WAStAÜStVtrG
DE - Deutsches Bundesrecht

Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

WAStAÜStVtrG
Ausfertigungsdatum: 04.12.2018
Vollzitat:
"Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)
Das G wurde als Artikel 1 des G v. 4.12.2018 I 2257 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 dieses G am 12.12.2018 in Kraft getreten.

§ 1

Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.

§ 2

Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

Anlage Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)
(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)
Markierungen
Leseansicht