Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
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Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 3 der Anordnung zur Umgliederung der Justizzahlstelle aus der Landesfinanzdirektion in das Oberlandesgericht und Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten vom 17. Juli 2012 (GVBl. S. 304)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle vom 17. Juli 2012 | 01.08.2012 |
§ 1 | 01.08.2012 |
§ 1
Das Oberlandesgericht - Justizzahlstelle - ist Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der in § 1 Abs. 1 Nr. 4 bis 10, Abs. 2 und 3 der Justizbeitreibungsordnung bezeichneten Ansprüche der Justizbehörden des Landes. Es ist darüber hinaus zuständig für die kassenmäßige Abwicklung der IT-Verfahren zur Zahlbarmachung und Buchführung der in Satz 1 genannten Ansprüche.
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