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DE - Landesrecht Thüringen

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Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Ilmtal-Weinstraße" Vom 1. September 1993

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Ilmtal-Weinstraße" Vom 1. September 1993
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Ilmtal-Weinstraße" vom 1. September 199306.11.1993
Eingangsformel06.11.1993
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft06.11.1993
§ 2 - Gesetzesvorbehalt06.11.1993
§ 3 - Inkrafttreten06.11.1993
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Ilmtal - Weinstraße" im Landkreis Apolda wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden
Mattstedt des Landkreises Apolda und
Kromsdorf des Landkreises Weimar
erweitert.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Ilmtal - Weinstraße" und hat ihren Sitz in Pfiffelbach.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 1. September 1993
Der Innenminister
Schuster
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