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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden Vom 5. März 1995

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden
Gemeinde zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden
Vom 5. März 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden vom 5. März 199531.03.1995
Eingangsformel31.03.1995
§ 1 - Erfüllende Gemeinde31.03.1995
§ 2 - Inkrafttreten31.03.1995
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erfüllende Gemeinde

Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gerstungen und der Gemeinde Lauchröden, Wartburgkreis, daß die Gemeinde Gerstungen für die Gemeinde Lauchröden die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 5. März 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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