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GemRef253V TH

DE - Landesrecht Thüringen

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Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hanstein-Rusteberg" Vom 13. Mai 1994

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hanstein-Rusteberg" Vom 13. Mai 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hanstein-Rusteberg" vom 13. Mai 199418.06.1994
Eingangsformel18.06.1994
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft18.06.1994
§ 2 - Gesetzesvorbehalt18.06.1994
§ 318.06.1994
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Hanstein-Rusteberg" im Landkreis Heiligenstadt wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden
Lindewerra und
Wahlhausen
erweitert.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Hanstein-Rusteberg" und hat ihren Sitz in Hohengandern.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 13. Mai 1994
Der Innenminister
Schuster
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