VGH981216E TH
    DE - Landesrecht Thüringen

    Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1998

    Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1998
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 199817.02.1999
    Eingangsformel17.02.1999
    Aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 20/95 - werden die Nummern 1 und 2 der Entscheidungsformel veröffentlicht:
    1.
    § 13 Abs. 1 sowie § 14 des Thüringer Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GVBl. S. 121) sind mit der Thüringer Verfassung unvereinbar. Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag zurückgewiesen.
    2.
    Die genannten Vorschriften können bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum Zusammentritt des Dritten Thüringer Landtags weiter angewandt werden.
    Erfurt, den 22. Januar 1999
    Der Präsident des Landtags
    Dr. Pietzsch
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