Thüringer Verordnung über die Auflösung der Gemeinden Pferdsdorf/Rhön und Sünna und ihre Eingliederung in die Gemeinde Unterbreizbach und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Vacha" sowie über die Aufhebung der Vereinbarung der erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Sünna und der Gemeinde Unterbreizbach Vom 9. Juli 1996
Thüringer Verordnung über die Auflösung der Gemeinden Pferdsdorf/Rhön
und Sünna und ihre Eingliederung in die Gemeinde Unterbreizbach und über die Änderung
der Verwaltungsgemeinschaft "Vacha" sowie über die Aufhebung der Vereinbarung der
erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Sünna und der Gemeinde Unterbreizbach
Vom 9. Juli 1996
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Thüringer Verordnung über die Auflösung der Gemeinden Pferdsdorf/Rhön und Sünna und ihre Eingliederung in die Gemeinde Unterbreizbach und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Vacha" sowie über die Aufhebung der Vereinbarung der erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Sünna und der Gemeinde Unterbreizbach vom 9. Juli 1996 | 01.08.1996 |
Eingangsformel | 01.08.1996 |
§ 1 - Auflösung und Eingliederung | 01.08.1996 |
§ 2 - Rechtsfolgen der Eingliederung | 01.08.1996 |
§ 3 - Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Vacha" | 01.08.1996 |
§ 4 - Aufhebung | 01.08.1996 |
§ 5 - Inkrafttreten | 01.08.1996 |
Aufgrund des
§ 9 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 3
sowie des
§ 51 Satz 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:
§ 1 Auflösung und Eingliederung
Die Gemeinden Pferdsdorf/Rhön und Sünna im Wartburgkreis werden aufgelöst und in die Gemeinde Unterbreizbach im Wartburgkreis eingegliedert.
§ 2 Rechtsfolgen der Eingliederung
(1) Die aufnehmende Gemeinde Unterbreizbach ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinden Pferdsdorf/Rhön und Sünna.
(2) Für den Rest der gesetzlichen Amtszeit wird der Gemeinderat Unterbreizbach um drei Mitglieder des bisherigen Gemeinderats Pferdsdorf/Rhön und um acht Mitglieder des bisherigen Gemeinderats Sünna erweitert.
(3) Das vor der Eingliederung in den Gemeinden Pferdsdorf/Rhön und Sünna geltende Recht gilt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als Ortsteilrecht weiter, soweit es nicht durch die Eingliederung gegenstandslos geworden ist, längstens jedoch bis zum Ende des dritten auf das Inkrafttreten dieser Verordnung folgenden Kalenderjahres. Die noch nicht rechtsverbindlichen Bauleitpläne der Gemeinden werden im Rahmen der Gesamtbauleitplanung unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten weitergeführt.
(4) Die aufnehmende Gemeinde wird ermächtigt, die Mitgliedschaft der aufgenommenen Gemeinden in Vereinigungen, kommunalen Arbeitsgemeinschaften, Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden innerhalb eines Jahres zu kündigen.
(5) Die Rechtsfolgen der Eingliederung im übrigen ergeben sich aus
§ 9 Abs. 4 Satz 2
und
§ 45 Abs. 8 ThürKO
.
§ 3 Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Vacha"
Die Gemeinde Pferdsdorf/Rhön tritt aus der Verwaltungsgemeinschaft "Vacha" aus.
§ 4 Aufhebung
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Unterbreizbach und der Gemeinde Sünna, daß die Gemeinde Unterbreizbach für die Gemeinde Sünna die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) wahrnimmt, wird aufgehoben.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.
Erfurt, den 9. Juli 1996
Der Innenminister
Dr. Dewes
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