Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" Vom 20. September 1995
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung
einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte
und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung
der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz"
Vom 20. September 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" vom 20. September 1995 | 20.10.1995 |
Eingangsformel | 20.10.1995 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 20.10.1995 |
§ 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft | 20.10.1995 |
§ 3 - Inkrafttreten | 20.10.1995 |
Aufgrund des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kaulsdorf und der Gemeinde Hohenwarte, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, daß die Gemeinde Kaulsdorf für die Gemeinde Hohenwarte die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
§ 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
Die Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" wird aufgelöst.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 20. September 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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