Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Obermehler und der Stadt Schlotheim und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" Vom 8. Juli 1996
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Obermehler und der Stadt Schlotheim und über
die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda"
Vom 8. Juli 1996
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Obermehler und der Stadt Schlotheim und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" vom 8. Juli 1996 | 01.08.1996 |
Eingangsformel | 01.08.1996 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 01.08.1996 |
§ 2 - Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" | 01.08.1996 |
§ 3 - Inkrafttreten | 01.08.1996 |
Aufgrund des
§ 46 Abs. 3
sowie des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnun
g vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler, Unstrut-Hainich-Kreis, daß die Stadt Schlotheim für die Gemeinde Obermehler die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
§ 2 Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda"
Die Gemeinde Obermehler tritt aus der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" aus.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 8. Juli 1996
Der Innenminister
Dr. Dewes
Feedback