Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)
WAStAÜStVtrG
Ausfertigungsdatum: 04.12.2018
Vollzitat:
"Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)
Das G wurde als Artikel 1 des G v. 4.12.2018 I 2257 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 dieses G am 12.12.2018 in Kraft getreten.
§ 1
Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.
§ 2
Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 3
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
Anlage Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)
(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)
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