Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz Vom 15. März 1995
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz
Vom 15. März 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz vom 15. März 1995 | 21.04.1995 |
Eingangsformel | 21.04.1995 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 21.04.1995 |
§ 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft | 21.04.1995 |
§ 3 - Inkrafttreten | 21.04.1995 |
Aufgrund des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Gößnitz und den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz, Landkreis Altenburger Land, daß die Stadt Gößnitz für die Gemeinden Heyersdorf und Ponitz die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
§ 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
Die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Pleißental" wird aufgelöst.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 15. März 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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