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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz Vom 15. März 1995

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz
Vom 15. März 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz vom 15. März 199521.04.1995
Eingangsformel21.04.1995
§ 1 - Erfüllende Gemeinde21.04.1995
§ 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft21.04.1995
§ 3 - Inkrafttreten21.04.1995
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erfüllende Gemeinde

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Gößnitz und den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz, Landkreis Altenburger Land, daß die Stadt Gößnitz für die Gemeinden Heyersdorf und Ponitz die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Pleißental" wird aufgelöst.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 15. März 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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