Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf
WaStrNOKanalÜbgV
Ausfertigungsdatum: 18.03.2008
Vollzitat:
"Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf vom 18. März 2008 (BGBl. I S. 449)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.4.2008 +++)
Eingangsformel
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
§ 1
Die Nebenstrecke „Obereidersee mit Enge“ verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Rendsburg und Schacht-Audorf auf die Stadt Rendsburg und hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Büdelsdorf auf die Stadt Büdelsdorf über.
§ 2
-
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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