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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hartmannsdorf" und ihre Umbenennung in "Elstertal" Vom 15. September 1994

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hartmannsdorf" und ihre Umbenennung in "Elstertal" Vom 15. September 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hartmannsdorf" und ihre Umbenennung in "Elstertal" vom 15. September 199412.10.1994
Eingangsformel12.10.1994
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft12.10.1994
§ 2 - Name und Sitz12.10.1994
§ 3 - Inkrafttreten12.10.1994
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft "Hartmannsdorf" im Holzlandkreis wird um die Gemeinde Crossen an der Elster erweitert.

§ 2 Name und Sitz

Die Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Elstertal" und hat ihren Sitz in Crossen an der Elster.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 15. September 1994
Der Innenminister
Schuster
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