Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Fambach und Heßles und der Gemeinde Breitungen/Werra und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Werratal" Vom 9. Juli 1996
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Fambach und Heßles und der Gemeinde
Breitungen/Werra und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Werratal"
Vom 9. Juli 1996
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Fambach und Heßles und der Gemeinde Breitungen/Werra und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Werratal" vom 9. Juli 1996 | 01.08.1996 |
Eingangsformel | 01.08.1996 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 01.08.1996 |
§ 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Werratal" | 01.08.1996 |
§ 3 - Inkrafttreten | 01.08.1996 |
Aufgrund des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Breitungen/Werra und den Gemeinden Fambach und Heßles, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, daß die Gemeinde Breitungen/Werra für die Gemeinden Fambach und Heßles die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Werratal"
Die Verwaltungsgemeinschaft "Werratal" wird aufgelöst.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 9. Juli 1996
Der Innenminister
Dr. Dewes
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