Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Gräfenhain, Wölfis, Crawinkel, Luisenthal und der Stadt Ohrdruf Vom 10. Juli 1995
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung
einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Gräfenhain,
Wölfis, Crawinkel, Luisenthal und der Stadt Ohrdruf
Vom 10. Juli 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Gräfenhain, Wölfis, Crawinkel, Luisenthal und der Stadt Ohrdruf vom 10. Juli 1995 | 28.07.1995 |
Eingangsformel | 28.07.1995 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 28.07.1995 |
§ 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft | 28.07.1995 |
§ 3 - Inkrafttreten | 28.07.1995 |
Aufgrund des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Ohrdruf und den Gemeinden Gräfenhain, Wölfis, Crawinkel und Luisenthal, Landkreis Gotha, daß die Stadt Ohrdruf für die Gemeinden Gräfenhain, Wölfis, Crawinkel und Luisenthal die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt
1)
.
Fußnoten
1)
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 795) ist die anerkannte Übertragung von Verwaltungsaufgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aufgehoben, soweit sie die Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinden Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis auf die Stadt Ohrdruf betrifft.
§ 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
Die Verwaltungsgemeinschaft "Ohrdruf" wird aufgelöst.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 10. Juli 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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