Thüringer Verordnung über die zweite Änderung der Grenzen der Gemeinde Krölpa und der Stadt Ranis Vom 10. Juli 1995
Thüringer Verordnung über die zweite Änderung der Grenzen
der Gemeinde Krölpa und der Stadt Ranis
Vom 10. Juli 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 112 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 792) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die zweite Änderung der Grenzen der Gemeinde Krölpa und der Stadt Ranis vom 10. Juli 1995 | 28.07.1995 |
Eingangsformel | 28.07.1995 |
§ 1 - Grenzänderung | 01.01.2019 |
§ 2 - Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung | 28.07.1995 |
§ 3 - Inkrafttreten | 28.07.1995 |
Aufgrund des
§ 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden:
§ 1 Grenzänderung
(1) Die Grenzen der Gemeinde Krölpa und der Stadt Ranis, Saale-Orla-Kreis, werden wie folgt geändert:
die Grundstücke der Stadt Ranis, Gemarkung Ranis, Flur 16 Flurstücke 202 und 203/1 werden an die Gemeinde Krölpa abgegeben.
(2) Die Grenzänderung ist in dem Veränderungsnachweis beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgewiesen und kann von jedermann eingesehen werden.
§ 2 Rechtsnachfolge, Auseinandersetzung
(1) Die Gemeinde Krölpa ist hinsichtlich der in
§ 1 Abs. 1
genannten Grundstücke Rechtsnachfolgerin der Stadt Ranis.
(2) Die Rechtsfolgen der Gebietsänderung im übrigen ergeben sich aus
§ 9 Abs. 4 Satz 2 ThürKO
.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 10. Juli 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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