederung der Justizzahlstelle aus der Landesfinanzdirektion in das Oberlandesgericht und Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten vom 17. Juli 2012 (GVBl. S. 304)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle vom 17. Juli 201201.08.2012
§ 101.08.2012

§ 1

Das Oberlandesgericht - Justizzahlstelle - ist Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der in § 1 Abs. 1 Nr. 4 bis 10, Abs. 2 und 3 der Justizbeitreibungsordnung bezeichneten Ansprüche der Justizbehörden des Landes. Es ist darüber hinaus zuständig für die kassenmäßige Abwicklung der IT-Verfahren zur Zahlbarmachung und Buchführung der in Satz 1 genannten Ansprüche.
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