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DE - Landesrecht Thüringen

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Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel" Vom 21. Februar 1994

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel" Vom 21. Februar 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Hörsel" vom 21. Februar 199418.03.1994
Eingangsformel18.03.1994
§ 1 - Bildung der Verwaltungsgemeinschaft18.03.1994
§ 2 - Gesetzesvorbehalt18.03.1994
§ 3 - Inkrafttreten18.03.1994
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Gotha bilden auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO eine Verwaltungsgemeinschaft:
Aspach,
Fröttstädt,
Hörselgau,
Teutleben,
Trügleben,
Laucha und
Mechterstädt.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Hörsel" und hat ihren Sitz in Fröttstädt.
(3) Die Verwaltungsgemeinschaften "Hörsel-Asse" und "Laucha-Mechterstädt" sind aufgelöst.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit gebildeten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 21. Februar 1994
Der Innenminister
Schuster
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