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DE - Landesrecht Thüringen

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Gesetz über die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Thüringer Geschäftsordnungsgesetz - ThürGOG -) Vom 19. Juli 1994

Gesetz über die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Thüringer Geschäftsordnungsgesetz - ThürGOG -) Vom 19. Juli 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Thüringer Geschäftsordnungsgesetz - ThürGOG -) vom 19. Juli 199429.07.1994
Eingangsformel29.07.1994
§ 129.07.1994
§ 229.07.1994
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt solange fort, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 19. Juli 1994
Der Präsident des Landtags
In Vertretung
Friedrich
Vizepräsident
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