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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Schlotheim" sowie über die Aufhebung der Vereinbarung der erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Körner, Marolterode, Neunheilingen, Obermehler und der Stadt Schlotheim Vom 24. Februar 1999

Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Schlotheim" sowie über die Aufhebung der Vereinbarung der erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Körner, Marolterode, Neunheilingen, Obermehler und der Stadt Schlotheim Vom 24. Februar 1999
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Schlotheim" sowie über die Aufhebung der Vereinbarung der erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Körner, Marolterode, Neunheilingen, Obermehler und der Stadt Schlotheim vom 24. Februar 199912.03.1999
Eingangsformel12.03.1999
§ 1 - Bildung der Verwaltungsgemeinschaft12.03.1999
§ 2 - Name und Sitz12.03.1999
§ 3 - Aufhebung der Vereinbarung der erfüllenden Gemeinde12.03.1999
§ 4 - In-Kraft-Treten12.03.1999
Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 sowie des § 51 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73) verordnet das Innenministerium:

§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Folgende Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart:
Bothenheilingen,
Issersheilingen,
Kleinwelsbach,
Körner,
Marolterode,
Neunheilingen,
Obermehler und die
Stadt Schlotheim.
(2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

§ 2 Name und Sitz

Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Schlotheim" und hat ihren Sitz in der Stadt Schlotheim.

§ 3 Aufhebung der Vereinbarung der erfüllenden Gemeinde

Die Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Körner, Marolterode, Neunheilingen, Obermehler und der Stadt Schlotheim, dass die Stadt Schlotheim die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) wahrnimmt, wird aufgehoben.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 24. Februar 1999
Der Innenminister
Richard Dewes
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