Monitoring Gesetzessammlung

WasungenVwGemBV TH

DE - Landesrecht Thüringen

WasungenVwGemBV TH

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Wasungen - Amt Sand" Vom 16. Mai 1995

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Wasungen - Amt Sand"
Vom 16. Mai 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Wasungen - Amt Sand" vom 16. Mai 199530.06.1995
Eingangsformel30.06.1995
§ 1 - Bildung der Verwaltungsgemeinschaft30.06.1995
§ 2 - Name und Sitz30.06.1995
§ 3 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften30.06.1995
§ 4 - Inkrafttreten30.06.1995
Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Schmalkalden-Meiningen haben auf der Grundlage des
§ 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart:
Friedelshausen,
Hümpfershausen,
Mehmels,
Metzels,
Oepfershausen,
Unterkatz,
Wahns,
Wallbach,
Walldorf und die
Stadt Wasungen.
(2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2 Name und Sitz

Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Wasungen-Amt Sand" und hat ihren Sitz in Wasungen.

§ 3 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften

(1) Die Verwaltungsgemeinschaften "Amt Sand", "Walldorf" und "Wasungen" werden aufgelöst.
(2) Die neugebildete Verwaltungsgemeinschaft "Wasungen-Amt Sand" ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaften.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 16. Mai 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht