Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal" Vom 25. November 1994
Thüringer Verordnung
über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
"Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal"
Vom 25. November 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Warza" und ihre Umbenennung in "Mittleres Nessetal" vom 25. November 1994 | 30.12.1994 |
Eingangsformel | 30.12.1994 |
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft | 30.12.1994 |
§ 2 - Name und Sitz | 30.12.1994 |
§ 3 - Inkrafttreten | 30.12.1994 |
Aufgrund des
§ 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft
Die Verwaltungsgemeinschaft "Warza" im Landkreis Gotha wird um die Gemeinden Goldbach und Wangenheim erweitert.
§ 2 Name und Sitz
Die Verwaltungsgemeinschaft führt nunmehr den Namen "Mittleres Nessetal" und hat ihren Sitz in Warza.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 25. November 1994
Der Innenminister
Schuster
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