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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund" Vom 25. Januar 1994

    Thüringer Verordnung über die Erweiterung
    der Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund"
    Vom 25. Januar 1994
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund" vom 25. Januar 199425.02.1994
    Eingangsformel25.02.1994
    § 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft25.02.1994
    § 2 - Gesetzesvorbehalt25.02.1994
    § 3 - Inkrafttreten25.02.1994
    Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

    § 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

    (1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Mittlerer Apfelstädtgrund" im Landkreis Gotha wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinde Mühlberg erweitert.
    (2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Mittlerer Apfelstädtgrund" und hat ihren Sitz in Günthersleben.

    § 2 Gesetzesvorbehalt

    Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 25. Januar 1994
    Der Innenminister
    Schuster
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