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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal" Vom 25. November 1994

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
"Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal"
Vom 25. November 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal" vom 25. November 199430.12.1994
Eingangsformel30.12.1994
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft30.12.1994
§ 2 - Name und Sitz30.12.1994
§ 3 - Inkrafttreten30.12.1994
Aufgrund des § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft "Warza" im Landkreis Gotha wird um die Gemeinden Goldbach und Wangenheim erweitert.

§ 2 Name und Sitz

Die Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Mittleres Nessetal" und hat ihren Sitz in Warza.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 25. November 1994
Der Innenminister
Schuster
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