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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Brünn/Thüringen und der Gemeinde Auengrund und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" Vom 8. Juli 1996

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden
Gemeinde zwischen der Gemeinde Brünn/Thüringen und der Gemeinde Auengrund und über die Auflösung
der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund"
Vom 8. Juli 1996
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Brünn/Thüringen und der Gemeinde Auengrund und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" vom 8. Juli 199601.08.1996
Eingangsformel01.08.1996
§ 1 - Erfüllende Gemeinde01.08.1996
§ 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund"01.08.1996
§ 3 - Inkrafttreten01.08.1996
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1 Erfüllende Gemeinde

Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Auengrund und der Gemeinde Brünn/Thüringen, Landkreis Hildburghausen, daß die Gemeinde Auengrund für die Gemeinde Brünn/Thüringen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund"

Die Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" wird aufgelöst.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 8. Juli 1996
Der Innenminister
Dr. Dewes
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